GRUNDGESETZ!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.11.2020
Rechtsgebiete: Corona92|45559 Aufrufe

Zucken Sie auch seit einigen Monaten zusammen, wenn sie dieses Wort hören? Vielleicht auch das Wort "Freiheit!". Klar. Ich auch! In unserem schönen Lande sind ja nun einmal viele Leute unterwegs, die diese Worte ge- oder besser gesagt missbrauchen. All das haben wir C. zu verdanken.

Die Politik hatte bekanntermaßen kurz nach Jahresbeginn angesichts C. die Zügel in die Hand genommen und per Verordnungen erhebliche Beschränkungen vorgenommen und zwar in recht kurzen Abständen immer wieder neu. Allerorts wird hierüber diskutiert und das m.E. viel zu häufig sehr verkrampft. Abgesehen von C.-Leugnern, über die ich hier nicht reden will, geht es meist um tatsächliche oder vermeintliche Ungereimtheiten, manchmal auch um die Frage der Unverhältnismäßigkeit gewisser Regelungen.

Erst spät haben sich die (Verwaltungs-)Gerichte mit der Thematik sachgerecht befasst. Pünktlich zum erneuten Lockdown nun stellt der BayVGH fest, was bereits vielen Juristinnen und Juristen klar war: Das Notverordnungsregime aller Bundesländer ist allenfalls eine vorübergehende Krücke. Es müssen echte Gesetze her. Und zwar schnell. Lediglich die tatsächliche Pandemie-Situation und der absehbare Gang des Hauptsacheverfahrens führen nach dem BayVGH dazu, die wohl verfassungswidrige Verordnungssituation noch etwas am Leben zu halten und hinzunehmen. Bitter dabei, dass gerade der Lockdown in allen Bundesländern bei Übertragung dieser Sicht natürlich in Gänze ebenfalls nicht verfassungskonform ist. 

Den Link zu der Entscheidung des BayVGH (Beschl. v. 29.10.2020, 20 NE 20.2360) finden Sie hier. Kernaussage:

 

Nach Auffassung des Senats bestehen erhebliche Zweifel, ob die mit dem vorliegenden Eilantrag angegriffenen Maßnahmen noch mit den Anforderungen des
Parlamentsvorbehalts bzw. des Bestimmtheitsgebots aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2
GG vereinbar sind. Mittlerweile erfolgen – jedenfalls im antragsgegenständlichen Bereich der Gastronomie – erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum
allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der
mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt

Als Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtler frage ich mich nun: Was bedeutet das für Straf- und OWi-Verfahren in der Zukunft? Kann man guten Gewissens Verurteilungen darauf stützen, dass gegen verfassungswidrige Verbote, die aber vielleicht noch vorübergehend "aus Zweckmäßigkeitsgründen" akzeptiert werden, verstoßen wurde? Und wenn man die BayVGH-Entscheidung auf andere Länder überträgt: Ab welchem Zeitpunkt wären die Verordnungen in die Verfassungswidrigkeit "gekippt"? Erst jetzt nach vielen Monaten oder ggf. schon bei Erlass der jeweils zweiten VO der Bundesländer?

 

 

 

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92 Kommentare

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Auch der Justiz sollte nicht entgangen sein, auf welch dünner Tatsachenbasis hier - nie dagewesene- Grundrechtseingriffe rechtfertigen. Es ist der Test, Risse, NJW 2020,2383 (2385). Warum diese evidente Tatsache nicht fokussiert wird, erschließt sich nicht. Sollte dem so sein, wäre jedwede Rechtfertigung für Eingriffe und sonstige Ermächtigungsgrundlagen per sé verfassungswidrig.

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Neusprachliches Grundgesetz? Ja, ich zucke schon seit Jahren zusammen wenn ich sehe wie die einstmals stolze deutsche Sprache abgewendet, und in vielen Bereichen, einschiesslich auch bei Justizsachen, angewendet wird. Bei Beck mache ich gelegentlich dazu meine Meinungen und werde dabei von Personen anderer Herkunft gemassregelt, wie dann die deutsche Schreibweise auszusehen hat. Lockdown sowie Pandemie wurden ziemlich schnell als neue Lehnworte aufgenommen, die noch bestehende deutsche Worte laesst man bei den Kruecken. Fuer diese Rechtschreibeunvernunft hat bestimmt die Regierung die Hand am Zuegel und da wird dann weiter getalkt, gespeaked und auch parliert.

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Kann man guten Gewissens Verurteilungen darauf stützen, dass gegen verfassungswidrige Verbote, die aber vielleicht noch vorübergehend "aus Zweckmäßigkeitsgründen" akzeptiert werden, verstoßen wurde?

Volltreffer. Und die Zivilrechtler werden sich fragen müssen, was mit den Schäden ist, die die Verwaltungen mit verfassungswidrigen Verboten verursacht haben - in manchen Ländern, weil die Verfassungswirdigkeit durch das OVG längst festgestellt wurde (dann wieder getrennt zu untersuchen für die Altfälle vor 2. November und die Neufälle, wo Verbote einfach etwas anders formuliert die nichtigen Verbote ersetzen) und dann in Ländern in denen das OVG der Verordnung um der Wirkung in der Pandemie willen noch einmal über die Schwelle geholfen haben.

Aber die Hoffnung auf ein Parlamentsgesetz ist auch völlig weltfremd, da Parlamente nun einmal Schwierigkeiten haben, über das Vorliegen von Sachverhalten zu beschließen. Sie können mittels Gesetzesänderungen die Nutzung der einzelnen Maßnahmen ohnehin nur in die Hände der Verwaltung legen und hoffen, das diese in Abhängigkeit vom Geschehen vor Ort genutzt werden. Am Ende entscheidet immer die Verwaltung - und in Pandemiefällen dann halt nicht durch Landesverordnungen sondern durch Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter. Der Flickenteppich und die Not wäre dann ungleich schlimmer als jetzt. Als Schleswig-Holsteiner denke ich noch mit Grausen an März / April zurück als einzelne Kreise und tw. sogar Bürgermeister hier durchdrehten. Da ist mir das derzeitige Vorgehen lieber. Amtsärzte würden vermutlich keine Rücksicht auf die Wirtschaft nehmen und in ihrem jeweiligen Amtsbezirk in der heutigen Lage dem Virus ohne Rücksicht auf Verluste den Stecker ziehen.

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Es ist legitim und nachvollziehbar und verständlich, wenn man, wenn man von irgendwelchen juristischen Laien oder Anarchisten oder Extremisten oder sogenannten "Wutbürgern" Ausrufe wie "Grundgesetz" oder "Freiheit" hört, zusammenzuckt, denn viele dieser Leute führen nichts Gutes im Schilde oder haben schlicht und einfach kein ausreichendes Urteilsvermögen oder kein ausreichendes Verantwortungsbewußtsein.

In einer stabilen freiheitlichen Demokratie könnte man jedoch eigentlich auch etwas gelassener mit solchen Zeitgenossen umgehen, jedoch läuft man als Bildungsbürger Gefahr, sich im Laufe der Jahre derart an den jeweiligen Mainstream zu gewöhnen und sich an einen gewissen Grad an Anpassung in seinem eigenen Umfeld zu gewöhnen, daß Querulanten und unangepasste aus der Reihe tanzende Störenfriede schnell zum Bürgerschreck werden, und einen Bildungsbürger leichter erschrecken können, als es vielleicht eigentlich nötig wäre.

