Bündnis 90/Die Grünen Wahlprogramm Arbeitsrecht

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 30.07.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2384 Aufrufe

Am 26. September finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag statt. In den kommenden Wochen möchte ich an dieser Stelle auszugsweise die arbeitsrechtlich relevanten Aussagen aus den Wahlprogrammen der derzeit im Bundestag vertretenen politischen Parteien wiedergeben. Weiter geht es mit der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“:

 

 

Bundestagswahlprogramm 2021 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

Wir sorgen für gute Arbeit und faire Löhne

 

 

Mindestlohn anheben

Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Und die Menschen brauchen gute Arbeitsbedingungen. Aber in unserem reichen Land arbeiten noch immer Millionen Menschen im Niedriglohnsektor mit schlechten Löhnen und in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Besonders oft sind davon Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte betroffen. Das wollen wir ändern. Den gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 12 Euro anheben. Anschließend muss der Mindestlohn weiter steigen, um wirksam vor Armut zu schützen und mindestens der Entwicklung der Tariflöhne zu entsprechen. Die Mindestlohnkommission wollen wir reformieren und mit diesem Auftrag ausstatten. Die bestehenden Ausnahmen für unter 18-Jährige und Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Leiharbeiter*innen sollen vom ersten Tag an den gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Fair zahlende Unternehmer*innen dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden. In Zeiten von Corona zeigt sich besonders, dass das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit kleinen Löhnen zu niedrig ist. Deshalb braucht es ein branchenunabhängiges Mindestkurzarbeitergeld. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge nicht mehr befristet werden. Gegen den vielfachen Missbrauch von Werkverträgen und die Abwälzung unternehmerischer Verantwortung mittels Subunternehmerketten gehen wir ordnungspolitisch vor. Wir wollen den Arbeitsschutz stärken, damit er wirksam vor Stress, Burn-out und Entgrenzung der Arbeit schützt. Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz nehmen wir ernst und wollen durch klare Sanktionen und verpflichtend zu schaffende Anlaufstellen besser davor schützen.

 

Vollbeschäftigung schaffen

Wir wollen allen Menschen ermöglichen, am Arbeitsleben teilzuhaben, denn ein guter Arbeitsplatz ist eine wichtige Quelle für Einkommen, Anerkennung und Selbstverwirklichung. Dazu müssen wir gute und sichere Jobs schaffen. Wir wollen die Beschäftigung weiter erhöhen und damit auch verhindern, dass Corona langfristige Spuren am Arbeitsmarkt hinterlässt. Mit dauerhaft höheren öffentlichen Investitionen, mehr Gründungsgeist und Forschung sowie Innovation wollen wir ein Umfeld für viele neue Jobs schaffen. Der deutsche Arbeitsmarkt war dabei in den letzten Jahren gespalten: Fachkräftemangel und deutliche Lohnsteigerungen für Hochqualifizierte in einigen Branchen, prekäre Beschäftigung, unfreiwillige Teilzeit und stagnierende Reallöhne in anderen. Dem wollen wir mit einer sozial gerechten Arbeitspolitik entgegentreten. Damit sorgen wir für gute Löhne und trocknen den Niedriglohnsektor mittelfristig aus. Selbständige brauchen gute Rahmenbedingungen und eine bessere soziale Absicherung. Strukturelle Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit wollen wir bekämpfen. Für Menschen, die lange arbeitslos sind, schaffen wir einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt, der sinnstiftende Tätigkeiten vermittelt.

 

Sozialpartnerschaft stärken, Tarifbindung erhöhen

Sozialpartnerschaft, Tarifverträge und Mitbestimmung sind Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Sie haben unser Land stark gemacht. Da, wo sie gelten, sorgen sie meistens für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen, dass Tarifverträge und starke Mitbestimmung wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten. Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf ein Bundestariftreuegesetz. Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle in einer Branche gelten. Tarifflucht darf sich für Unternehmen nicht lohnen. Wir wollen Betriebe verpflichten zu veröffentlichen, ob sie Tarifvertragspartei sind. Bei Umstrukturierungen sollen die bisherigen tariflichen Regelungen gelten, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde. Paritätische Mitbestimmung soll es zukünftig bereits in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten geben und wir wollen ein Schlichtungsverfahren einführen, wenn sich Entscheidungen besonders stark auf die Beschäftigten auswirken. Betriebsräte, die sich für Mitarbeiter*innen einsetzen, brauchen auch selbst mehr Schutz. Gleiches gilt auch für die Beschäftigten, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen. Die Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte, Personalräte und auch Jugend- und Ausbildungsvertretungen wollen wir ausbauen und modernisieren, unter anderem wenn es um Personalentwicklung, Weiterbildung, Standortverlagerungen ins Ausland, die Stärkung von Frauen, die Förderung von Vielfalt oder die Verbesserung der Klimabilanz im Unternehmen geht. Die stärkere finanzielle Beteiligung von Mitarbeiter*innen an den Unternehmen, zusätzlich zu Lohn und Gehalt, kann mehr Mitgestaltung bewirken. Der Wandel der Arbeitswelt, den Digitalisierung und ökologische Transformation mit sich bringen, muss gemeinsam mit den Beschäftigten im Betrieb gestaltet werden.

