Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie?

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 11.08.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht14|4510 Aufrufe

Vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch in einer Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück bekannt gewordenen Arbeits- und Lebensumstände der dort im Rahmen von Werkverträgen Beschäftigten beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie in den Deutschen Bundestag einzubringen. Das hat das Bundeskabinett am 29.7.2020 beschlossen. Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Eckpunkte:

  1. In der Fleischindustrie sollen ab dem 1. Januar 2021 Werkverträge und ab dem 1. April 2021 auch Zeitarbeit verboten werden: Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung dürfen in Zukunft nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Für das Fleischerhandwerk soll diese Regelung nicht gelten.
  2. In der Arbeitsstättenverordnung wird künftig bestimmt, wie die Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen, auch abseits des Betriebsgeländes.
  3. Um die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder Betriebe häufiger kontrollieren.
  4. Mit Ausnahme des Fleischerhandwerks müssen Arbeitgeber in der Fleischindustrie den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Belegschaft elektronisch aufzeichnen. Die Geldbußen sollen bei Verstößen auf 30.000 Euro erhöht werden.

(hier auf den Seiten der Bundesregierung)

Wissenschaftlich begleitet wurde der Gesetzentwurf durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Olaf Deinert, Göttingen, das dieser für das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium erstattet hat. Das Gutachten ist hier verfügbar und kommt zu folgenden Ergebnissen:

Die durch die Kontrollbehörden festgestellten Missstände beim Einsatz von Werkverträgen in der Fleischindustrie rechtfertigen ein sektorales Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung durch ein Direktanstellungsgebot für die Fleischindustrieunternehmen:

  1. Der Gesetzgeber darf das Direktanstellungsgebot wählen, um drohende schwere Schäden für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in den Schlachthöfen der Fleischindustriedurch das Auseinanderfallen von Betriebsorganisation und Personalverantwortung abzuwenden. Im  Rahmen  seines  Beurteilungsspielraums darf er davon ausgehen, dass mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dies rechtfertigt einen Eingriff nicht nur in die Berufsfreiheit der Schlachthofbetreiber, sondern auch in die Berufsfreiheit der Werkvertragsunternehmen und eventueller Verleihern. In Bezug auf Werkvertragsunternehmen ist die Maßnahme zudem zur Effektuierung vertraglicher Rechte der betroffenen Arbeitnehmer gerechtfertigt.
  2. Da Gefährdungen der Arbeitnehmerrechte durch Betriebsorganisation ohne Personalverantwortung in anderen Branchen bislang nicht in vergleichbarem Ausmaß bekannt geworden sind, darf die gesetzliche Regelung auf Betriebe der Fleischindustrie beschränkt bleiben. Das ist im Sinne des Prinzips der Verhältnismäßigkeit sogar geboten.
  3. Die  Gründe, die entsprechende sektorale Werkvertrags-und Arbeitnehmerüberlassungsverbote vor Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen, sind auch zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen. Dadurch sind sie auch mit der Dienstleistungsrichtlinie und der Leiharbeitsrichtlinie vereinbar.
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14 Kommentare

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Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: Wie das Hbl (Moritz Koch/Frank Specht) mitteilt, soll sich das Bundeskabinett am 26. August mit den Eckpunkten für das geplante Lieferkettengesetz befassen. Das Gesetz soll Unternehmen verpflichten, auch bei ihren Auslandsgeschäften dafür Sorge zu tragen, dass Lieferanten beispielsweise keine Kinder beschäftigen oder Arbeiter nicht menschenunwürdig behandeln.

Frank Specht (HBl) sieht das geplante neue Gesetz skeptisch. Der Schutz der Menschenrechte sei eine ureigene Aufgabe der Politik und die Regierung dürfe nicht von der Wirtschaft verlangen, was sie selbst nur bedingt zu leisten imstande sei.

Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: Der Rechtsprofessor Gregor Thüsing zählt auf beck-aktuell die unterschiedlichen Fragestellungen auf, die durch ein Lieferkettengesetz in Deutschland beantwortet werden sollten. Er rät dabei zu einem europäisch abgestimmten Gesetzgebungsverfahren, um einen "Flickenteppich nationaler Regelungen" im Kampf gegen Menschenrechtsverstöße von Lieferanten europäischer Unternehmen zu vermeiden. 

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Wie spiegel.de berichtet, haben sich Vertreter von Sozialverbänden, DGB und Kirchen gegen den Ende Juli vorgestellten Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie ausgesprochen. Sie kritisierten insbesondere die Verknüpfung von Arbeiten und Wohnen in dem Entwurf. So könne der Verlust des Arbeitsplatzes auch zum Verlust des Platzes in einer Arbeiter-Unterkunft führen. 

Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: Das Bundeskabinett wird sich anders als geplant nicht am heutigen Mittwoch, sondern erst wieder am 9. September mit den Eckpunkten für das Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte befassen. In einem Brief an die Arbeits- und Entwicklungsminister, der dem Hbl (Frank Specht) vorliegt, warnt der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) noch einmal eindringlich vor den Gesetzesplänen. Die darin enthaltenen Formulierungen seien zu weich und nicht geeignet, Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: In den derzeitigen Verhandlungen geht es unter anderem darum, wie viele hiesige Firmen betroffen sein werden. Aus dem Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) kam laut taz (Hannes Koch) nun die Forderung, lediglich Unternehmen mit mehr als 5.000 Arbeitsplätzen einzubeziehen anstatt, wie geplant, die Grenze bei 500 Beschäftigten zu ziehen. Wenn sich Altmaiers Vorschlag durchsetzt, wären anstatt einiger tausend Betriebe lediglich wenige hundert erfasst. Auch die derzeitige Ausgestaltung der Haftung geht dem Wirtschaftsministerium angesichts der dramatischen Wirtschaftsfolgen der Coronapandemie zu weit.

VG Düsseldorf zu Corona-Tests in Fleischfabriken: Das Land Nordrhein-Westfalen darf auch weiterhin fleischverarbeitende Betriebe zu regelmäßigen Corona-Tests auf eigene Kosten verpflichten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte die Eilanträge von zwei Unternehmen gegen die Allgemeinverfügung des Landes ab, so LTO.

Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: Die Debatte um das geplante Lieferkettengesetz stellt der Spiegel (Simon Book/Kristina Gnirke u.a.) dar. Seit Jahren sorge die Frage, wie sich deutsche Händler und Hersteller in die Verantwortung für ihre Lieferkette zwingen lassen, für Streit in der großen Koalition. Im Dezember 2019 hatte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller einen ambitionierten Plan vorgelegt, gegen den Firmen und Verbände, flankiert von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), seither aber Sturm liefen. In ihrer Sommerpressekonferenz sprach sich laut Sa-FAZ (Dietrich Creutzburg) auch Bundeskanzlerin Angela Merkel für ein Gesetz aus, pochte jedoch darauf, dass Bedenken aus dem Bundeswirtschaftsministerium gegen zu strenge Vorgaben berücksichtigt werden.

Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: Caspar Dohmen (SZ) appelliert in seinem Kommentar zur Kritik am geplanten Lieferkettengesetz an die deutschen Unternehmen, den Trend zu ökologisch und sozial einwandfrei hergestellten Produkten als "gute Aussichten auf Pioniergewinne" zu begreifen.

Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: Die Welt (Stefan Seewald) beschreibt, wie sich die Wirtschaft gegen das geplante Lieferkettengesetz wehrt. Mit dem Gesetz soll die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards bei der Produktion im Ausland durchgesetzt werden. Die FAZ (Philip Plickert u.a.) stellt bereits bestehende Regelungen in anderen Ländern vor.

Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: Die Bundesregierung hat erneut die Verabschiedung von Eckpunkten für das geplante Lieferkettengesetz verschoben, berichtet das Hbl (Heike Anger u.a.). Es sei nicht gelungen, auf Arbeitsebene Kompromisse zwischen den Ressorts zu finden. An diesem Donnerstag soll ein Krisentreffen von Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) mit Sozialminister Heil (SPD) und Entwicklungsminister Müller (CSU) stattfinden. Der Beitrag schildert auch politische und rechtliche Argumente für und gegen die Pläne. 

Im FAZ-Einspruch stellt die Rechtsprofessorin Giesela Rühl das vergleichbare französische Loi de Vigilance von 2017 und dessen Schwachstellen vor. Das französiche Parlament habe weitergehende Regeln blockiert, um Wettbewerbsnachteile für französische Unternehmen zu verhindern. Rühl schlägt daher eine europäiscche Lösung vor, die auch Unternehmen aus Drittstaaten erfassen soll, wenn sie auf dem EU-Markt tätig sind. 

Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: Nun wird auch in einem Beitrag in der SZ (Michael Bauchmüller u.a.) die Diskussion um das geplante Lieferkettengesetz aufgegriffen und die verschiedenen Positionen dargestellt. In dem Krisengespräch zwischen Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) und Arbeitsminister Heil (SPD) am heutigen Donnerstag soll es dann vor allem um die Haftungsfrage gehen sowie darum, ab welcher Unternehmensgröße welche Pflichten gelten sollen.

Die Rechtsprofessorin Eva-Maria Kieninger (FAZ) kritisiert die einzelnen Vorschläge der Unternehmensverbände und betont, dass der deutsche Gesetzgeber nun keinen "zahnlosen Papiertiger" entwickeln dürfe, sondern "präzise formulierte und rechtlich durchsetzbare Sorgfaltspflichten" statuieren sollte. Für ein wirksames Lieferkettengesetz plädiert auch Zacharias Zacharakis (zeit.de).

Die LTO-Presseschau:

Fleischindustrie und Werkverträge: deutschlandfunk.de (Manfred Götzke/Peggy Fiebig) beschäftigt sich mit dem Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie, welches ab kommendem Jahr greifen soll. Problematisch sei etwa die Ausnahmeregelung für Schlachtbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Durch Neugründungen von Tochterunternehmen könnte so das drohende Werkvertragsverbot umgangen werden. 

Die LTO-Presseschau:

Fleischindustrie und Werkverträge: Rechtsprofessor Stefan Greiner kritisiert im Recht und Steuern-Teil der FAZ das geplante gesetzliche Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie wegen einer "grundlegenden Koordinatenverschiebung im Verhältnis von unternehmerischer Selbstorganisation und staatlicher Steuerung", für die Covid-19 einen "willkommenen Anlass" biete. Skandalöse Zustände in der Fleischindustrie seien längst bekannt und Abhilfen vorhanden.

Die LTO-Presseschau:

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Dass die Zeitarbeitsbranche gegebenenfalls gegen das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung klagen will, hat das Hbl (Frank Specht/Katrin Terpitz) erfahren. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister sieht das Verbot durch nichts gerechtfertigt und fürchtet, dass eine Branche in Misskredit gebracht wird, in der knapp 840.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten.

Die LTO-Presseschau:

Lieferketten und Menschenrechte: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch diskutieren die Rechtsanwälte Boris Kasolowsky und Marlen Vesper-Gräske den vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegten Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Kontrolle von Lieferketten. Das Parlament hat die EU-Kommission aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, da allein diese für Gesetzgebungsvorschläge, die sekundäres Gemeinschaftsrecht betreffen, zuständig sei. Der Entwurf des Parlaments geht in einigen Punkten über das in Deutschland momentan diskutierte Lieferkettengesetz hinaus. Es sollen etwa auch Unternehmen aus Drittstaaten einbezogen werden und es soll keine Untergrenze für die Größe der betroffenen Unternehmen geben.

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