Auf der anderen Seite zeigt ein Blick in die Geschichte oder auch ein Blick auf gegenwärtige Ereignisse (zum Beispiel auf die Brexit-Abstimmung in Großbritannien, oder auch auf die Wahl des unverantwortlichen Populisten Bolsanero in Brasilien), daß es durchaus auch eine ernste Gefahr werden kann, "wenn die Dummen fleißig (oder politisch aktionistisch) werden".

Was die Strafgesetze angeht, so sind der Bestimmtheitsgrundsatz und der Gesetzesvorbehalt und der Parlamentsvorbehalt für einen seriösen Rechtsstaat nicht verzichtbar, und zwar auch nicht in Krisensituationen. Bei rein präventiven Maßnahmen, wie etwa dem Verbot, ohne Schutzmaske eine U-Bahn zu betreten, oder bei gegen Menschenansammlungen ausgespochenen Platzverweisen, wird man vielleicht nicht ganz so strenge Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen zu stellen haben.

Die Gastronomen und deren Familien und Mitarbeiter werden derzeit jedoch von derart gravierenden und oft existenzberdrohenden Eingriffen belastet, daß eine bloße Anordnung eines Ministers wohl keine ausreichende gesetzgeberische Grundlage sein dürfte. Und wenn Politiker lapidar verlautbaren, dies sei halt "das übliche Unternehmerische Risiko", dann sollten diese Politiker so solidarisch sein, und auch auf ihre eigenen Einkommensquellen verzichten. Sie können dann ja im Jobcenter gleichzeitig mit den Gastromen Hilfe nach dem SGB beantragen. (ja, meine letzten beiden Sätze sind etwas polemisch, aber viele Politiker gehen einfach zu entspannt mit menschlichen Existenzen um, und ich finde man sollte denen mal vor Augen halten, was das, was sie tun, für die betroffenen menschen eigentlich bedeutet).

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Man könnte ja einfach sagen: Die spinnen, die Juristen!

Wir haben den schlimmsten Notstand seit dem 2.Weltkrieg - und zwar weltweit. Und da wird von ein paar Verwaltungsrichtern ernsthaft daran gezweifelt, dass die bislang immer noch sehr milden Eindämmungsmaßnahmen in Deutschland rechtmäßig sind, weil sie nicht die rechte Form haben? Dann müssen Bundestag und Landtage das eben in die rechte Form bringen. Und solange sie das nicht auf Reihe kriegen, muss es halt mit Verordnungen und Allgemeinverfügungen klappen.

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Die von Ihnen hier statuierte These "Wir haben den schlimmsten Notstand seit dem 2.Weltkrieg" wir nicht nur von Ihnen allein verlautbart.

Daher sollte man also sich Ihre These besser etwas näher ansehen.

Sie behaupten zunächst "Wir", und Sie nehmen damit für sich in Anspruch, für alle Menschen zu sprechen.

Ich glaube jedoch nicht, daß Sie dafür ein Mandat haben (es sei Ihnen jedoch selbstverständlich freigestellt, den ersten Teil Ihrer These zu beweisen, und dazu die von Ihnen konkudent behaupteten 7,8 Milliarden Vollmachten öffentlich vorzulegen).

Ich glaube bislang, daß es unter den 7,8 Milliarden Menschen viele Menschen gibt, die zu Ihnen gar keinen Kontakt haben, und die Ihnen keinen Auftrag gegegeben haben, sie zu vertreten und für sie zu sprechen.

Politker bilden sich derartiges zwar bisweilen ein, aber derartige Selbstsuggestionen sind bereits bedenklich genug, sollten nicht nicht auch noch zu Massensuggestionen werden.

Auch Ihre These, das Auftreten des neuartigen Corona-Virus sei angeblich der schlimmste Notstand seit dem zweiten Weltkrieg, haben Sie zumindest bislang nicht bewiesen.

Auch wenn manche Politiker und Journalisten behaupten, derzeit gelte ein Notstand, so ist die behauptung nicht wirklich zutreffend, denn die Notstandsgesetze sind bislang nicht in Kraft getreten, und der Gesetzgeber hat auch den Notstand-Fall (vergleiche: https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetze_(Deutschland) und Art. 135a Abs. 1 Nr. 3 GG, in Art. 81 GG, Art. 91 GG, Art. 115a–115l GG) wohl zumindest bisher noch nicht in Kraft gesetzt.

Außerdem traten seit dem zweiten Weltkrieg viele Probleme auf (Hungerwinter in Deutschland 1946/47; Hungersnöte in alliierten und russischen Kriegsgefangenenlagern; Hungersnöte im vom Krieg und Bürgerkrieg sowie durch Enteignungen verwüsteten China; griechischer Bürgerkrieg; weltweite kommunistische Bedrohung durch Interventionen und Agitation der Sowjetunion (Leninismus) und auch von China (Maoismus); atomares Wettrüsten; kalter Krieg; Berlin-Krise; kubanische Revolution; Kuba-Krise; Korea-Krieg; Indochina-Krieg; Able-Archer-1983; Zunahme von Militär-Putschen und menschenrechtsverletzenden Militärdiktaturen in sehr vielen Ländern; Algerien-Krieg; Vietnam-Krieg; Nahostkrieg; Indisch-Pakistanischer Bangla-Desch-Krieg; Biafra-Krieg; Hungerkatastropge in Äthiöpien und Somalia sowie in der Sahel-Zone; Ogaden-Krieg; Bürgerkriege unter anderem in Irland, im Baskenland, in Namibia, Mosambique, Rhodesien, Guatemala, Kongo, Nicaragua, El-Salvador, Kolumbien, Kambodscha, Laos, Indonesien, Phillipinen, Nigeria, Uganda, Tschad, Ruanda, Eritrea, Uganda, Liberia, Elfenbeinküste, Mali, Libanon, Sudan und Jemen; Völkermord in Indonesien und Ruanda; SS20- und Pershing-2-Stationierung; islamistische Revolution im Iran; Öl-Krise; RAF-Terror; Tschernobyl-Gau; Jugoslawien-Krieg; Irak-Krieg; Anschläge auf das World-Trade-Center und das Pentagon; Afghanistan-Krieg; Libyen-Krieg; Syrien-Krieg; Zusammenbruch der Lehman-Brothers-Bank und dadurch ausgelösten weltweite Bankenkrise 2007/2008; griechische Staatsschuldenkrise 2009/2010; sogenannte Flüchtlingskrise 2015; die Virusgrippe "Asiatische Grippe" (Influenza-Virus A/H2N2) von 1957/58; die seit 1961 grassierende Cholera-Pandemie;  die 1968 bis 1970 grassierende Virusgrippe "Hongkong-Grippe" (Influenza-Virus A/H3N2); die 1977/78 grassierende Virusgrippe "Russische Grippe" (Influenza-Virus A/H1N1); die seit 1980 grassierende AIDS-HIV-Pandemie; das 1995 bis 1997 und 2014 bis 2016 grassierende Ebola-Fieber; die 2017/2018 grassierende Virusgrippe "Grippewelle 2017/18" (Influenza-Virus B/Yam und A/H1N1); epidemische Verbreitung von Gewaltverbrechen (insbesondere an Frauen) in Lateinamerika und im südlichen Afrika; die Opium-, Kokain-, Nikotin-, Zucker-Konsum- und Alkoholismus-Abhängigkeits-Pandemien des 20. Jahrhunderts); Massen-Arbeitslosigkeits-Krise 1996-2007; Islamismus-Krise 2001/2002; Rezession 2008/2009).

Für Ihre These, daß es seit Anfang Mai 1945 den Menschen noch nie so schlecht gegangen wäre wie derzeit, und daß die Menschen uafgrund des neuartigen Corona-Virus noch nie in größerer Not oder Verzweifelung gewesen wären als derzeit, vermag ich keine Beweise zu erkennen.

