ArbG Herne zur Versetzung einer Krankenschwester nach Maskenpausen-Wunsch

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 10.05.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2899 Aufrufe

Ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Herne hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es geht um eine Krankenschwester, die als Intensivkraft auf der Covid-Station im Prosper Hospital in Recklinghausen tätig war. Wie u.a. der WDR berichtet, hatte die Krankenschwester Erholungsphasen in kürzeren Abständen gefordert - nach 75 Minuten Arbeit mit FFP2-Masken sollte es eine 30-minütige Maskenpause geben. In dieser Zeit wollte sie andere Arbeiten erledigen, die keine Maske erfordern. Nach dieser Forderung wurde sie auf eine andere Station versetzt. Das wollte auch die Gewerkschaft nicht hinnehmen, sagte eine Vertreterin von verdi. Sie wird mit den Worten zitiert: „Die Kollegin hat sich für ein Recht eingesetzt, für ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz. Und das nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen.“ Das Arbeitsgericht Herne (Urteil vom 6.5.2021 - 4 Ca 2437/20) sieht die Versetzung der Frau auf eine andere Station indes als rechtmäßig an. Dadurch habe die Klinik den Sorgen der Frau über ihre Gesundheit Rechnung getragen, so das Gericht. Denn auf der anderen Station müsse sie die FFP2-Maske nicht durchgehend tragen, sondern könne sie zwischendurch kurz abnehmen. Die Krankenschwester hat angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen und vor das Landesarbeitsgericht zu ziehen.

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