Der Bremer BAMF-Skandal wird ab heute NICHT vor dem LG Bremen verhandelt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 15.04.2021
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Fast drei Jahre nachdem auf allen Kanälen vom großen "BAMF-Skandal" die Rede war, ein Thema, das vom April bis zum Herbst 2018 die Nachrichtenlage (mit)bestimmte, beginnt heute vor dem LG Bremen eine Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte. Diese wird sich aber nicht mit dem BAMF-Skandal befassen, sondern mit einigen Vorwürfen der Dienstgeheimnis-Verletzung, mit zwei angeblich für eine Beamtin bezahlten Hotelrechnungen (Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung, Gesamtbetrag: 130 Euro), mit dem Vorwurf der Fälschung beweiserheblicher Daten, mit rechtsanwaltlicher Unterstützung beim illegalen Aufenthalt in ein paar Fällen. Das sind zwar allesamt tatsächlich strafrechtliche Vorwürfe, aber nicht solche, die unter normalen Umständen mehr als eine Meldung in der Lokalpresse verursachen würden. Und Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, die ein (längst eingeleitetes) Disziplinarverfahren rechtfertigten, das schon. Aber kein großer Korruptionsskandal, nirgends. Und keine bandenmäßigen Machenschaften, die zum illegalen Aufenthalt tausender Geflüchteter geführt hätten.

Der eigentliche BAMF-Skandal, den ich an anderer Stelle im Beck-Blog über viele Monate nachverfolgt habe, wird dagegen heute nicht vor dem LG Bremen verhandelt. Das ist einerseits der Skandal der Medienberichterstattung und andererseits der Skandal der Strafverfolgung.

Der Skandal der Medienberichterstattung bestand darin, dass hier voreilig rufschädigende Sachverhalte als Ergebnisse journalistischer Recherche verkauft wurden. Schaut man heute auf die Veröffentlichungen im April 2018, dann war damals nicht eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft der Auslöser des Skandals, wie "buten und binnen" (Radio Bremen) heute schreibt

Vor ziemlich genau drei Jahren veröffentlicht die Bremer Staatsanwaltschaft eine Pressemitteilung, die ein politisches und mediales Erdbeben auslöst. Man ermittele gegen mehrere Asylrechtsanwälte und die ehemalige Bremer BAMF-Leiterin wegen des Verdachts der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung. Wohl als Bande hätten sie vor allem jesidischen Geflüchteten unerlaubt zu positiven Asylbescheiden verholfen.

Damals hatte man viel eher den Eindruck, das Recherchenetzwerk, gebildet aus SZ, Radio Bremen und NDR wolle sich den investigativjournalistischen Erfolg selbst ans Revers heften und habe durch entsprechende Anfrage die Pressemitteilung der StA Bremen erst ausgelöst. Das Ermittlungsverfahren lief da nämlich schon einige Monate. Die Versäumnisse dieser "Recherche" waren erheblich, die Folgen für die Beschuldigten ebenfalls.

Der Skandal der staatsanwaltlichen Bearbeitung kam erst im Anschluss in Fahrt. Offenbar sah man sich wegen des bislang in Bremen ungesehenen Ermittlungsaufwands irgendwann unter dem Druck, nun auch wirklich in großem Umfang strafrechtlich Erhebliches zu finden. Und ab einem bestimmten Zeitpunkt wurden Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren gezielt an die Presse "geleakt". Nicht in der hehren Whistleblower-Absicht, die Öffentlichkeit über den Skandal oder dessen Hintergründe objektiv zu informieren, sondern um den bereits angerührten Skandal weiter zu befeuern zu einem Zeitpunkt, als sich abzeichnete, dass die schweren strafrechtlichen Vorwürfe kaum Stütze fanden und die anfänglich "skandalösen" in die tausende gehenden Fallzahlen immer kleiner wurden. Aus den Kreisen der Ermittler heraus wurden Journalisten gefüttert. Und diese ließen sich füttern und veröffentlichten z.B. im Wortlaut E-Mails der Beschuldigten, die von den sichergestellten Rechnern stammten.