Es sind zwar derzeit viele Menschen in Not und Verzweifelung, jedoch wohl nicht mehr Menschen als bei früheren Krisen, und die Bürger haben weniger ein ernsthaftes Problem mit den Viren, als vielmehr wohl mit den von der Regierung unter Berufung auf das Virus angeordneten Verboten und Grundrechtseingriffen.

Ich zum Beispiel kenne keinen einzigen Menschen, der an Corona gestorben wäre (oder der daran lebensgefährlich erkrankt wäre), jedoch kenne ich viele Menschen, deren Leben und Gesundheit durch Zucker oder Alkohol oder andere Drogen bzw. Abhängigkeiten begründende Mittel gefährdet wird, und ich kenne auch viele Menschen, die unter den Corona-Anordnungen leiden.

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Ich zum Beispiel kenne keinen einzigen Menschen, der an Corona gestorben wäre (oder der daran lebensgefährlich erkrankt wäre)...

Dann haben Sie offenbar keine Kontakte nach Italien oder Frankreich! Nur bei einem derart schlimm beschränkten Horizont kann man den zitierten Satz von sich geben.

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Ein schönes Eigentor war das:

a) "Sie behaupten zunächst "Wir", und Sie nehmen damit für sich in Anspruch, für alle Menschen zu sprechen."

b) "Ich zum Beispiel kenne keinen einzigen Menschen, der an Corona gestorben wäre (oder der daran lebensgefährlich erkrankt wäre), jedoch kenne ich viele Menschen, deren Leben und Gesundheit durch Zucker oder Alkohol oder andere Drogen bzw. Abhängigkeiten begründende Mittel gefährdet wird, und ich kenne auch viele Menschen, die unter den Corona-Anordnungen leiden."

Der Kommentator "Gästle" hatte, wie viele andere Menschen es machen, seine Einschätzungen oder Erfahrungen ausweitend verallgemeinert, in der Replik darauf wurde dann reduzierend verallgemeinert, eigentlich nichts anderes getan, nur in die andere Richtung gehend.

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Z.B. hat ein Herr Knauss am 1. Okt. 2020 eine Bundestagsrede einer Rednerin ausgewertet, zum "wir". "Aber in ihrer gestrigen Bundestagsrede hat sie ( scil: Frau Dr. Merkel )  es in besonderer Penetranz verwendet. 192 mal taucht dieses Wörtchen auf – plus 39 mal „uns“. Zum Vergleich: „Ich“ sagt sie nur 61 mal. Das Wort „Bundesregierung“ kommt ganze zwei mal vor. " Aber ich bin zuversichtlich: Mündige Bürger werden schon die Wirrnisse solcher Wir-nisse durchschauen. "Wir schaffen das." 

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Nunja, Public-Relations und Rethorik werden fortlaufend verbessert, und das Wort "wir" ist bei Regierenden daher angesagt.

Wie Verantwortung vernebelt wird, zeigt sich auch daran, daß aus den Regierungspareien verlautbart wird, verantwortlich für die Konflikte des Regierungshandelns mit der Gewaltenteilung und mit den Grundrechten (insbesondere Art. 12 und 14 GG) und mit dem Gesetzesvorbehalt und mit dem Parlamentsvorbehalt sei nicht die Regierung, sondern das Virus.

Das hört sich so an, als säße das Virus auf der Regierungsbank und im Bundeskanzleramt und in den Ministerien, und nicht die Bundeskanzlerin und ihr Kabinett.

Einerseits gebraucht man das Wort "wir" um zu suggerieren man sei Sprachrohr und bevollmächtigter Vertreter aller Bürger, und andererseits bestreitet man Verantwortung zu tragen, und sagt das Virus sei schuld und trage die Verantwortung.

Und viele brave Bürger sagen, ähnlich wie brave gläubige Kirchgänger, zu Allem was von Oben kommt "Ja" und "Amen".

Das ist sehr bedauerlich, auch wenn es im vergleich zu einer womöglich drohenden herrschaft von Wutbürgern sicherlich das kleinere Übel ist.

Aber man sollte auch nicht zu viele Übel unkritisch akzeptieren, bloß weil von anderer Seite auch noch sehr viel größere Übel eintreten könnten.

Leider besteht die Gefahr, zwischen allen Stühlen zu sitzen, wenn man weder Untertan noch Wutbürger sein will.

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Aber man sollte auch nicht zu viele Übel unkritisch akzeptieren, bloß weil von anderer Seite auch noch sehr viel größere Übel eintreten könnten.

Wer es braucht, der darf doch vorher noch etwas grimmig dreinschauen, und danach das grössere Übel vermeiden, wenn er noch vernünftig denken und handeln kann.

Oder er tut einfach das, was  unausweichlich geworden ist, so wie Kant es formulierte:

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Spart viel Nervenkraft und schlechte Laune.

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Der schlimmste Notstand seit dem 2.WK durch die Pandemie trifft die Menschheit. Da ich zu dieser gehöre, ist das Wort "wir" treffend. Wenn Sie meinen, dass Sie die Pandemie nichts angeht, ist das Ihr ganz persönliches Problem.

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Sir Winston Churchill hatte es doch genau so gemacht mit dem "Wir":

"We shall fight in France, we shall fight on the seas and oceans, we shall fight with growing confidence and growing strength in the air, we shall defend our island, whatever the cost may be. We shall fight on the beaches, we shall fight on the landing grounds, we shall fight in the fields and in the streets, we shall fight in the hills; we shall never surrender ....."

Angela Merkel hat das kapiert.

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In der Sonntagsfrage von Forsa vom 01.02.2020 kamen die Regierungsparteien CDU/CSU auf 28 % und die SPD auf 12 %.

Dann kam Corona, und die Regerierungsparteien profilierten sich als moderner Siegfried, der den Drachen bekämpft. 

Im Mai kam dann die CDU/CSU auf 40 %, und die SPD auf 15 %.

Seitdem reiten die Regierungsparteien auf ihrem neuen Steckenpferd, dem Corona-Kampf, herum.

Es wurde eine Effektivität von Rgegierungsmaßnahmen behauptet, die bislang nicht beweisen worden ist.

Und der Siegfried-Gestus sowie das Corona-Schreckgespenst nutzen sich allmählich ab.

Die Regierungsparteien sollten nicht den fehler machen, das Pferd zu Tode zu reiten, und dann noch nicht mal zu merken, wenn das Pferd tot ist.

Und es sollte auch für die großen Leitmedien und Massenmedien endlich legitim werden, einzugestehen, daß politisches Handeln meistens von Interessen geleitet wird.

Selbstlose heldenhafte Retter wie den Drachenbekämpfer Siegfried gibt es meist nur in Sagen und Märchen, aber in der realen Politik sind sie eher selten.

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Staatliche Eingriffe in Grundrechte werden von Regierungspolitikern und Leitmedien in einem PR-technisch modernen Neusprech neuerdings als "Verzicht" bezeichnet, wobei Regierung und Leitmedien den Bürgern zugleich Dank ausprechen.

Dieses Neusprech ist euphemistisch, denn ein "Verzicht" ist eine freiwillige Sache, während die Regierung ihre Macht dazu gebraucht, den Bürgern gegenüber Gebote und Verbote zu erlassen, deren Befolgung zwangsweise durchgesetzt werden soll.

Vielleicht werden Richter die Straftäter zu Gefängnishaft verurteilen, demnächst den verurteilten auch zu suggerieren versuchen, diese würden doch freiwillig auf ihre Freiheit verzichten, wofür die Justiz den Häftlinfen einen schönen Dank ausspricht?

