Nach 16 Jahren: wegen eines Käsebrötchens gekündigt

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 19.10.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2348 Aufrufe

Man kann sich nur schwer vorstellen, dass dies das wahre Motiv für die Kündigung gewesen ist: Ein vom DRK betriebenes Seniorenzentrum hat einer seit 16 Jahren dort beschäftigten Küchenkraft fristlos gekündigt, weil sie ein Käsebrötchen gegessen haben soll. Der 38-Jährigen wird vorgeworfen, während ihrer Arbeitszeit ein selbstgeschmiertes Brötchen nicht bezahlt zu haben. Focus online zitiert sie mit den Worten: "Wenn ich was gegessen habe, habe ich es bezahlt. Man wollte mich einfach aus unbekannten Gründen loswerden, hat nach Fehlern gesucht und ein Käsebrötchen gefunden". Sie habe das Brötchen bezahlt bzw. ihren dafür zuständigen Kollegen Essensmarken gegeben. Daran konnten die sich vor Gericht freilich nicht mehr erinnern. Dennoch: Selbst wenn man hier einen "wichtigen Grund" iSv. § 626 Abs. 1 BGB bejaht, wäre es in der Interessenabwägung für die Arbeitgeberin wohl eng geworden.

Zu einer gerichtlichen Entscheidung ist es allerdings (vorerst) nicht gekommen. Vor dem ArbG Düsseldorf hat die Klägerin sich mit der Arbeitgeberin widerruflich verglichen: Das Arbeitsverhältnis endet erst am 31.3.2021, zusätzlich erhält die Klägerin eine Abfindung von 30.000 Euro (hier auf express.de).

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