Wenn diese eigentlichen BAMF-Skandale etwas Gutes haben sollten: Künftig werden vielleicht einige Journalisten etwas vorsichtiger sein mit halbgaren Informationen angeblich "eingeweihter" Personen: Weder Staatsanwälte noch (ehemalige oder aktuelle) Konkurrenten innerhalb derselben Behörde noch vom Skandal profitierende Staatsekretäre und Politiker sind unbedingt zuverlässige Informanten (das gilt jeweils für alle Geschlechter).

Man hätte es eigentlich schon vorher wissen können.

Update 16.04.2021

Die FAZ berichtet heute unter der Übreschrift "Vom „Bamf-Skandal“ ist nicht viel übrig" über den ersten Tag der Hauptverhandlung:

Sollte es nicht zur Einstellung kommen, seien vermutlich Geldstrafen zu erwarten, gab die Vorsitzende Richterin, Maike Wilkens, am Donnerstag zu verstehen. Es ist ein Verfahren, das eigentlich vor ein Amtsgericht gehört. Nur wegen des Umfangs der Akten habe man sich dagegen entschieden, es „runterzueröffnen“.

(...)

Auch einen Geheimnisverrat weist Ulrike B.s Anwalt, der Berliner Strafverteidiger Johannes Eisenberg, zurück. Die ehemalige Behördenleiterin soll Irfan C. sogenannte Länderinformationen überlassen haben, die genutzt werden, um die Plausibilität von Asylbegehren zu prüfen. B. streitet das nicht ab. Auch einen Katalog mit Fragen, die in Asylanhörungen üblicherweise gestellt werden, leitete sie dem Anwalt zu. Ganz überwiegend habe es sich hierbei aber nicht um „Geheimnisse“ gehandelt, meint Eisenberg. Die Länderinformationen basierten schließlich auf öffentlichen Quellen; beim Bamf gebe es inzwischen sogar eine eigene Mail-Adresse, unter der Anwälte die Informationen herausverlangen könnten. Auch der Fragenkatalog enthalte kein Geheimnis. Jeder, der sich mit Asylverfahren befasse, kenne die Fragen, könne sie etwa den Anhörungsprotokollen entnehmen. Es bestehe sogar ein entsprechender Anspruch auf Akteneinsicht.

(...)

Ob den Angeklagten überhaupt strafbares Verhalten vorzuwerfen ist, scheint für die Strafkammer nicht ausgemacht. Mehrmals bringt die Vorsitzende eine Einstellung unter Auflagen ins Spiel. Auch Eisenberg rät der „Bremer Justiz“ dazu. Er fordert die Richter auf, zu berücksichtigen, welchen Belastungen seine Mandantin schon ausgesetzt gewesen sei.

(...)

„Was in der Vergangenheit liegt, können wir nicht ändern“, sagt die Richterin daraufhin. Sie wünsche sich, dass man den Blick nun in die Zukunft richte. Die Staatsanwaltschaft, die einer Einstellung zustimmen müsste, gab zu erkennen, darüber nachdenken zu wollen.

Dabei ist zu sagen, dass die FAZ  am 20.09.2018 eine der seriösen Zeitungen war, die in Bremen einen echten Skandal sah ("Die These, es gebe überhaupt keinen Bamf-Skandal, dürfte sich kaum halten lassen"). Zu einer Zeit, als andere Medien längst ahnten, dass da wenig drin steckte, hielt die FAZ noch die Fahne der StA Bremen hoch. 

Der Weser Kurier beschreibt die Lage  in der gestrigen Hauptverhandlung so:

Aufgeführt wird ein Stück aus der Gattung absurdes Theater, das im Publikum keine Begeisterung auslöst, sondern Kopfschütteln und Ratlosigkeit. Wie konnte es soweit kommen, und wie kommen wir da wieder raus, fragen sich nicht nur die Akteure auf der Bühne. Der sogenannte Bremer Bamf-Skandal – er hatte eine ungeheure Fallhöhe und liegt nun platt am Boden. Die Luft ist raus, oder wie sagt es die Vorsitzende Richterin: „Eigentlich gehört das Verfahren vor das Amtsgericht.“ So gering, wie die Strafen sind, die den beiden Angeklagten drohen, und so wahrscheinlich es sogar ist, dass der Prozess eingestellt wird.