Solch eine Rethorik und Sprachregelung und Pädagogik und PR wäre in der Tat sehr modern, obwohl es Anklänge dazu wohl bereits bei Mark Twain, Aldoues Huxley, und George Orwell, gab.

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Da Sie nun auf klassische Autoren wie Mark Twain, Aldous Huxley, und George Orwell sich besinnen, erinnere ich Sie an Bertolt Brecht mit:

"Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral." - Denn wovon lebt der Mensch?

Wenn es nur in Gefängnissen noch gute Verpflegung dereinst gibt, dann sind das doch die besten Orte zum Überleben.

Oder gehen Sie mal in den Louvre zum "Floß der Medusa".

Dort sehen Sie das Ende von einer Zivilisation.

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An das kollaterale Thema der positiv wirkenden Kontaktbeschränkungen in den Knästen jetzt in den Corona-Zeiten will ich garnicht erst erinnern, denn das wäre ja auch eine polemische Anmerkung, genau so wie die Besinnungen auf Klassiker, die aber nicht nur den Einen recht geben, sondern auch den Anderen.

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Die deutsche Bundeskanzlerin hat inzwischen nun gedroht bzw. angekündigt, daß, falls es ein deutsches Gericht wagen sollte, die staatlich befohlene Schließung von Speiserestaurants als rechtswidrig zu beurteilen, daß die Bundesregierung dann alle Lokale und Geschäfte schließen lassen werden, und aus dem Teil-Lockdown dann einen Total-Lockdown machen werde.

Anscheinend möchte die Bundeskanzlerin die Inhaber der eingerichteten und ausgeübten Gewerbetriebe in der Restaurant-Branche so davon abhalten, sich rechtssuchend an die Gerichte zu wenden, nach dem Motto "Ihr werdet schon sehen was Ihr davon haben werdet, wenn Ihr Euch beschwert!".

Der Wert von Grundrechten und der Wert eines zivilisierten freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat scheint vielleicht nicht Jedem in der Regierung ganz klar zu sein, aber in Fragen des Wertes von Macht und wie man Macht verteidigt scheint die Regierung nicht nur unintelligente Berater zu haben. Ich fühle mich etwas an die Politik mittelalterlicher bzw. frühneuzeitlicher Päpste erinnert.

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Frau Merkel hat den zutreffenden Hinweis darauf erteilt, dass die Eindämmungsmaßnahmen auf ein Minimum beschränkt worden sind. Sollte die Beschränkung auf ein Minimum wegen Gerechtigkeitsbedenken als unzulässig erachtet werden, müsse es zur Herstellung der Gerechtigkeit eben ein Mehr an Beschränkungen geben. Ein sachlicher und logischer Hinweis.

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"Ich fühle mich etwas an die Politik mittelalterlicher bzw. frühneuzeitlicher Päpste erinnert."

Päpste waren doch nie abhängig von allen Gläubigen als Gemeinde, deren Regime war auf Lebenszeit (lebenslänglich) angelegt, Souveräne wie ein ganzes Volk kannten die doch nicht.

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Im Zivilrecht unterscheidet man (zum Beispiel bei der Verwaltung von im Gesamthandseigentum stehenden Immobilien, oder auch im Auftragsvertragsrecht bzw. in der GOA) zwischen Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft auf der einen Seite, und Maßnahmen zur Notgeschäftsführung auf der anderen Seite.

Grundsätzlich sollte man sich an die Vorgaben halten, die einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen, aber wenn man sich gegenüber den anderen Betroffenen Sonderrechte herausnehmen möchte, dann beruft man sich auf eine tatsächliche oder vermeintliche Notgeschäftsführung.

Vielleicht an diese Rechtsgedanken anlehnend, verkündete die Bundeskanzlerin oft "Rettungsmaßnahmen" und machte jeweils geltend, es lägen Notfälle vor (so zum Beispiel bei der "Rettung" Griechenlands, bei der "Rettung" von Banken, bei der "Rettung" von Migranten bzw. Flüchtlingen, bei der "Rettung" des Weltklimas, und nun bei der "Rettung" vor dem Corona-Virus).

Es erscheint nicht unbedenklich, wenn eine Regierung oder eine Regierungschefin sich so häufig auf tatsächliche oder vermeintliche Notfälle beruft.

Wenn bzw. soweit es tatsächlich Notfälle wären, würde sich die Frage stellen, warum nicht besser vorgesort wurde.

Und wenn bzw. soweit es nur vermeintliche Notfälle wären, würde sich die Frage stellen, ob es legitim wäre, dann mit Hilfe von Schlagworten wie "Notfall" oder "Rettung" Ausnahmebefugnisse einzufordern bzw. in Anspruch zu nehmen.

Schade, daß viele große Leitmedien bei der Heraufstufung von Problemen zu "Notfällen" unkritisch oder gar helfend mitwirken.

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Die Kanzlerin hat eine Wesensart der Demokratie verinnerlicht, ein Amt hat man nur auf Zeit, und sie tritt ja nun ab.

Daher macht sie nun  doch mehr Druck am Ende ihrer langen Kanzlerschaft, als es ja sonst ihrer Art immer entsprach.

Meiner Auffassung nach macht sie das genau richtig, die Geschichte wird darüber mal urteilen, das wird sie sich vermutlich ebenso denken.

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Und bei Frau Merkel würde ich eine Wette eingehen, dass sie keine Beraterin der Pharmabranche, oder von anderen Mächtigen wird, die sie mit hohen unf lukrativen Beraterhonoraren einfangen, so wie ihren Vorgänger im Kanzleramt, oder dessen ehemaligen Aussenminister von den Grünen.

Da gehe ich auch eine Wette ein, dass diese protestantische Theologen-/ Pfarrers- und Lehrerin-Tochter das nicht macht, da steckt zuviel preussisches und hanseatisches Ethos und auch noch etwas Bodenhaftung in ihr.

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Die Novellierung des IfSG wegen der neuen Anforderungen an die Rechtslage ist gerade im Hinblick auf die vom VGH München geäußerten Bedenken schon längst im Gange, vgl. LTO vom 3.11.2020.


Kann man guten Gewissens Verurteilungen darauf stützen, dass gegen verfassungswidrige Verbote, die aber vielleicht noch vorübergehend "aus Zweckmäßigkeitsgründen" akzeptiert werden, verstoßen wurde?

Im Urteil ist nirgends davon die Rede, dass man die Rechtslage "aus Zweckmäßigkeitsgründen" akzeptiere! Das ist eine völlig unbelegte Unterstellung.

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Die Novellierung des IfSG wegen der neuen Anforderungen an die Rechtslage ist gerade im Hinblick auf die vom VGH München geäußerten Bedenken schon längst im Gange

vgl. auch hier bei beck-aktuell vom 4.11.2020.

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Während in Ländern mit "Lockdown" oder "Lockdwown light" die Todeszahlen von Corona-Infizierten steigen - auch in Deutschland, aber in geringem Maße - bleiben sie in Schweden auf dem gleichen, äußerst niedrigen Niveau: 

https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Pandemie_in_Schweden#Todesf%C3%A4lle (Zahlen John Hopkins / offizielle Zahlen der Gesundheitsbehörde) 

Die in Schweden ergriffenen Maßnahmen von AHAL und des Schutzes der besonders gefährdeten erweist sich von Woche zu Woche als die im Blick auf Coronasterblichkeit und weiteren Kollateralschaden als die effektivsten. Nun steht nur zu hoffen, dass mit Trumps Präsidentschaft auch das Zeitalter der Fakenews beendet wird ...

