Wie geht es wohl weiter mit der StVO/BKatV-Novelle?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 23.08.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht7|2785 Aufrufe

Die StVO-Novelle war bereits mehrfach Blog-Thema, so etwa hier und hier. Wie mit laufenden und beendeten Verfahren umzugehen ist, ist Thema vieler Veröffentlichungen. Ich selbst habe dazu einen ausführlichen Beitrag im DAR August 2020 verfasst. Aber: Wie geht es nun weiter? Die Vorstellungen sind letztlich vor allem hinsichtlich der Verschärfungen des BKat im Bereich der Geschwindigkeitsverstöße konträr. Soll innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h Überschreitung ein Fahrverbot festgesetzt werden?

Irgendwo habe ich gelesen, dass überlegt wird, im unteren Bereich das Regelfahrverbot etwas zugunsten mehr Einzelfallgerechtigkeit aufzuweichen. Sicher ein interessanter Ansatz - angesichts fehlender Maßstäbe droht hier jedoch vollkommene Unsicherheit. Ich tippe mal, dass man einen Kompromiss finden wird, wie etwa "innerorts bleibt es bei den Uraltregelungen" (=Fahrverbot ab 31 km/h Überschreitung) und außerorts bei einem etwas herabgesetzten Grenzwert. Hier würde sich dann sicher die Übernahme der 31 km/h anbieten statt der Altregelung, bei der erst bei 41 km/h ein Fahrverbot drohte. 

Was meinen Sie?  Haben Sie andere Kompromissvorschläge?

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7 Kommentare

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Fahrverbote sollten neben der bloßen numerischen Überschreitung (Altwerte) zusätzlich davon abhängig gemacht werden, dass mindestens abstrakt eine Gefährdung besteht, welche etwa bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Schule oder Kindergarten zur Nachtzeit nicht gegeben wäre.

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Das Problem liegt mE in der Veralberung des Autofahrers und der ideologischen Perversion des Allüberallverbietens. Ich habe Januar 1990 die damals noch existierende "DDR" etwas kennengelernt. Wie herrlich - gaaaaaaaaaaaaaaaanz selten ein Verkehrsschild, und die wenigen , die fielen auf. Heute scheint es so, als ob Schilderaufstellbeamte bestochen werden  für Schilderumsatzsteigerung. - Es mag sein, dass mit zunehmendem Verkehr mehr beschildert werden muss als 1990. Alle quaken von "Automatik-Selbstfahren" - mir ein Horror. Aber wenn wir 1969 Menschen zum Mond gebracht haben und heil zurück - warum gibt es keine Tempogrenzenschilder,  die per Funk oder sonst elektrisch-EDV-mäßig in Kfz wahrgenommen werden, mindestens mit laut optischer und akustischer Warnung, ggf. auch Zwangsbremsung? Denn mE liegt in der Aufmerksamkeit das Problem.

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Mir kommt die Dikussion wie Zahlenmystik von Erstklässlern vor. Ausgangspunkt jeder Festlegung sollte die Gefährlichkeit der Tat sein, und die hängt eindeutig davon ab, wie hoch die kinetische Energie bei der Überschreitung in Relation zur kinetischen Energie bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist, um wieviel sich der Bremsweg erhöht ist, und innerorts, um wieviel die "Todeszone" vor dem Auto, d.h. der Teil des Bremswegs, in dem das Auto mehr als 30 km/h schnell ist erhöht wurde. M.E. muss man dann zwischen innerorts und außerorts erheblich differenzieren.

Fahrverbot ab 31 km/h innerorts und außerorts wäre da völlig unzweckmäßig. Die Werte aus der 2020er-Reform sind gemessen an der Gefährlichkeit sicher nicht die schlechstete Wahl.

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Die LTO-Presseschau:

StVO: Möglicherweise sind nicht nur der im Frühjahr beschlossene Bußgeldkatalog, sondern auch frühere Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 wegen eines Formfehlers ungültig. Das gibt das Justizministerium Baden-Württemberg zu bedenken, wie jetzt auch Sa-taz (Christian Rath) und LTO berichten. Das Land habe daher das Bundesverkehrsministerium um eine baldige Prüfung gebeten. Bei neuen Bescheiden und Fahrverboten, die sich auf Regelungen stützen, die ab 2009 eingeführt wurden, werden Verkehrsanwälte wohl massenhaft Einspruch einlegen, vermutet die taz.

Die LTO-Presseschau:

StVO: spiegel.de (Dietmar Hipp/Gerald Traufetter) beschreibt, welche StVO-Reformen in Frage stünden, wenn die Neufassung der Straßenverkehrsordnung von 2013 tatsächlich unter einem Zitierfehler leiden würde. So könnte die Winterreifenpflicht ebenso obsolet sein wie die Pflicht, Rettungsgassen zu bilden. Auch die Zulassung von Elektro-Scootern könnte unwirksam sein. 

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