und im Kommentar in derselben Zeitung schreibt Hinrichs:

Das Gericht wirkte nach immerhin halbjähriger Vorbereitung derangiert, fast ratlos. Die Staatsanwaltschaft machte einen defensiven Eindruck. Und die Verteidigung war unter solchen Umständen natürlich obenauf. So krass hatte das niemand erwartet.
(...)
Und wie das vor Gericht (und auf hoher See) so ist: Man weiß nie genau, was kommt. Viel riskiert wird mit der Prognose aber nicht, dass nach dem zweiten oder dritten Verhandlungstag Schluss sein dürfte. Aufklärung tut not, jetzt aber mehr bei der Frage, wie und von wem der angebliche Skandal angezettelt wurde.

 

UPDATE (21.04.2021):

Das Verfahren gegen die angeklagte ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des BAMF wurde gem. § 153a StPO eingestellt (Geldauflage 10.000 Euro), der ebenfalls angeklagte Rechtsanwalt hat dem Angebot der Einstellung (bislang) nicht zugestimmt, für ihn ist eine Geldauflage von 5.000 Euro im Gespräch. Einzelheiten  hier (buten und binnen, inkl. Video mit Stellungnahme des Gerichtssprechers) sowie hier (Weser-Kurier) und hier (taz).

Zu den bei einer Einstellung nach § 153a StPO regelmäßig aufkommenden Diskussion darum, ob nun "Schuld" gegeben ist oder nicht: Es ist gerade der Sinn dieser Norm, dass der Aufwand der Hauptverhandlung gespart wird, da "hypothetisch" nach Einschätzung des Gerichts ohnehin nur ein relativ geringer Schuldvorwurf zur Verurteilung käme, WENN der Anklagevorwurf in der Hauptverhandlung beweisbar wäre. Bei der Einschätzung dieser hypothetischen Schuld wurde nach Angabe des Gerichtssprechers auch die jahrelange Belastung durch ein Strafverfahren mit weit schwerwiegenderen Vorwürfen berücksichtigt. Es wird also auf Feststellung der Schuld verzichtet, während die Angeklagte zugleich auf ein hypothetisch ebenfalls noch mögliches freisprechendes Urteil verzichtet. Der Tatverdacht aus der Anklage bleibt damit zwar faktisch offen, durch die Zahlung einer Geldsumme beseitigt die Angeklagte aber das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.

Update 27.05.2021

Der Prozess gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt endete heute mit einer Verurteilung wegen zweier Fälle von Vorteilsgewährung (es ging um zwei Hotelrechnungen à 65 Euro) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Alle anderen Vorwürfe endeten mit Freispruch. 

Hier der Bericht auf LTO

Hier der Bericht in der taz

Hier buten und binnen (Radio Bremen)

Hier der Bericht im Weser-Kurier

 

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Meine früheren Beiträge zu diesem Thema:

30.10.2020/06.11.2020:
Neues vom Bremer BAMF-"Skandal"

14.06.2018 mit Updates bis zum 08.06.2020:
Der eigentliche BAMF-Skandal – erst der Rufmord, dann die Recherche?

 

 

 

 

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7 Kommentare

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"Künftig werden vielleicht einige Journalisten etwas vorsichtiger sein mit halbgaren Informationen angeblich "eingeweihter" Personen".

Angesichts des Umstandes sinkender Einnahmen, nicht nur der ö.R.-Medien, dürfte das wohl nicht realitisch sein. Selbstkritik war nie eine Eigenschaft mit der sich der Journalismus ausgezeichnet hat. Gelegentlich gab sich der Journalismus im Nachgang etwas "zerknirscht", eine wirkliche Zäsur ist aber bis heute nicht erkennbar. Da half es auch bisher wenig wenn bestimmte Medienformate zu Gegendarstellungen gezwungen wurden, ein Kritikbewußtsein kann ich da nicht erkennem. Dafür ist das Sendungsbewußtsein dieser Menschen zu hoch. 

