Was ist ein Impfschaden?

von Dr. Michaela Hermes, LL.M., veröffentlicht am 23.04.2021
Rechtsgebiete: Weitere ThemenCoronaMedizinrecht6|4903 Aufrufe

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in kürzester Zeit ein Impfprogramm aufgelegt, das es so noch nie gegeben hat. Millionen, möglicherweise sogar Milliarden von Menschen werden in diesem oder dem nächsten Jahr geimpft. Mehrfach wechselnde Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) – der Beschluss der STIKO ist zum 4. Mal aktualisiert worden (Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung vom 01.04.2021) sorgten für Verwirrung. Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind sehr selten. Auszuschließen sind sie jedoch nicht. Viele fragen sich, wie hoch ist das Risiko, dass in den Studien extrem seltene Schäden durchgerutscht sind?

Impfschaden

Was ein Impfschaden ist, definierte § 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bereits vor 20 Jahren. Es ist „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.“

Als Impfschaden anerkannt wird allerdings nur eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen sein muss (zuletzt: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.08.2020 - L 13 VE 40/19, BeckRS 2020, 26193, auch: LSG Bayern Urteil vom 14.5.2019 – L 15 VJ 9/17, BeckRS 2019, 10615).

Haftung bei Impfschäden

Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land. Das ist in § 60 Abs. 1 IfSG ausdrücklich geregelt. Voraussetzung ist, dass die Schutzimpfung von den Ländern auf Grundlage des STIKO-Beschlusses empfohlen wird. Weiterhin muss eine über die übliche Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung auftreten (Impfkomplikation), die dauerhaft ist (Impfschaden) und im Vollbeweis (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) feststeht.

Zwischen Impfung, Impfkomplikation und Impfschaden muss ein Ursachenzusammenhang bestehen. Entscheidend für die Kausalitätsbestimmung sind die neuesten medizinischen Erkenntnisse. Bei den COVID-19-Impfstoffen gibt es zwar eine Vielzahl von Studien, doch sind Komplikationen und Nebenwirkungen noch nicht umfassend erforscht. Erste Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach der Impfung notiert das Paul-Ehrlich-Institut in seinen Sicherheitsberichten. Aktuell ist es der Sicherheitsbericht vom 09.04.2021 für Impfungen in der Zeit vom 27.12.2020 bis 02.04.2021.

Wer beurteilt den Impfschaden?

Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland ist es, zu beurteilen, ob eine im zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde.

Je nach Einzelfall kommt auch eine Haftung des pharmazeutischen Unternehmens in Betracht. Haftungsbestimmungen können sich auch aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben.

Was bedeutet das für die aktuelle Situation?

Wichtig für die Haftungsfrage ist, ob sich die Empfehlung des jeweiligen Impfstoffes auch auf die zu impfende Person bezieht. So gilt die gegenwärtige Empfehlung der STIKO hinsichtlich des Impfstoffs von AstraZeneca für Personen über 60 Jahren. Werden Personen anderer Altersgruppen geimpft, kann mangels entsprechender öffentlicher Empfehlung ein Anspruch nach § 60 Abs. 1 S 1 Nr. 1 IfSG ausgeschlossen sein. Sinnvoll ist es, möglicherweise auftretende Nebenwirkungen und Komplikationen beim Haus- oder Facharzt zu dokumentieren.

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

6 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Die Frage wie mit Impfschäden umzugehen ist, stellte sich bereits im Zusammenhang mit der sogenannten Schweinegrippepandemie, und zwar im Fall des Impfstoffs Pandemrix. Dieses Wundermittel verursachte in zahlreichen Fällen Narkolepsie.
Etwas störend war in diesem Kontext, dass man im Nachhinein feststellte, dass die Schweinegrippe
eher harmlos war. Die Impfkampagnen waren überflüssig.

Es dürfte angesichts der Gesetzeslage, die heute besteht, mehr oder weniger unmöglich sein, tatsächlich Leistungen für Impfschäden zu bekommen. Eine ganz weitreichende Haftungsprivilegierung zugunsten des Staates und der Impfstoffhersteller.

Erstens ist die Haftung auf Dauerschäden begrenzt, und zweitens muss man einen Vollbeweis antreten, wenn man geschädigt ist. Dadurch werden wohl die allermeisten Haftungsfälle aus der Anwendbarkei
der Ersatzpflicht herausgenommen.

0

Von “Vollbeweis“ ist im IfSG keineswegs die Rede. Vielmehr reicht die „Wahrscheinlichkeit“ eines ursächlichen Zusammenhangs (§ 61 IfSG).

0

Ein Dauerschaden muss nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben sein. Dies muss in Zweifel der Kläger beweisen können. Um Wiederholungen zu vermeiden darf ich auf den oben stehenden Artikel und die darin enthaltenen Quellen verweisen. Bitte nachlesen.

Man wird in einem etwaigen Prozess nicht nur einen befähigten Rechtsanwalt brauchen, sondern auch die Unterstützung eines Sachverständigen, der halbwegs objektiv ist. Die zu erwartenden Prozesskosten dürften von den wenigsten aufzubringen sein.

Man kann also nur empfehlen, eine
Impfschadenversicherung abzuschließen.

0

"Es dürfte angesichts der Gesetzeslage, die heute besteht, mehr oder weniger unmöglich sein, tatsächlich Leistungen für Impfschäden zu bekommen."