 

Selbstbestimmter arbeiten, digitale Chancen nutzen

Wir wollen Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Arbeit besser an ihr Familien- und Privatleben anzupassen. Eine moderne Arbeitswelt bedeutet für uns auch mehr Mitsprache bei Ort, Lage und Umfang der Arbeit. In der Corona-Krise wurde das Arbeiten von zu Hause zu einer weit verbreiteten Erfahrung, für viele verbunden mit mehr Eigenständigkeit und weniger Stress, wenn etwa das lange Pendeln wegfiel. Für andere aber auch zur echten Belastungsprobe – wenn zu Hause Arbeitszimmer, Arbeitsschutz und auch Kolleg*innen fehlen oder Arbeit entgrenzt. Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung im Arbeitsleben wollen wir daher erhalten und stärken, indem wir ein Recht auf mobiles Arbeiten einführen – mit Blick auf betriebliche Möglichkeiten, aber auch mit strikten Schutzkriterien und starkem Einfluss der Interessenvertretungen versehen. Das mobile Arbeiten kann im Homeoffice oder im nahe gelegenen Co-Working-Space stattfinden, der Wechsel dorthin muss immer freiwillig stattfinden und mit einem Rückkehrrecht sowie mit ausreichend Zeit an einem Arbeitsplatz im Unternehmen verbunden sein.

 

Mehr Freiraum bei der Arbeitszeit

Ob im Büro, in der Pflege oder auf Montage – für viele Menschen ist der körperliche oder psychische Druck durch Arbeit gewachsen. Gleichzeitig ist Zeit zu haben – für sich selbst oder die Familie – für viele Menschen ein immer größerer Wert. Kürzere Arbeitszeiten, wie beispielsweise die IG Metall sie als Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in der Automobilbranche vorgeschlagen hat, begrüßen wir, denn sie bieten die Chance, Arbeit gerechter zu verteilen, Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitnehmer*innen zu entlasten. Wir wollen Beschäftigte in Branchen, in denen die Belastung besonders hoch ist, mit besseren Arbeitsbedingungen unterstützen. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten aller Arbeitnehmer*innen, selbst flexibler über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen – gerade um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und Zeit für sich selbst zu haben –, verbessert werden. Dafür wollen wir die starre Vollzeit umgestalten, etwa mit Hilfe eines flexiblen Arbeitszeitkorridors, und insbesondere die Sozialpartner unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zum Vorteil der Arbeitnehmenden zu ermöglichen. Versuche, das Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen aufzuweichen, lehnen wir ab. Die Arbeitszeit soll künftig dokumentiert werden, so wie es der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden hat. Wir setzen uns für eine bessere Kontrolle existierender Regelungen ein, um Beschäftigte, deren tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig über 40 Stunden liegt, zu stärken.

 

Arbeitsversicherung stärkt Chancen

Wir wollen die Arbeitsmarktpolitik auf die Zukunft ausrichten und die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung umbauen. Zentral dafür sind ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Stärkung der beruflichen Qualifikation. In einer Welt, in der häufige Berufswechsel für Viele Normalität sind und man nicht mehr automatisch 40 Jahre im gleichen Betrieb arbeitet, brauchen alle Menschen Anlaufstellen und Unterstützung, um ihr Berufsleben selbstbestimmt zu gestalten. Überall dort, wo es eine Arbeitsagentur gibt, sollen Bildungsagenturen zentrale Anlaufstellen werden und Menschen bei der Neuorientierung unterstützen, Weiterbildungsberatung und -förderung sollen damit vereinfacht werden. Die Förderung des lebensbegleitenden Lernens für Menschen mit Behinderungen wollen wir ausbauen. Den Zugang zur Arbeitsversicherung werden wir deutlich erleichtern und bereits ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld einführen. Auch selbständige Berufstätigkeit muss sozial besser abgesichert werden. Dafür vereinfachen wir den Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und schaffen eine Zugangsmöglichkeit für alle Selbständigen, auch über die Auswahl zwischen zwei Tarifen. Selbständige sollen damit neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld I auch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld in besonderen Notsituationen wie beispielsweise während einer Pandemie erhalten. Wir wollen Gründungen aus Phasen der Arbeitslosigkeit heraus besser fördern und durch die Krise zurückgeworfenen Berufsanfänger*innen mit einem Einstiegszuschuss eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen.

