Vergleichsmehrwert für Zeugnisregelung auch bei betriebsbedingter Kündigung?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 18.06.2021
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht1|13304 Aufrufe

Ob die in arbeitsgerichtlichen Vergleichen häufig enthaltene Zeugnisregelung einen Mehrwert auslöst, ist häufig umstritten. Der Streitwertkatalog geht davon aus, dass ein Mehrwert durch eine Zeugnisregelung bei einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung naheliegt, weniger bei betriebsbedingten Kündigungen. Das LAG Berlin-Brandenburg hat im Beschluss vom 3.5.2020- 26 Ta (Kost) 6019/21 zutreffend herausgearbeitet, dass auch nach einer betriebsbedingten Kündigung ein Vergleichsmehrwert für eine Zeugnisregelung bestehen kann, wenn im Vorfeld der Kündigung es anderweitige Auseinandersetzungen der Parteien gegeben hat, hier der Vorwurf des Arbeitszeitbetruges.

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Guten Tag, könnten Sie mir sagen, wo ich mehr Quellen finde, aus denen hervorgeht, dass Vergleichsmehrwerte insbesondere bei verhaltens - oder personenbedingter Kündigung Anwendung finden

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