Prämie für Corona-Impfung?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 15.05.2021
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht|4175 Aufrufe

Eine Corona-Impflicht gibt es nicht und wird aller Voraussicht nach auch nicht kommen. Dass die Unternehmen indes ein erhebliches Interesse daran haben, dass sich ihre Belegschaften möglichst flächendeckend impfen lassen, liegt auf der Hand. Denn gerade in Büros und Betriebsstätten kommen Menschen zusammen mit der Folge eines erhöhten Ansteckungsrisikos. Auch aus ökonomischen Gründen ist der Wirtschaft daran gelegen, das Infektionsrisiko zu minimieren. Es verwundert daher nicht, dass nach Medienberichten manche Unternehmen derzeit überlegen, Mitarbeiter, die sich impfen lassen, finanziell zu belohnen. Vor allem in den USA sind entsprechende Prämien offenbar keine Seltenheit. So zahlt Lidl in den USA seinen Mitarbeitern eine Prämie von 200 US-Dollar, wenn sie sich impfen lassen. Ähnliche Pläne haben offenbar die Aldi-Nord-Tochter „Trader Joe`s. Nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in anderen Branchen sind Impfprämien in den USA weit verbreitet. Fluggesellschaften wie American Airlines gewähren ihren Angestellten einen freien Tag und 50 Punkte zur Umwandlung in Flugmeilen. Amazon schenkt vollständig geimpften Mitarbeitern, die im engen Kundenkontakt stehen, 80 Dollar. Und auch McDonald's zahlt Angestellten, die sich impfen lassen, vier Stundenlöhne.

In Deutschland ist man offenbar deutlich zurückhaltender. Für bundesweite Schlagzeilen sorgte kürzlich Edeka Nord: Als erstes Unternehmen in Deutschland bietet der Einzelhändler seinen Mitarbeitern eine Prämie an, wenn sie sich mit einem der zugelassenen Corona-Impfstoffe impfen lassen - sofern die Beschäftigten zur entsprechenden Priorisierungsgruppe gehören. Die Angestellten im Großhandel erhalten einen Einkaufsgutschein in Höhe von 50 Euro. Edeka Nord berichtet von einer guten Resonanz auf die Aktion. Im Übrigen herrscht Skepsis: In einer vom Handelsblatt durchgeführten Umfrage lehnten alle 30 DAX-Konzerne die Zahlung einer Impfprämie für Mitarbeiter ab. Man wolle keinen Druck auf die Kollegen ausüben. Sollten Beschäftigte Zweifel an einer Impfung haben, müsste die Politik diese ausräumen, erklärte Ende März ver.di-Gewerkschaftssekretär Orhan Akman in der Süddeutschen Zeitung. Betriebsräte in Unternehmen befürchten wohl auch, Impfanreize könnten den Betriebsfrieden stören und für Neid sorgen. Rein arbeitsrechtlich betrachtet dürfte die Gewährung einer solchen Prämie zulässig sein. Solange es nur bei einem moderaten Anreiz bleibt – von dem kein faktischer Impfzwang ausgeht – liegt hierin kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Arbeitnehmer. Die Ungleichbehandlung der Mitarbeiter ist sachlich gerechtfertigt. Der Arbeitgeber hat ein nachvollziehbares Interesse an einer Impfung. Bei der Ausgestaltung der Prämie muss ggf. der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beteiligt werden.

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