US Supreme Court gegen automatisierte Anrufe (Robocalls) zu Handys

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 06.07.2020

Der Oberste US-Gerichtshof (US Supreme Court) hat heute das pauschale Verbot des fast 30 Jahre alten "Telephone Consumer Protection Act" (TCPA von 1991) für automatische Anfrufe (Robocalls) auf Mobiltelefone bestätigt und sogar ausgebaut. Die Mehrheit der Richter befand, dass eine Ausnahme von diesem Verbot für Anrufe zur Eintreibung bundesstaatlich gesicherter Schulden aus Verfassungsgründen fallen müsse. Die Flut von Rechtsstreitigkeiten unter dem jahrzehntelangen Gesetz wird damit drastisch reduziert.

In der Entscheidung stimmten sieben der neun der Richter des Obersten Gerichtshofs mit dem Bundesberufungsgericht (Court of Appleals for the 4th Cirucit) darin überein, dass eine Ausnahme von der TCPA, die automatisierte Anrufe zur Eintreibung bundesgedeckter Schulden erlaubt, gegen den Ersten Verfassungszusatz (Freie Meinungsäußerung) verstößt. Die angemessene Abhilfemaßnahme bestehe darin, die verfassungsrechtlich mangelhafte Bestimmung vom Gesetz abzutrennen, anstatt das weitgehende Robocall-Verbot des Gesetzes aufzuheben.

Unternehmen in den USA nutzen wie ihre Konkurrenten in vielen Ländern Robocalls und Autodialer benutzt, um Verbraucher meist ohne deren Zustimmung über ihre Mobiltelefone zu kontaktieren.

"Die Amerikaner sind in vielen Dingen leidenschaftlich uneins. Aber sie sind sich weitgehend einig in ihrer Verachtung für Robocalls", schrieb Justice Brett Kavanaugh in der Mehrheitsentscheidung des Gerichts. Unter Anwendung der traditionellen verfassungsrechtlichen Abtrennbarkeitsprinzipien kommen die sieben Mitglieder des Gerichts zu dem Schluss, dass die gesamte Einschränkung der Robocalls von im TCPA von 1991 nicht für ungültig erklärt werden sollte, sondern dass vielmehr nur die Ausnahmeregelung 2015 für Staatsschulden unanwendbar sei.

Quelle: William P. Barr et al. v. American Association of Political Consultants Inc. et al., case number 19-631 https://www.supremecourt.gov/opinions/19pdf/19-631_2d93.pdf

Mehr Info auch meinen Blog-Eintrag: "Und täglich grüßt der Roboter." https://community.beck.de/2019/08/28/robocalls-und-taeglich-gruesst-der-roboter

Welche Erfahrungen habe Sie mit Robocalls gemacht? Haben Sie Tipps für die Beck-Community?

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12 Kommentare

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Robocalls und Spam-Anrufe sind leider auch in Deutschland ein Thema: 

Siehe Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/technik/digitale-revolution/digitaldictionary-robocaller-die-epidemie-der-spam-anrufe-/25501350.html?ticket=ST-14710645-JxAFN5Y4ajunSm0w9fOO-ap6

"Allein im Jahr 2018 wurden nach Schätzungen des „Global Robocall Radar Report“ weltweit 85 Milliarden Robocalls getätigt. Die Betrüger*innen kontaktieren gezielt ältere und für Betrug anfällige Menschen – etwa Migrant*innen mit schlechten Sprachkenntnissen, denen suggeriert wird, sie hätten ein Formular der Einwanderungsbehörde falsch ausgefüllt und stünden kurz vor der Abschiebung. Die Anrufer*innen verschleiern ihre Identität durch Fake-Nummern. Meist nutzen sie dafür eine Nummer mit der Ortsvorwahl des Opfers."

Die Anbieter sind gefragt, um Robocalls schnell zu erkennen und zu blockieren.

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Warum soll der Grundsatz nur für Mobiltelefone gelten? Für Robocalls im Festnetz sollten dieselben Regeln gelten. Wir reden hier nicht nur über unerlaubte Werbeanrufe. Vgl. dazu https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html

Anrufe, mit denen ein Gläubiger durch ständige automatische Anrufe den Schuldner schikaniert, sind ebenfalls mehr als nur lästig.

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... manchmal schon ein Vorteil, dass im Ausland bei dern Call Centern nicht viel Deutsch gesprochen wird. Dann gibt es auch weniger Cold Calls. 

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https://netzpolitik.org/2019/bundesnetzagentur-geht-gegen-illegale-werbeanrufe-von-vodafone-vor/

"Telefonanrufe zu Werbezwecken dürfen laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nur bei vorheriger Einwilligung der Kund*innen von Unternehmen getätigt werden (UWG §7). Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass die Unternehmen auch die Handlungen ihrer externen Call-Center-Mitarbeiter*Innen zu verantworten haben.

Wegen unerlaubter Telefonwerbung soll Vodafone 100.000 Euro Strafe zahlen. Wie die Bundesnetzagentur gestern bekannt gab, habe der Kabelanbieter sowie von ihm beauftragte Call-Center und Vertriebspartner vor allem ehemalige Kund*innen angerufen, um sie wieder zurückzugewinnen. Allerdings hätten die dazu die erforderlichen Einwilligungen gefehlt.

In einigen Fällen wurden trotz ausdrücklicher Untersagung bis zu 30 Anrufversuche dokumentiert. Laut Bundesnetzagentur hatten die ehemaligen Kund*Innen die Werbeanrufe oft schon direkt bei der Kündigung oder beim ersten Anruf ausdrücklich verboten. Angekommen ist die Botschaft offenkundig nicht."

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Immerhin scheint die Lage in Deutschland besser zu sein als in den USA: Wer andere am Telefon unge­wollt mit Werbung beläs­tigt, kann von der Bundes­netz­agentur mit einer Geld­buße von bis zu 300 000 Euro bestraft werden. -- Wenn man den Täter ermittelt. 

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Bei der Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden hapert es doch jetzt schon. Schauen Sie sich die euopüischen Datenschutzbehörden an, wenn es im Google, MS oder Facebook geht. 

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Unter Quelle wird wird hier W. Barr angegeben. Laut heutigen Bericht im " The Daily Beast " von John Dwyer, kann ich mir nun meine Gedanken machen.

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Die Nennung in der Quelle "William P. Barr et al. v. American Association of Political Consultants Inc." is korrekt. das ist der Name des Justizministers, die die USA in dem Verfahren vertritt. 

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