Unumstritten ist diese Ansicht nicht. So sagt Sönke Gerhold, Strafrechtsprofessor an der Bremer Uni: „Im Verwaltungsrecht gelten andere Beweisregeln als im Strafrecht.“ Er will den konkreten Fall nicht kommentieren. Grundsätzliche gelte aber, dass die entsprechenden Urteile nicht bindend für die Strafgerichte seien. Soweit es sich um einen Streit um Rechtsfragen und nicht um Tatsachen handele, wären die Verwaltungsgerichtsakten „für die Ermittlungen nicht relevant“.