Die nächste Beobachtung: Die 7-Tage Reproduktionszahl war in Deutschland vor dem Lockdown light von 25.10. mit 1,39 am  bereits auf gesunken auf 0,92 am 4.11. 6 Tage nach Lockdownbeginn ist sie wieder leicht gestiegen auf 1,04 - Zahlen des rki. 

Nüchtern betrachtet gibt es keine Evidenz für einen positiven Effekt von Lockdownmaßnahmen für den Infektionsschutz. Das Ergreifen von Lockdownmaßnahmen hat sich, wie der hochangesehene Epidemiologe Prof. Dr. Ioannidis (Stanford / Berlin) bereits im Frühjahr anmerkte, als ein Evidenzfiasko herausgestellt.  AHAL (FFP 2-Maske!) ist hingegen effektiv.

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Es ist ein methodischer und auch schon sachlicher Fehler, Kontaktbeschränkungen zu kurzfristig zu betrachten, verehrte Frau Professorin.

Schweden hat eine weit höhere Todeszahl pro 1 Million EW mit 595 als Deutschland mit 136 der Faktor beträgt aktuell also 4,38, der Rückgang beim BIP wird jedoch derzeit ähnlich hoch wie in Deutschland veranschlagt, da von "Effektivität" jetzt schon zu schreiben, ist ein zweiter methodischer und sachlicher Fehler.

Die Zahlen von Ioannidis zur Sterblichkeit als Median geben das auch nicht her, wenn sie mit der neuen LMU-Studie verglichen werden.

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Daß Sie nun jedoch Ihre Thesen und Debattenbeiträge offensichtlich nicht mehr im Thread Corona-Zahlenvergleiche und kriminologische Dunkelfeldforschung in einer dort ja sehr breit geführten Diskussion einbringen, halte ich - mit Verlaub - für keinen Ausdruck von Souveränität, verehrte Frau Professorin.

Wissenschaft stellt sich doch mMn auch der kontrovers geführten Debatte.

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Die nächste Beobachtung: Die 7-Tage Reproduktionszahl war in Deutschland vor dem Lockdown light von 25.10. mit 1,39 am  bereits auf gesunken auf 0,92 am 4.11. 6 Tage nach Lockdownbeginn ist sie wieder leicht gestiegen auf 1,04 - Zahlen des rki.

Sachlich falsch, siehe die letzte Tabelle zu den Nowcasting-Zahlen und R-Zahlen vom 08.11.2020 beim RKI.

Als PDF hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/Nowcasting.html

In der Spalte K sind die 7-Tage-R Werte, der letzte Wert kleiner 1 war am 31.08.2020 mit 0,97, der derzeitige letzte Wert ist der vom 03.11.2020 mit 1,01, und der muß nun aber noch wesentlich kleiner werden, sonst gehen die hohen Neuinfektionszahlen in Deutschland nicht zurück!.

Am 25.10.2020 war der einfache R-Wert (Spalte H) bei 1,12, der 7-Tage-R Werte bei 1,25.

Mit solchen methodischen und sachlichen Fehlern ist natürlich im anderen Thread kein Blumentopf zu gewinnen, mit Verlaub.

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Einzelne Zahlen aus den täglichen Lage-Berichten jedoch sind nicht maßgeblich, denn es kommt oft zu späteren Datenberichtigungen, die PDF-Tabelle der Quelle:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/Nowcasting.html

ist daher die maßgebliche Quelle. Es müssen nun wieder beständig R-Werte weit unter 1  erreicht werden, um in die andere Richtung gegenzusteuern.

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Sicherlich gibt es eine Evidenz für die Effektivität von Lockdown-Maßnahmen für den Infektionsschutz. Wie sonst erklären Sie sich die Zahlen von zB Australien, China, Israel und Neuseeland? Natürlich muss aus epidemiologischer Perspektive eine Kontaktreduzierung unter Menschen auch zu einer verminderten Ausbreitung führen - es ist letztlich nur eine Frage der Qualität des Lockdowns.

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Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt (vgl. judid.de):

Insgesamt wurden in Karlsruhe bisher 518 Verfassungsbeschwerden gegen die von den Ländern beschlossenen Corona-Maßnahmen eingereicht. Von diesen wurden 331 Beschwerden, auf Grund diverser Gründe, nicht weiter verfolgt. Befaßt haben sich die Verfassungsrichter bereits mit 187 Beschwerden und 53 isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Es seien 165 Beschwerdeverfahren entschieden oder auf sonstige Weise erledigt worden, teile das Gericht der anfragenden Funke-Mediengruppe mit. 22 Verfahren seien noch anhängig. Die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien alle bereits entschieden oder auf sonstige Weise erledigt worden, so das Gericht.

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Wie bei allen Rechtsfragen lässt sich auch über die hier geschilderte Entscheidung streiten. Das Oberverwaltunsgericht Berlin- Brandenburg vertritt zB in seinen jetzigen Entscheidungen zB OVG 11 S 97/20 vom 06.11.2020 zu den aktuellen Maßnahmen soweit ersichtlich die folgende Rechtauffassung:

"Bei summarischer Prüfung ist auch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die vorliegend angegriffene Regelung nicht dem Verordnungsgeber hätte überlassen werden dürfen, sondern dem Gesetzgeber selbst vorzubehalten gewesen wäre."

In der jetzigen Situation halte ich auch - ausnahmsweise ;) - das Vorgehen der Exekutive und die Maßnahmen selbst, für insgesamt verfassungsskonform. Sie sind jedenfalls - für den legitmen Zweck dem sie dienen sollen - geeignet, erforderlich (geboten) und insoweit verhältnismäßig - nicht zu Letzt weil sie zeitlich begrenzt sind und im Licht des Infektionsgeschehens auch spontan "erlassen" und umgesetzt werden müssen. Der "schwerfällige" Gesetzgeber scheint mir in einer solchen Konstellation nicht der richtige Verordnungsgeber - wenn der Staat solchen "unerwarteten" und jedenfalls spontanen Situationen her werden will und können soll. Letztlich trifft auch die Exekutive aber eine Schutzpflicht, der sie sich insoweit nicht mit Verweis auf den Gesetzgberer bzw dessen Unterlassen entziehen kann und schon von daher zum Handeln verpflichtet ist und insoweit dafür eine ausreichende gesetzliche Ermächtigung hat auf die sie ihr Handeln stützen kann und muss.

Die auch hier wieder lesbaren "Argumente" der "C-Leugner" und "Querdenker" habe ich mal in meinem Blog zusammengefasst und an den Fakten und der Rechtsprechung gemessen. Ich halte sie durchweg für Besten falls irreführend, für eine sachliche Diskusssion aber nicht zu berücksichtigen. Begründung im Bezug auf die jedenfalls 11 gängisten "Argumente" kann man gerne nachlesen und auch Kommentare sind erwünscht :) -> https://jobosmeinung.blogspot.com/2020/11/Pandemie-Lockdown-Grundrechte.html

Bleibt gesund :)

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Kurze Ergänzung: Die "pauschale" Geeignetheit der zeitlich befristeten generellen Maßnahmen leite ich daraus ab, dass es eben weder zeitlich noch sachlich möglich sein dürfte eine Einzel-Erlaubnis auszustellen. Denn wer sollte die auf welcher Grundlage prüfen und ausstellen können. Konkret sind 75 Prozent der Ansteckungsfälle ja gerade nicht bekannt, wie sollte man also sachlich eine Erlaubnis erteilen können bei der zu 99% auszuschließen ist, dass es zu Ansteckungen kommt. Wie sollte man verhindern, dass gerade eine Erlaubnis zwischen vielen Verboten eine Sogwirkung hat und mehr Menschen anzieht als erwartet. Wer soll dann entscheiden warum dort eine Erlaubnis und dort keine und das alles in einem Monat. Baugenehmigungen gehen sicher auch nicht so locker von der Hand. Ich glaube eine am Zweck gemessen vernünftige Entscheidung ist immernoch keine. Natürlich ließe sich ein Restaurant für Personen eines Hausstandes im Olympiastadion betreiben - aber irgendwann gilt dann doch auch ganz oder gar nicht. Wenn sie generell nur 130 fahren dürfen, dann macht es ja auch keinen Sinn Einzelnen je nach Eignung, wer stellt die dann wie fest, schneller fahren zu erlauben, wenn der Zweck doch an der Stelle ist Unfälle zu verhindern - Antwort auf ein gelöschtes Kommentar ... Danke für das Feedback zum Blogpost

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Bei den Ordnungswidrigkeiten ist es wichtig zu fragen, wird mit den Maßnahmen überhaupt ein legitimer Zweck verfolgt?

