Neuer Bußgeldkatalog ist sicher: Fairer Kompromiss?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 18.04.2021
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht5|4025 Aufrufe

Was "fair" ist und was nicht, liegt sicher im Auge des Betrachters. Gestern hat die Verkehrsministerkonferenz nach dem unwürdigen Spiel um die Rettung der letzten an einem Zitierfehler gescheiterten Aktualisierung einen Kompromiss beschlossen. Die neuen Regelfahrverbote, die es bereits zum 28. April 2020 hatte geben sollen, werden nun richtig geregelt. Die umstrittenen früher als bislang greifenden Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen fallen wieder weg. Dafür werden an allen möglichen Stellen Geldbußen (teils erheblich) erhöht. Ind er Tagespresse konnte man bereits einiges hierzzu lesen.

Ich bin vor allem froh, dass es nun einen tragfähigen Kompromiss gibt, weil in meiner Neuauflage des "Fahrverbot in Bußgeldsachen" das Recht in aktuellster Form besprochen werden soll. In den nächsten drei oder vier Wochen wird daher etwas nachuarbeiten sein. Dann kann das Buch aber noch im Frühsommer erscheinen. Zudem weise ich darauf hin, dass noch ein weiteres kleines Werk zur Fahrverbotsrechtsprechung im Sommer erscheinen soll: Eine Leitsatzsammlung, die nach Themen geordnet die Fahrverbotsrechtsprechung der etwa letzten 10 Jahre abbildet.  

Wer die bald kommenden Regeln schon einmal näher nachlesen will, kann das HIER tun.  

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5 Kommentare

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In der Tendenz begrüße ich es, dass die Erweiterung von Fahrverboten verhindert wird. Die Hemmungslosigkeit, mit der innerorts rotgrün die absurdesten Mini-Tempovorgaben mit dem Terror von Fahrverboten würzen wollte, verdient Abwehr. Ganz generell scheinen mir Tempobegrenzungen ein sehr wünschenswerter Ansatz für eine  technische Fortentwicklung zu sein. Nämlich EDV-Funkstrahlmäßige Anzeige ab Schild in das einzelne Auto hinein, per Sicht und Ton. "Achtung, 100" zB auf Autobahnen, wo so geregelt. Zu erwägen ist, ob dann auch eine Funksteuerung, zB Herabbremsung, eingerichtet werden sollte. - Im übrigen ist die Regelungstendenz schroff einseitig fahrfeindlich. Die allerheiligste angebetete Fahrgasse - nun ja. Aber wie wäre es  mit einer Strafandrohung für Polizei, wenn nicht jeder (!!!) Stau unverzüglich, spätestens binnen einer Stunde, aufgelöst wird? Konfiskation von LKW, die woanders als in der rechtesten Fahrspur bei Glätte hängenbleiben  ( und die linke Durchfahrt verstopfen).Innerstädtisch wie außerstädtisch scheint  die Polizei praktisch NUR noch für Sicherung, Sperrung, Torpedierung freier Fahrt eingesetzt zu sein. Bei Staus Polizeiregelung vor Ort durch Verkehrsbeamte, die etwa an staubildenden Kreuzungen von Beampelung oderBeschilderung unabhängig konkret verkehrsregelnd tätig sind? In meinen Kinderzeiten allüberall, heutzutage seit Jahren nicht mehr gesehen! Juristisch gesehen: ERstrangiges Rechtsgut wird bei Unfällen die Rettung von Menschen vor Tod und weiterer Körpergefahr sein. Direkt (!!)  danach, vor jedem Ökowahn, kommt die Freiheit vor Zwang und Blockade ( Nötigungsmittel, vgl § 240 StGB), also vor Staus , oder anders gewendet: Freie Fahrt ! Das freie Handeln des Menschen (MENSCHEN !!!!!!! ) und Schutz vor der Wirkung hemmender Nötigungsmittel hat Vorrang vor Sachgütern,wíe zB stundenlange Abschlepphampelei verunfallter Fahrzeuge , Öl- und Flüssigkeitsreste zu beseitigen (Ökoökoöko!!). Es gibt Berichte aus dem II. Weltkrieg: wenn Zug entgleist oder ein Teilchen zerbombt oder beschossen,   jedenfalls fahrunfähig,  wurde er ggf. zur Seite weg- und heruntergekippt - die Strecke musste FREI sein! Warum in Friedenszeiten die Freiheit des Menschen  minderrangig sein sollte, leuchtet  mir nicht ein. - Übrigens - in den  Monaten und Jahren ohne die jetzigen Verschärfungen ist weder Welt, noch Deutschland noch die Menschheit untergegangen.

Die FAS bringt heute einen lesenswerten Artikel über "Jammern", den auch Sie sich einmal reinziehen sollten: "Jammern entsteht aus Hochmut, ist aber ein Zeichen von Schwäche"!

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Nun ja, Herr Gast 04-18    11:34, in der Tat nehme ich das ewige Herumgejammere von  Typ-_'#'*/Innen wie Greta, den Ökos, Feministinnen, Baumschützern, Öpferchen der diversesten Art, wahr. RKI und sog. "inzidenzwerte" . 

Rechtsstaatlicher und demokratischer scheint es mir, Defizite zu benennen und, wie ich es tue, Besserungsvorschläge konkret zu unterbreiten. Grundsätzliche Freiheit. Freie Tempowahl als Grundsatz. Regulierungen nur dort und da, wo zwongend, zB Rechtsfahrgebot. Dann aber auch brutalstmöglich durchsetzen, zB auch auf Autobahnen. Staus effektiv beseitigen. Klare Grundpositionen. Gilt zum Beispiel FREIHEIT des Menschen als Grundsatz? 

Kataloge werden den Einzelfällen oft nicht gerecht.

Straßenvekehrsbehörden, Ordnungsämter und Polizei, sowie Gerichte, sollten zwecks Einzelfallgerechtigkeit bitte grundsätzlich größeren Handlungsspielraum erhalten.

Vor 40 oder 30 oder 25 Jahren wurden Handlungsspielräume noch oft für Willkür mißbraucht.

Inzwischen zeigen die allermeisten Amtsträger jedoch Augenmaß.

Amtsträger sind heutzutage durchweg besser ausgebildet und auch charakterlich und sittlich gefestigter und reifer wie früher;

man kann den Amtsträgern heutzutage mehr Beurteilungspielraum und mehr Ermessen einräumen.

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Bei Fahrverboten oder Fuehrerscheineinzug bin ich mir nicht gewiss, ob es nun anders kommt. Fuer dies muss sich nicht einmal jemand in einem Fahrzeug befinden. Es reicht schon der Ausspruch " In kuenftiger erwartung " Das wird sich auch weiterhin nicht aendern.

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