Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 20.05.2020
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtCorona6|4249 Aufrufe

Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stark in der Kritik. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett Eckpunkte eines "Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft" beschlossen.

Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft soll demnach ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebs zulässig sein. "Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich", heißt es. Ausnahmen soll es für Betriebe des Fleischerhandwerks geben. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vorgesehen, statt wie bisher maximal 15.000 Euro. Arbeitszeiten müssen künftig digital erfasst werden, die Fleischbetriebe selbst sowie die Unterbringung der Beschäftigten sollen häufiger kontrolliert werden.

Bundesarbeitsminister Heil sagte bei der Vorstellung der Punkte, es sei nicht akzeptabel, dass ganze Landkreise durch Infektionen in Fleischfabriken mit in die Verantwortung genommen werden und deshalb wieder zurück in den Lockdown fallen. Der SPD-Politiker ergänzte: „Noch wichtiger ist, dass Würde und Gesundheit von Beschäftigten in diesem Land, egal wo sie herkommen, zählen.“ Deshalb seien die Eckpunkte beschlossen worden. Die Verarbeitung für den Betrieb und die Einhaltung der Mindeststandards müsse klar beim Unternehmer liegen und dürfe nicht auf Sub- oder Sub-Subunternehmer abgewälzt werden, sagte Heil. Für solch ein Geschäftsmodell, dass auch noch die Ausbreitung von Pandemien in Kauf nehme, dürfe es „in Deutschland keine Toleranz geben“.

Angesichts der offenkundigen Misstände in dieser Branche wird man ein Einschreiten des Gesetzgebers grundsätzich gut heißen können. Allerdings stellt sich schon die Frage der Verhältnismäßigkeit und damit auch der Verfassungsmäßigkeit eines derart weitgehenden Verbots. Die grundrechtlich gewährleistete unternehmerische Freiheit umfasst immerhin auch die Entscheidung, ob eine bestimmte Leistung durch eigene Arbeitskräfte oder aber durch Dritte auf der Basis von Werkverträgen bzw. unter Inanspruchnahme von Leiharbeit erbracht wird.

Den genauen Wortlaut der Eckpunkte findet man unter: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/mehr-arbeitsschutz-und-hygiene-in-der-fleischwirtschaft.html

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6 Kommentare

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Das mußte irgedwann so kommen. Die Fleisch-Lobby hat lange genug erfolgreich Widerstand geleistet. Ein Staat, der die Menschenwürde im Panier führt konnte die unerträglichen "Haltungsbedingungen" dieser Beschäftigten einfach nicht mehr ignorieren. Ein kluger Verband hätte das vorhergesehen und vorgebaut.

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Mit Blick auf den Schutz von Arbeitnehmern und auch auf den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung ist die Neuregelung zu begrüßen. Allerdings wird dadurch die deutsche Fleischwirtschaft im Wettbewerb mit ausländischen Erzeugern benachteiligt. Die Preise für in Deutschland hergestellte Fleischprodukte werden dadurch steigen. Als Reaktion wird manche Discounter-Kette noch mehr Fleischprodukte importieren. Konsequent wäre, dann zum Import nur noch solche Fleischprodukte zuzulassen, bei denen sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Hygienebedingungen bei der Herstellung auf einem vergleichbar hohen Niveau waren, wie in Deutschland. Das dürfte freilich mit EU-Recht kaum in Einklang zu bringen sein.

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...welches konkrete EU-Recht sollte dem entgegenstehen? Und: wer oder was hindert daran, entgegenstehendes EU-Recht zu ändern und als Hindernis zu beseitigen?  

..welches konkrete EU-Recht sollte dem entgegenstehen?

Ein akademisch redlicher Beitrag hätte eine eigene Aussage gemacht, zum Beispiel in der Art "EU-Recht steht nicht entgegen weil...", statt nur eine Frage zu stellen, die den Diskussionspartner in die Begründungspflicht bringen soll.

Aber in aller Kürze:

Zum Schutz der Grundfreiheiten in einem funktionierenden Binnenmarkt verbietet Art. 34 AEUV auch nichttarifäre Handelshemmnisse. Grundlegend dazu: EuGH, Urt. v. 20.2.1979, 120/78, Slg. 1979, 649 (Cassis de Dijon).