In Bezug auf die neue Corona-Verordnung habe ich gerichtlich Einsicht in die Verwaltungsakten der Sächsischen Landesregierung erhalten und dort Unglaubliches vorgefunden.

In Bezug auf die Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht findet sich in einem Diskussionspapier der Sächsischen Staatskanzlei vom 24. Oktober 2020 ein Kommentar, der Wasser auf die Mühlen der "Querdenker" oder "Corona-Leugner" ist:

„Das Thema Maskentragen ist zwar überall jetzt als Maßnahme in der Umsetzung, dennoch sollte man nicht außer Acht lassen, dass das Tragen oder nicht-Tragen von Masken an Stellen, an denen es überprüft werden könnte, aus medizinischer Sicht eher ein Zeichen der Solidarität und Wahrnehmung der Problematik ist. Die Infektionen finden an anderen Stellen statt, an denen keine Masken getragen werden. Es ist zu vermuten, dass das die Bürger eher als weitere Schikane ansehen. Von daher sollte man auch verstärkt Aufklärung betreiben, damit der Bürger auch im privaten Umfeld Einsicht walten lässt.“

Wie man bei dieser Einschätzung zu einer Ausweitung der Maskenpflicht im Freien kommen kann, ist nicht nachvollziehbar.

Bei der Maskenpflicht handelt es sich nach diesem Statement um reine Symbolpolitik. Im Hinblick auf die sehr streitige Diskussion um die Maskenpflicht in Schulen ist dies sehr bedenklich.

Bei allem Verständnis für die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bin ich dennoch entsetzt. Wenn sich der Eindruck aus diesen Schriftstücken bestätigt, sehe ich keine rechtliche Grundlage für die Aufrechterhaltung der neuerlichen Verschärfung der  Maßnahmen.

Die Verwaltungsvorgänge können in den Akten zu dem abgeschlossenen Verfahren des Sächsischen OVG, Beschluss v. 11.11.2020, 3 B 349/20 (nicht von mir betraut) eingesehen werden.

https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/document.phtml?id=6027

"Bei der Maskenpflicht handelt es sich nach diesem Statement um reine Symbolpolitik."

Nein, reine Symbolpolitik hat doch überhaupt keine Wirkung, weder materiell in der Hemmung von Infektionen noch in der Stärkung von positven Werten in einer Gesellschaft.

Sich auf dieses Papier dann zu berufen ist den Ankläger bereits zum Richter zu machen.

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 Wie wird die Mund-Nasen-Bedeckung, in Realität benutzt? Wenn es nicht verpflichtend ist, wird die MNB einfach runtergezogen um den Hals getragen oder ums Handgelenk gewickelt oder locker in irgendeine Tasche gesteckt.  Da frage ich schon mal, wo denn die gefährlichen Viren sich tatsächlich befinden und was die dann so machen? Bleiben die brav auf/an/in der MNB bis selbige das nächste Mal benutzt wird?

2. Wo gibt es Vorschriften wie eine solche MNB beschaffen sein soll/muss? Da kann doch jeder einen Fetzen Stoff nehmen, der ihm gerade zur Hand ist und eine MNB draus schneidern. Für alles und jedes haben wir in Deutschland eine Norm, nur für die Abwehr eines "tödlichen Virus" kann jeder machen was er will!!

Und diese Vorgehensweise soll uns retten? Es mag sich jeder mal informieren wie in einem Labor mit echten Schutzmasken umgegangen wird!!

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Viren verlieren ihre infektiösen Wirkungen mit der Zeit außerhalb eines Körpers.

Fur Schutzmasken gibt es Normen.

Labore sind eine andere Baustelle.

Auch einfache MNB  hemmen überall die Emissionen und Weiterverteilungen von Aerosolen, wirken allein daher schon antiviral gegen die Infektionen mit SARS-CoV-2 Viren.

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Eigentlich passiert genau das Gegenteil:

https://m.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/das-wichtigste-zu-mund-nasen-bedeckungen-in-welchen-situationen-alltagsmasken-schuetzen-und-wann-nicht/26623912.html.

Aerosole werden nicht gefiltert sondern treten zur Seite aus, wo sie dann vom Sitznachbarn (Bahn, Schule,...) durch die seitlichen Öffnungen wieder gezielt eingeatmet werden. Na sowas aber auch, wer hätte das ahnen können....

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In einem Labor wird der Maskenträger vor schädlichen Stoffen geschützt. In der Öffentlichkeit während einer Pandemie schützt der Maskenträger andere davor sich bei ihm anzustecken. Das ist ein riesen Unterschied, finden Sie nicht?

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Erhebliche "Zweifel, ob die mit dem vorliegenden Eilantrag angegriffenen Maßnahmen noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts bzw. des Bestimmtheitsgebots aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG vereinbar sind" (BayVGH Beschl. v. 29.10.2020, 20 NE 20.2360, s.o. Zitat von Carsten Krumm), führen bei "der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung" (Rn. 24) lediglich dazu, die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als offen anzusehen (vgl. Rn. 24). "Dabei erlangen die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags eine umso größere Bedeutung für die Entscheidung im Eilverfahren, je kürzer die Geltungsdauer der in der Hauptsache angegriffenen Normen befristet und je geringer damit die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Entscheidung über den Normenkontrollantrag noch vor dem Außerkrafttreten der Normen ergehen kann" (Rn. 25). "Lassen sich die Erfolgsaussichten nicht absehen, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden" (Rn. 26).

Carsten Krumm: "Kann man guten Gewissens Verurteilungen darauf stützen, dass gegen verfassungswidrige Verbote, die aber vielleicht noch vorübergehend "aus Zweckmäßigkeitsgründen" akzeptiert werden, verstoßen wurde?"

Ich denke, die Entscheidung des BayVGH ist nicht so zu verstehen, dass die Corona-Maßnahmen-Verordnungen der Landesregierungen "aus Zweckmäßigkeitsgründen" vorübergehend akzeptiert werden, auch wenn sie jedenfalls zum Teil verfassungswidrig sein sollten. Ihre kurze Geltungsdauer nimmt nur einen entscheidenden Einfluss auf die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache. Das dürfte aber Straf- und OWi-Richtern doch egal sein. Wenn sie einzelne Normen der Verordnung, auf die sich ihre Sachentscheidung stützt, für verfassungswidrig halten, dann dürfen sie nicht gleichwohl verurteilen, vielleicht sogar mit dem Gedanken; soll sich doch die Rechtsmittelinstanz mit der Verfassungswidrigkeit befassen.