 

Besserer Schutz bei online vermittelter Arbeit

Vom Handwerkerdienst über Software-Entwicklung bis zur Reinigung – immer mehr Dienstleistungen werden über Online-Plattformen vermittelt (Gig-Working) oder finden sogar ortsunabhängig in der Cloud statt (Crowd-Working). Die Digitalisierung von Tätigkeiten und die digitale Vermittlung von Arbeit bergen viele neue Chancen. Aber Arbeitsrecht und Arbeitsschutz müssen an die Onlinewelt angepasst werden, damit daraus nicht neue Formen von Ausbeutung und Abhängigkeiten entstehen. Wir wollen online getätigte oder vermittelte Arbeit regulieren, um dort arbeitenden Menschen den gleichen Schutz zu gewähren wie den analog Arbeitenden. Wir wollen Scheinselbständigkeit verhindern, indem wir bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung für mehr Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Wenn der/die Auftragnehmer*in angibt, einen Arbeitnehmerstatus zu haben, soll künftig der/die Auftraggeber*in beweisen, dass dem nicht so ist. Unfaires Preis-Dumping gilt es durch ein Mindesthonorar für zeitbasierte Dienstleistungen zu unterbinden. Arbeitnehmerähnliche Personen und Solo-Selbständige sollen sich künftig leichter tariflich organisieren können und branchenspezifisch sollen weitere verbindliche Honoraruntergrenzen vereinbart werden können, die auch für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Plattformbetreiber tragen eine Verantwortung für ihre Auftragnehmer*innen. Wir wollen mit klaren Mindeststandards beim Arbeits- und Datenschutz und bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit einem starken Beschäftigtendatenschutz und einem digitalen Zugangsrecht für Gewerkschaften für Fairplay bei der Plattformökonomie und insgesamt in der digitalen Arbeitswelt sorgen.

 

Faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus europäischen Nachbarstaaten

In jedem europäischen Nachbarland arbeiten zu können, das ist eine der großen Errungenschaften unseres vereinten Europas. Was in hochqualifizierten Berufen viel Freiheit gebracht hat, führte in manchen Dienstleistungsbereichen zu ausbeuterischen Arbeitsrealitäten. Missstände in den deutschen Schlachthöfen haben das schlaglichtartig gezeigt. Doch auch anderswo, zum Beispiel auf dem Bau oder in der Pflege, herrschen vielfach ausbeuterische Verhältnisse. Wir wollen, dass alle Beschäftigten – egal, wie lange sie hier arbeiten – genauso gut bezahlt und abgesichert sind wie ihre deutschen Kolleg*innen. Dafür braucht es ein wirksames Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit, ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften, eine europäische Sozialversicherungsnummer, höhere Mindeststandards für Unterkünfte von entsandten Beschäftigten, die Abschaffung der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung, eine bessere Regulierung der Vermittlungsagenturen und mehr Kontrolle durch eine gestärkte Europäische Arbeitsbehörde. Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten müssen besser über ihre Rechte informiert werden und wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine bessere soziale Absicherung für arbeitssuchende EU-Bürger*innen ein.

 

 

Wir schaffen Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern

 

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir immer noch weit entfernt. Durchschnittlich verdienen Frauen, vor allem wenn sie sich um Kinder oder Pflegebedürftige kümmern, im gesamten Erwerbsleben etwa nur halb so viel wie Männer, was sich auch in ihrer ungenügenden Alterssicherung bemerkbar macht. Deswegen setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine ambitionierte EU-Richtlinie für Lohngleichheit ein und werden national ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Dieses Gesetz muss auch ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten, damit bei strukturellen Benachteiligungen auch Verbände die Klage übernehmen können und die Betroffenen nicht auf sich allein gestellt sind. Lohncheckverfahren können Diskriminierungen aufdecken. Deshalb werden wir Tarifpartner und Unternehmen verpflichten, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen und den Beschäftigten anonymisierte Spannen der Gehalts- und Honorarstruktur zugänglich zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, insbesondere in Form besserer Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss für alle vereinfacht werden.

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