Die in Frage stehende Beschränkung des EU-Binnenhandels von Fleischprodukten damit zu verknüpfen, ob die Fleischzerlegearbeiten von eigenen Arbeitnehmern oder von Subunternehmern durchgeführt werden, ist ein solches Handelshemmnis. Und es ist unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigbar im Sinne des Art. 36 AEUV. Lesenswert zur Thematik: Haltern in Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, AEUV, Art. 36, Rn. 41 ff.

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Die Fleischereibetriebe haben  schon mit Vielem experimentiert, um ja keine eigenen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Schon in den 1960ern gab es die "Schlacht-ARGE" (BSG 15.10.1970), obwohl man damals nicht von EWG-Freizügigen bedroht war. 

Auch die "schlachtenden Kommanditisten" gab es bereits (BayLSG v. 28.9.17 L 7 R 504/15), die jeden Tag als Gesellschafter aufs Neue beschlossen, wieder in den Zerlegebetrieb zu gehen und Schweine zu zerlegen. Ebenso die schlachtende 1-Mann-GmbH (BayLSG  v. 25.6.2003 L17U 203/02). 

NIcht zuletzt hat man teils sogar die "legalen" Werkvertragsketten  fingiert (LG Duisburg 34 KLs 130 Js  32/11). 

Bei derartiger Experimentierfreude und den sonstigen jetzt zutage getretenen Missständen kann man in gewisser Weise verstehen, dass die Gewerkschaften dem einen Riegel vorschieben wollen. Ob das dann zur Folge hat, dass Tiertransporte in Länder mit günstigerer Lohstruktur zunehmen, steht allerdings in den Sternen.

  

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Nicht jeder Fleischer, nicht jede Metzgerei, nicht jeder Schlachthof, nicht jede Wurstfabrik, haben ihre Arbeitnehmer ausgebeutet und weitgehend entrechtet gehabt, aber es waren wohl leider recht viele Betriebe.

Wenn diese Betriebe sich nun als vermeintliche Opfer harter Gesetzgeber inszenieren, und nun das Klagelied anstimmem, es werde nun alles teurer, und die würden ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren, oder aus Kostengründen gezwungen ins (osteuropäische?) Ausland abzuwandern, dann werden manche Zeitgenossen wohl von Mitleid mit deren Betriebsinhabern erfasst und ergriffen werden.

Jedoch muß man mit solchen Betriebsinhabern kein Mitleid haben, und wenn die Einführung und Etablierung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen zu höheren Preisen oder zu Betriebsabwanderungen führt, dann würde ich mich als Gesetzgeber davon nicht erpressen lassen, sondern solche Folgen in Kauf nehmen und akzeptieren.

Schließlich haben auch die Abschaffung der Sklaverei, sowie die Abschaffung der Zwangsarbeit, und die Abschaffung der Kinderarbeit, sowie die Einführung von Arbeitsschutzmaßnahmen, und die Einführung der Sozialversicherungen, und die Einführung vonn Mitbestimmungsrechten, jeweils Kosten erhöht, die den einen oder anderen Betrieb unwirtschaftlich machten, aber Betriebe, die nur aufgrund von Entrechtung und Übervorteilung und Ausbeutung von Arbeitnehmern existieren können, gehen zurecht unter.

In einer freien und sozialen und rechtsstaatlichen Marktwirtschaft werden immer genügend Betriebe zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung vorhandensein, und wenn deren Produkte etwas teurer sind als die Produkte der Raubtier-Kapitalismus-Betriebe, dann ist das nichts Furchtbares oder Schlimmes, sondern etwas Natürliches und Akzeptables.

Ich glaube auch nicht, daß nun demnächst Betriebe aus osteuropäischen Billiglohnländern den deutschen Fleisch- und Wurstmarkt beherrschen werden, denn heutzutage können sich hierzulande die meisten Verbraucher leisten, von ihnen bevorzugte im Inland verarbeitete Lebensmittel zu kaufen.

Insbesondere bei Eiern, bei Milch, und bei Fleisch und Wurstwaren, achten die meisten Verbraucher bereits seit längerer Zeit auf die Herkunft der Produkte, die ihnen in Bauernläden, Metzgereien, und Geschäften, angeboten werden.

Im Übrigen wird seitens von einigen Ernährungswissenschaftlern und Medizinern sowie Krebsvorsorgeberatern, bereits schon seit einigen Jahren vom Verzehr hochgradig-verarbeiteter Wurstwaren sowieso aus gesundheitlichen Gründen abgeraten, und ihr Konsum ist jedenfalls nicht lebensnotwendig und vermutlich auch nicht gesund.

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