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Es wäre viel gewonnen, wenn man solche immer wieder vorkommenden medialen Aufregungskampagnen mit mehr Gleichmut aussitzen würde, statt sofort wie ein Hund über jeden Stock zu springen, den die Presse dem Leser vor die Nase hält. Festina lente, sagt der Lateiner zu Recht. Dieser über Jahrtausende bewährte Satz sollte auch die heutige Linie vorgeben.

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Das Verfahren gegen die angeklagte ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des BAMF wurde gem. § 153a StPO eingestellt (Geldauflage 10.000 Euro), der ebenfalls angeklagte Rechtsanwalt hat dem Angebot der Einstellung (bislang) nicht zugestimmt, für ihn ist eine Geldauflage von 5.000 Euro im Gespräch. Einzelheiten  hier (buten und binnen, inkl. Video mit Stellungnahme des Gerichtssprechers) sowie hier (Weser-Kurier) und hier (taz).

Zu der bei einer Einstellung nach § 153a StPO regelmäßig aufkommenden Diskussion darum, ob nun "Schuld" gegeben ist oder nicht: Es ist gerade der Sinn dieser Norm, dass der Aufwand der Hauptverhandlung gespart wird, da "hypothetisch" nach Einschätzung des Gerichts ohnehin nur ein relativ geringer Schuldvorwurf zur Verurteilung käme, WENN der Anklagevorwurf in der Hauptverhandlung beweisbar wäre. Bei der Einschätzung dieser hypothetischen Schuld wurde nach Angabe des Gerichtssprechers auch die jahrelange Belastung durch ein Strafverfahren mit weit schwerwiegenderen Vorwürfen berücksichtigt. Es wird also auf Feststellung der Schuld verzichtet, während die Angeklagte zugleich auf ein hypothetisch ebenfalls noch mögliches freisprechendes Urteil verzichtet. Der Tatverdacht aus der Anklage bleibt damit zwar faktisch offen, durch die Zahlung einer Geldsumme beseitigt die Angeklagte aber das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.

Update 27.05.2021

Der Prozess gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt endete heute mit einer Verurteilung wegen zweier Fälle von Vorteilsgewährung (es ging um zwei Hotelrechnungen à 65 Euro) zu einer Geldstrafe. Alle anderen Vorwürfe endeten mit Freispruch. 

Hier der Bericht auf LTO

Hier der Bericht in der taz

Hier buten und binnen (Radio Bremen)

Hier der Weser-Kurier

" Es habe eine "ungute Vermischung von beruflichen und privaten Interessen" gegeben, sagte dazu die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens."

Wie kann etwas "ungutes" strafbar sein? Auch wenn der verurteilte Anwalt das Urteil (6000 Euro, 1000 mehr als bei einer Einstellung) wohl akzeptiert hat, ist mir selbst diese Verurteilung nicht nachvollziehbar.

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Die LTO-Presseschau:

LG Bremen zu BAMF: Nach den Schlagzeilen zu angeblich massenhaftem Asylbetrug in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen vor vier Jahren, ist nun der Prozess gegen einen Rechtsanwalt mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro geendet. Das Landgericht Bremen sprach den Flüchtlingsanwalt aus Hildesheim von allen angeklagten Verstößen gegen das Ausländer- und Asylrecht frei. Allerdings verurteilte das LG den Anwalt wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen, da er 2015 der mit ihm befreundeten damaligen Leiterin des Bremer Flüchtlingsamts bei zwei Treffen Übernachtungen in einem Hotel bezahlt hatte. Der jesidische Anwalt vertrat viele Angehörige dieser religiösen Minderheit und hatte sich für diese bei der Bremer Beamtin eingesetzt. Die Richterin sah darin eine ungute "Vermischung von privater und beruflicher Beziehung", wie die taz (Benno Schirrmeister), die FR (Eckhard Stengel)LTO und spiegel.de berichten. Der Prozess gegen die Beamtin war im April gegen eine Zahlung von 10.000 Euro eingestellt worden. Noch nicht abgeschlossen sind zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Bremen gegen die Staatsanwaltschaft selbst, ob diese den vermeintlichen BAMF-Skandal mit vorverurteilenden Aussagen in den Medien erst richtig hat hochkochen lassen.

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