Lame Duck!
von , veröffentlicht am 22.06.2021Angenommen es gibt nur 2 Wohnungseigentümer, aber weit und breit keinen Verwalter, keine Beschlüsse und natürlich auch keine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Weiter angenommen Wohnungseigentümer 1 schließt Verträge zum Kauf von Heizöl, zur Reparatur der Heizung, mit dem Schornsteinfeger, zur Prüfung des Brandschutzes und mit einer Versicherung.
Kann er dann vom Wohnungseigentümer 2 eine anteilige Erstattung verlangen? Nope. Weder nach dem BGB noch nach § 9a Abs. 4 Satz 1 WEG. Ändert sich wenigstens dann etwas, wenn Wohnungseigentümer 1 und 2 nur streiten? Nope und jetzt aktuell wieder Nope.
Was ist also zu tun:
- Es muss eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer her. Eigentlich ist sie zwar da. Sie ist aber eine "lame duck": Ein Gebilde ohne Kopf, Hände, Geld und machtlos (aber auf dem Papier ein Tiger).
- Es muss ferner Geld her. Daher ein Wirtschaftsplan (und dann Vorschüsse) und / oder eine Jahresabrechnung (und dann Nachschüsse) und / oder eine Sonderumlage (und dann Vorschüsse) und / oder eine Rücklage und / oder ein Darlehen.
- Was bedarf es dazu? Einer Menge Klagen, Geduld und Geld.
- Und es muss ein Vertreter für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer her, also ein Verwalter. Denn § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG klappt ja nicht. Wenn man den nicht findet. Tja (nochmals nach Karlsruhe?).
- Dauert das alles? Ja, klar.
- Kostet das viel? Ja, klar.
Ginge es einfacher? Ja, klar. Z.B wenn man § 9a Abs. 4 WEG anwendete (:-)). Oder man lässt sich scheiden (1 oder 2 verkauft an 1 oder 2). Oder eine Realteilung, wenn das geht (der Streit bleibt aber ggf.) Sollte 1 oder 2 an einen 3 verkaufen? Mag sein. Dann aber muss man 3 wohl auf den "üblen" 1 oder 2 hinweisen (siehe hier).
Fazit: Ggf. brauchen wir eine Reform (Scherz).
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenGast kommentiert am Permanenter Link
Klingt für mich sehr ärgerlich. Was sollte bei dieser Rechtslage der bei Sinnen befindliche Eigentümer tun?