Das AG Dortmund (733 OWi - 127 Js 75/20 - 64/20) hielt § 12 CoronaSchVO für verfassungswidrig und hatte freigesprochen. Zwar ungewöhnlich, dass sich Amtsrichter mit Verfassungswidrigkeit von Gesetzen befassen, aber wohl völlig regelkonform. Weil es sich bei CoronaSchVO um ein materielles Gesetz handelt, bestand keine Vorlagepflicht und auch kein Vorlagerecht an das BVerfG.

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Die im Frühjahr verbreitete Darstellung, dass man nach einem kompletten Lockdown so weitermachen könne wie bisher, und spätestens 2021 ein normaler Zustand wiederhergestellt sein würde, lässt sich angesichts der aktuellen Entwicklung nicht mehr aufrechterhalten.

Die massiven Einschränkungen, verbunden mit einem extremen wirtschaftlichen Zusammenbruch, waren also weitgehend nutzlos. Vor einigen Monaten wurde auch noch die Theorie verbreitet, es werde eine V-förmige Erholung der Wirtschaft geben, mit einer baldigen Wiederherstellung des Normalzustands auf dem Vorkrisenniveau. Idyllisch.

Die Vorstellung, nach einem Lockdown im Frühjahr werde die Pandemie wieder verschwinden, und die Wirtschaft sich quasi von alleine wieder erholen, erweist sich nach heutiger Einschätzung als surreal.

Dem Gesichtspunkt der fehlenden faktischen Eignung einiger Maßnahmen für den Zweck der Seuchenbekämpfung wurde bisher zu wenig Beachtung geschenkt. Dass sie zu einem großen Teil nicht geeignet waren, ist durch die aktuellen Zahlen belegt.

Warum nach einem weitgehend nutzlosen Lockdown im Frühling nun ein weiterer einen größeren Effekt bringen soll bleibt unerklärlich. Der Hauptgewinn ist der Zeitgewinn.

Man kann nur hoffen, dass zufälligerweise die eine oder andere Maßnahme doch greift. Dann werden wir
weiter in einem Nebel der Desinformation durch die Coronakrise trudeln, bis wir irgendwann unten ankommen.

Ein großer Teil der Wirtschaft, wie wir sie kennen, wird dann verschwunden sein.

Ach ja, da war noch das Grundgesetz...

Jetzt geschaffen ist ein Präzedenzfall, der weit in die Zukunft nachwirken wird. Er besteht darin, dass man ohne Nachweis eines konkreten Nutzens, im Verordnungsweg und ohne gesetzliche Grundlage einfach die weitreichendsten Einschränkungen von Rechten verhängen kann, die es seit dem Mai 1945 in Deutschland gegeben hat. Man beachte die Anordnungen einer Militärregierung, die üblicherweise in einem besetzten Land ergehen, und ihre Ähnlichkeit mit den Corona - Maßnahmen. Für einen Anwalt ist das natürlich einerseits die Verheißung eines boomenden Rechtsdienstleistungsmarktes, andererseits aber auch die Vorahnung zukünftiger völliger Ueberflüssigkeit.

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Diese von Ihnen beklagte Darstellung ist aber nicht richtig, weil sie nicht erwähnt, dass immer den Impfstoffen besonderes Gewicht noch beigemessen wurde, neben abmildernden und vorbeugenden Massnahmen.

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Ich hatte nach meiner Erinnerung im Frühjahr 2020 nicht den Eindruck, als werde vorhergesagt, durch Milderung im warmen Sommer werde die Demie vorbeigehen. Eher: dass man beachten müsse, dass ähnllch Grippeviren im Herbst  und Winter wieder mit zahlenmäßg starkem Anstieg zu rechnen sei. Nun gilt debattös ja jeder Hinweis auf Grippe, die großen viel tödlichen Erkrankungen etwa 2017/18 ja als verwerflich bei manchen, man wird hier und anderswo brutalstmöglich weggelöscht. Dabei hülfen klare und belastbare Ursachenprüfungen und Prüfungen von Wirkungen, um dann wenn man verfassungsrechtliche Anforderungen spätestens an die Verhältnismäßigkeit respektieren wollte, zielgerichtet Maßahmen auszuwählen und anzuordnen. Das wäre sehr zu vertiefen!

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Herr RA Rathjen schreibt:

Warum nach einem weitgehend nutzlosen Lockdown im Frühling nun ein weiterer einen größeren Effekt bringen soll bleibt unerklärlich. Der Hauptgewinn ist der Zeitgewinn.

Man kann nur hoffen, dass zufälligerweise die eine oder andere Maßnahme doch greift. Dann werden wir
weiter in einem Nebel der Desinformation durch die Coronakrise trudeln, bis wir irgendwann unten ankommen.

Ein großer Teil der Wirtschaft, wie wir sie kennen, wird dann verschwunden sein.

Das ist m.E. eine völlig falsche Wahrnehmung: Die Maßnahmen im Frühjahr waren alles andere als nutzlos und alles andere als erfolglos. Es wurde von keiner seriösen (wissenschaftlichen oder politischen) Quelle als Ziel ausgerufen, die Pandemie könne durch einen mehrwöchigen Lockdown (in DE übrigens weniger intensiv als in vielen anderen Staaten) komplett beseitigt werden. Vielmehr wurden damals folgende Ziele kommuniziert und auch (weitgehend) ereicht:

1. Stopp des exponentiellen Infektionsgeschehens, um einen R-Wert um bzw. unter 1 zu errreichen

2. Dadurch Aufschub/Verzögerung des Auftretens vieler gleichzeitiger schwerer behandlungsbedürftiger Fälle, damit die Krankenhäuser nciht überlastet werden.

3. Absenken der Neuinfektionen auf ein Maß, dass weitere Infektionen außerhalb eines Lockdowns durch Kontaktnachverfolgung und Einzelquarantäne der Betroffenen möglichst reduziert werden können.

Im Gegensatz zu den meisten Nachbarstaaten wurden in Deutschland diese Ziele erreicht, es sind bis heute sehr viel weniger Menschen gestorben als in anderen Staaten mit vergleichbarer Infrastruktur, eine Überlastung der Krankenhäuser ist bislang nicht eingetreten. In der Zwischenzeit hat man die Behandlung so weit optimiert, dass die Sterblichkeit auch der schwer Erkrankten stark abgesenkt werden konnte. Ein Impfstoff ist bald verfügbar, die Zeit wurde also effekriv genutzt. Auch wenn ein Zufallsmoment nicht ausgeschlossen werden kann, es spricht sehr viel dafür, dass der hiesige Umgang mit der Pandemie nicht falsch war, keineswegs war er nutzlos.

Bei den Kosten der Maßnahmen ist zu berücksichtigen: Einige Maßnahemen haben insbesondere die Veranstaltungswirtschaft und die Gastronomie sehr stark direkt betroffen. Viele andere wirtschaftliche Kosten sind aber auf die (internationale) Pandemie zurückzuführen, nicht auf die konkreten Maßnahmen in Deutschland, denn es gab und gibt in Deutschland (bislang) nicht das allg. Verbot, den Arbeitsplatz zu besuchen. Auch ohne Lockdown bzw. Lockdown-ähnliche Maßnahmen wäre die Wirtschaft insbesondere einer Exportnation stark betroffen gewesen. Dass die Wirtschaft aufgrund der Lockdown-Maßnahmen zu "verschwinden droht" ist zudem eine ziemlich absurde Annahme.

