Jetzt geht´s um die (Grill-)Wurst - Koalition einig über Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 30.11.2020
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Unter dem Eindruck massenhafter Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen hatte Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits im Mai ein gesetzliche Regelung angekündigt, die ein Verbot von Werkverträgen und der Leiharbeit in der Fleischindustrie vorsehen werde. Meinungsverschiedenheiten in der Großen Koalitionen haben hier zu Verzögerungen geführt. Diese konnten nun offenbar beigelegt werden. Der Bundesarbeitsminister spricht jetzt von einem „großen Schritt“ und zeigt sich zuversichtlich, dass mit dem Gesetz „ordentliche Arbeitsverhältnisse“ geschaffen werden könnten.

Demnach sollen Werkverträge in der Fleischindustrie ab Januar verboten werden. Das Verbot von Leiharbeit soll dann ab April folgen. Die Einigung zwischen Union und SPD sieht nun eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung vor: Auf Grundlage eines Tarifvertrags soll es möglich sein, Auftragsspitzen durch Leiharbeitnehmer aufzufangen - unter strengen Auflagen und nur in der Fleischverarbeitung- nicht beim Schlachten und Zerlegen. Die Bedingung dafür ist eine Tarifbindung. Damit dürften diese Betriebe etwa in der Grillsaison noch bis zum Jahr 2023 auch Zeitarbeiter einsetzen, um auf erhöhte Nachfrage mit Mehrproduktion zu reagieren. Ein drohender Mangel an Grillwürsten im kommenden Sommer könnte damit abgewendet sein. Kurios!

Für Leiharbeiter müssen die gleichen Arbeitsbedingungen gelten, die Höchstüberlassungsdauer ist auf vier Monate begrenzt. Eingeführt werden sollen außerdem einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder bei einer Verletzung des Arbeitsschutzes. Eine elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit soll in der Fleischindustrie zur Pflicht werden. Bei Verstößen etwa gegen die Höchstarbeitszeiten drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften soll verbessert werden. Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder soll die Einhaltung des Arbeitsschutzes durch Betriebsbesichtigungen sicherstellen.

Einzelne Ausnahmen waren bereits in den ursprünglichen Plänen vorgesehen. Ausgenommen werden sollten etwa Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Aus der Branche war bemängelt worden, die Ausnahmen gingen nicht weit genug. Nun sollen aus der Zahl von 49 die Verkäuferinnen und Verkäufer herausgerechnet und zusätzliche Filialen ermöglicht werden.

Gegenstand der koalitionsinternen Gespräche waren offenbar nicht die gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die von zahlreichen Arbeitsrechtlern insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit vorgebracht worden sind (hierzu der Blog-Beitrag vom 11.9.2020 und der Gemeinschaftsbeitrag in NZA 2020, 1160). Man darf gespannt sein auf die anstehenden Ausschussanhörungen.

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