Da dürfte zum einen dem Umstand geschuldet sein, dass Impfschäden realitsisch betrachtet sehr selten eintreten. Wenn es zu Nebenwirkungen kommt, stellt sich die Frage (deswegen ja auch die Kausalitätsprüfung) ob Kontextfaktoren eine Rolle spielen. Also z.B. das Geschlecht, die gleichzeitige Einnahme bestimmter Medikamente und / oder auch Vorerkrankungen. Der Umstand das bestimmte Beschwerden im zeitlichen Kontext auftreten begründet keine Kausalität.

Der zweite Faktor der eine Rolle spielen dürfte ist, dass neben der Impfung gegen SARS-CoV-2, viele Menschen zu den weiteren empfohlenen Impfungen wie bespw. gegen Tetanus keinen Bezug mehr haben und deswegen eine Impfung unterbleibt. Sinkt also im Vergleich zur Gesamtbevölkerung die Impfquote zu einer bestimmten Erkrankung, so sinkt (statistisch betrachtet) auch die Anzahl von Sachverhalten in denen Komplikationen eintreten. Wird nun noch die Kausalitätsprüfung als Differenzierungskriterium hinzugenommen, kann sich ein entsprechender Eindruck ergeben.

0

Das schnellste Impfstoff - Zulassungsverfahren, welches vom Paul-Ehrlich-Institut durchgeführt wurde, dauerte etwa 5 Jahre. Die Verfahrensdauer ist im allgemeinen deswegen so lange, weil das Auftreten von Spätschäden geprüft werden muss.

Angesichts der extrem schnellen Zulassung, wenn auch eingeschränkt, welche angesichts der sogenannten Corona - Krise erfolgt ist, kann man heute nur davon ausgehen, das über Spätschäden überhaupt nichts bekannt ist, sowie über kurzfristig auftretende Nebenwirkungen und Schäden nur wenig.

Das juristische Novum und das ist für Rechtsanwälte und andere Anwender interessant, besteht darin,
dass bisher geltende Sicherheitsstandards gelockert worden sind.

Hier locken, wenn man die Vermarktung von Gentechnik weiteren Sinne massiv fördern will, ungeahnte Profitmargen.

Ob Impfschäden durch die neuartigen Impfstoffe, welche aktuell eingesetzt werden, entstehen, ist im Grunde nicht bekannt. Es gibt nämlich keine Langzeitstudien. Typische Spätschäden nach Impfungen sind etwa die erhöhte Anfälligkeit für Infektionen. Oder auch schwerere Verläufe.

Wie auch immer, die Liste der Nebenwirkungen und mit der Impfung verbundenen Krankheiten wird täglich immer länger, und man darf gespannt sein, was bei diesem Feldversuch herauskommt.

0

Hier noch eine Quellenangabe ( Aertzeblatt v. 21.4.21):

"Inzwischen wird in Großbritannien jedoch Personen unter 30 Jahren, die kein hohes Risiko für eine problematische COVID-19 Erkrankung haben, empfohlen, wenn möglich auf einen anderen Impfstoff als Astrazeneca auszuweichen.

Zur Erklärung dieser besonderen Hirn- bzw. Sinusvenenthrombosen, stellt das PEI auf seiner Homepage Hintergrundinformationen bereit. Weil diese insbesondere in jüngeren Altersgruppen registriert worden sind, sollte der Astrazeneca-Impfstoff in Deutschland nur bei Menschen ab dem 60. Lebensjahr verwen­det werden, dies empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) als „heterologes Impfschema“

Das in Zusammenhang mit der Anwendung des Impfstoffs von AstraZeneca aufgetretene
Thrombosen - Problem wurde erst nach der ohnehin problematischen Markteinführung entdeckt. Man hat also die Versuchsphase in die Zeit nach der Markteinführung verlegt. Das ist etwas gewagt, freundlich formuliert. Die STIKO hat den Impfstoff von AstraZeneca zunächst nur empfohlen, wenn die zu impfenden Personen unter 60 Jahre alt sind. Dann wurde wegen der auftretenden Nebenwirkungen und Schäden empfohlen, diesen Impfstoff nur für Personen über 60 Jahre einzusetzen.

Mittlerweile haben die Gesundheitsbehörden in den USA erklären lassen, es bestehe für diesen Impfstoff dort kein Bedarf, und die Impfungen wurden in zahlreichen Ländern gestoppt.

Das haftungsrechtliche Problem ist folgendes: man kann sich natürlich jederzeit einen
Experimental - Impfstoff spritzen lassen. Eine wirksame Einwilligung dazu setzt aber eine vollständige Aufklärung voraus. Diese kann gar nicht erfolgen, wenn die üblichen klinischen Studien, insbesondere zu Langzeitschäden nicht stattgefunden haben, weil einfach die Zeit dafür fehlte.

Wie an anderer Stelle angedeutet, besteht im Moment aber eine starke Tendenz dazu, geltende Haftungsmaßstäbe aufzulockern, um bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen, und die
Vermarktungsfähigkeit für genmanipulierte Produkte in der Zukunft zu verbessern. Auch wird im Moment gerade das tradierte oder antiquierte
Grundrechtsverständnis modifiziert. Aktuell läuft ja gerade eine Kampagne, um Geimpften"ihre Rechte zurück zu geben", wie es erstaunlich oft, dabei falsch, heißt.

0

Kommentar hinzufügen