Ich finde es bezeichnend, wie wenig Kritiker oder Skeptiker der Maßnahmen bislang ihren Blick über den Tellerrand der Grenzen geworfen haben: Deutschland steht im Ranking derjenigen Staaten, die die Pandemie mit am besten bewältigt haben, ziemlich weit oben (auch im Vergleich mit Schweden braucht sich Deutschland nicht zu verstecken); sehr viele Staaten mit vergleichbarer Infrastruktur schauen (mit Neid) auf Deutschland und den hiesigen rationalen und effektiven Umgang mit der Pandemie. Ich bin im Gespräch mit Menschen aus Frankreich, England und den USA, die sich alle nichts so sehr wünschen wie die hiesigen Verhältnisse und (sogar) die hiesigen Politiker und kaum glauben können, dass es hier ernsthaft Menschen gibt, die die deutsche Politik heftig kritisieren und von "Ermächtigungsgesetz" faseln. Das ist Jammern und Meckern auf hohem, ja höchstem Niveau, von Leuten, die nicht in der Verantwortung stehen, ggf für Todesfälle politisch oder moralisch zu haften.

Das ändert nichts an der Berechtigung und Notwendigkeit, einzelne Maßnahmen und ihren Nutzen ggf einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen und dies insbesondere dann zu tun, wenn Sanktionen ausgesprochen werden sollen. Das ist dann die Aufgabe der Gerichte, die dieser nach meinem Eindruck auch ziemlich gut nachkommen. 

Herr Prof. Dr. Müller, ich stimme Ihnen zu. Aber man muss auch ganz klar benennen, dass es sich in Deutschland um eine Wette auf die Entwicklung eines Impfstoffes handelt. Mit der Infektionseindämmung, die unsere Krankenhäuser entlastet, wird ja zugleich die Herstellung der natürlichen Herdenimmunität in einer vertretbaren Zeit (< 20 Jahre) verhindert. Das kann man ein bis zwei Jahre durchhalten, länger niemals. Dann mass man aufmachen, und wenn die Inzidenz danach auf 5.000 pro 100.000 Einwohner und Woche steigen würde. Aber Deutschland scheint ja auf's richtige Pferd gesetzt zu haben. Zwei aussichtsreiche Impfstoff-Kandidaten, auf die Deutschland auch zugreifen könnte, nach nur 10 Monaten Pandemie sind ein gutes Zwischenergebnis. Das war alles andere als sicher. Gegen das Mers-Virus gibt es nach fünf Jahren Forschung noch keinen Impfstoff, obwohl die Koreaner sich sehr darum bemüht haben sollen.

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Eine Formulierung ist vielleicht etwas ergänzungsbedürftig. Die Verhältnismäßigkeit zu prüfen steht nicht nur der judikativen Gewalt zu. Sie ist lediglich etwas, was man im Fußball "Ausputzer" nennen würde, also eine Art Feuerwehr für Fälle, wo das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Auch bereits die erste Gewalt (die gesetzgebende Gewalt) ist verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit zu beachten, und darf nicht etwa verfahren nach dem Motto "wir machen jetzt mal was wir wollen, und wenn wir zu weit gehen brauchen wir kein schlechtes Gewissen zu haben, denn dann werden die Gerichte das schon irgendwann einmal korrigieren".  Bereits die erste Gewalt (also die gesetzgebende Gewalt, die Legislative, grundsätzlich also der Bundestag) sollte die Verhältnismäßigkeit der von ihm ausgesprochenen Gebote und Verbote prüfen. Auch die Exekutive, also die ausführende Gewalt, also Regierungen und Verwaltung, sollten stets die Verhältnismäßigkeit ihres Tuns prüfen. Weder die erste Gewalt noch die zweite Gewalt sollten sich eine nachlässige Haltung angewöhnen, und die Justiz als Verantwortungsträger und als Ausputzer oder als Nachbesserungsapparat oder Reparaturapparat von vorneherein miteinplanen, während man sich selbst, obwohl man mit der eigenen Arbeit und mit der eigenen Verantwortung noch nicht ganz fertig ist, vorschnell entspannt zurücklehnt. Auch die Medien als vierte Gewalt sollten und dürften ruhig öfters öffentlich die Verhältnismäßigkeit von Regierungshandeln pro und kontra diskutieren. Und erst recht darf der Souverän das, also die Bürger. Die deutsche Justiz arbeitet zwar meistens sehr gut, aber das entlässt Andere nicht aus ihrer jeweiligen eigenen Verantwortung, zumal die Justiz ja meist erst spät eingreifen kann, und zumal die Rechtskraft der Urteile ja oft nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits eintritt.

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Zu Prof. Mueller

"Das ist m.E. eine völlig falsche Wahrnehmung."

Die offiziellen Prognosen für 2021 im Hinblick auf die wirtschaftliche Erholung nach der Corona Krise, welche im Frühjahr publiziert worden sind, gingen von einer fast kompletten Erholung aus. Voraussetzung dafür war, dass die Pandemie beendet sein würde. Analysen zahlreicher Banken und ähnlicher Institutionen ging in die gleiche Richtung.

Völlig richtig aber ist die Ansicht, dass man in dem Dickicht von Zahlen, Halbwahrheiten und Übertreibungen kaum mehr erkennen kann, wie sich die tatsächliche Pandemie - Lage wirklich darstellt.

Jedenfalls war die ursprüngliche Zielvorgabe, mit der auch der durchaus schädliche Lockdown des Frühjahrs gerechtfertigt worden ist, im Jahre 2021 zum Normalzustand zurückzukehren. Auch die Förderprogramme sind darauf ausgerichtet. sogar die Börsenkurse haben sich entsprechend entwickelt. Die bei Investoren sozusagen herrschende Meinung war, dass man 20/21 in etwa den Vorkrisenstatus wieder erreichen könnte.

Welche Maßnahme welchen konkreten Nutzen verursacht hat und welche Maßnahme komplett sinnlos war, das ist im Moment nur relativ schwer zu beurteilen. Der mittlerweile selbst Corona - infizierte Gesundheitsminister jedenfalls hat eingeräumt, dass die Schließung des gesamten Einzelhandel übertrieben war.

Voellig richtig, ein statistischer Zusammenhang zwischen der Schließung des Einzelhandels insgesamt und dem Verweilen des R-Werts bei ungefähr eins ist nicht nachzuweisen.

In Europa agiert man zur Zeit in einer Art Blindflug, in der Hoffnung, mit einem bunten Strauß aus Maßnahmen einen signifikanten Effekt zu erzielen,
während andere Länder in Asien z.b. die Pandemie längst im Griff haben. Das ärgert nicht nur mich, sondern auch viele andere, und die Folgekosten werden hoch sein.

Die durch verschiedene Desinformationskampagnen verursachte Massenpsychose und andere Dinge, teilweise Panikmache, und fehlgeschlagene Bekämpfungsmaßnahmen, sowie auch das Unterlassen von Bekämpfungsmaßnahmen in einem frühen Stadium der Pandemie haben mehr Menschenleben gekostet als das Virus selbst.

Das haben Analysen der Uebersterblichkeit in den Monaten März bis jetzt ergeben.

Deutschland steht im Vergleich zu anderen Ländern durchaus nicht so hervorragend da wie oft angegeben.

Man nehme etwa Korea als Beispiel, oder Neuseeland oder China oder Japan, oder, oder.

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Deutschland steht im Vergleich zu anderen Ländern durchaus nicht so hervorragend da wie oft angegeben. Man nehme etwa Korea als Beispiel, oder Neuseeland oder China oder Japan, oder, oder.

Nur zu, alle mal aufzählen die nach Meinung des Herrn Arne Rathjen RA besser dastehen als Deutschland.

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