AfD Wahlprogramm Arbeitsrecht

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 02.08.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht3|40289 Aufrufe

Am 26. September finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag statt. In den kommenden Wochen möchte ich an dieser Stelle auszugsweise die arbeitsrechtlich relevanten Aussagen aus den Wahlprogrammen der derzeit im Bundestag vertretenen politischen Parteien wiedergeben. Weiter geht es mit der AfD:

 

Programm der Alternative für Deutschland

für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

 

Arbeits- und Sozialpolitik

 

Zuwanderung von EU-Ausländern in unsere Sozialsysteme begrenzen

 

Hunderttausende EU-Ausländer werden als Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geführt. Die AfD fordert, die nationalen Vorschriften zum Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende dahingehend abzuändern, dass ein Leistungsanspruch nur für solche EU-Ausländer besteht, die unter Aufnahme einer existenzsichernden Tätigkeit einreisten beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt begonnen und diese über einen angemessenen Zeitraum ausgeübt haben. Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Anschluss an eine existenzsichernde Tätigkeit bzw. über den Bezug von Arbeitslosengeld hinaus soll auf maximal ein Jahr begrenzt werden.

 

 

Nationale Gesetzgebungshoheit im Sozialrecht verteidigen

 

Ein stabiles, leistungsgerechtes Sozialsystem gehört in die nationale Verantwortung. Eine dauerhafte Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip auf EU-Ebene im Bereich der Sozialpolitik zugunsten von Mehrheitsentscheidungen wäre faktisch eine weitere Abgabe von Hoheitsrechten an die Europäische Union. Die AfD lehnt aus diesem Grund die von der EU vorangetriebene Aufweichung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der Sozialpolitik ab.

 

 

Keine Auszahlungen von Sozialleistungen auf ausländische Konten

 

Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe werden je nach Wunsch des Berechtigten auch auf ausländische Konten überwiesen. Überzahlungen oder Fehlzahlungen können nur unter erschwerten Bedingungen zurückgeholt werden, wodurch dem deutschen Sozialsystem ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht. Dieser belastet jeden Steuerzahler und die Solidargemeinschaft zusätzlich. Deshalb fordert die AfD, Sozialleistungen nur noch auf inländische Konten zur Auszahlung zu bringen.

 

 

Lohndumping in der Leiharbeit verhindern

 

Leiharbeitnehmer werden vergleichbaren Stammarbeitnehmern hinsichtlich der Entlohnung ab dem ersten Arbeitstag mindestens gleichgestellt. Um dem erhöhten Kündigungsrisiko und der erwarteten Flexibilität der Leiharbeitnehmer Rechnung zu tragen, wird eine Flexibilitätsprämie eingeführt. Sie wird als prozentualer Aufschlag auf das maßgebliche Arbeitsentgelt geleistet. Die bisherige Möglichkeit der stufenweisen Heranführung des Entgeltes entfällt. Wirksam geschlossene (Branchen-) Zuschlagstarifverträge behalten bis zum vereinbarten Ablauf ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

 

 

Mindestlohn beibehalten

 

Der gesetzliche Mindestlohn ist mit dem Wesen der Sozialen Marktwirtschaft eng verbunden. Er korrigiert im Bereich der Entlohnung die Position der Niedriglohnempfänger als schwache Marktteilnehmer gegenüber den Interessen der Arbeitgeber als vergleichsweise starke Marktteilnehmer. Er schützt sie auch vor dem durch die derzeitige Massenmigration zu erwartenden Lohndruck. Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Mindestlöhne verhindern somit die Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung der Kosten.

 

 

Arbeitsleben würdigen – Arbeitslosengeld I gerecht gestalten

 

Ein Arbeitnehmer, der nach langen Jahren der Erwerbstätigkeit arbeitslos wird, hat im Regelfall nur Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld I. Anschließend erhält er Arbeitslosengeld II wie ein Arbeitsloser, der noch nie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Dies stellt eine Geringschätzung der langjährigen Beitragszahler dar Der Selbstbehalt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II ist sanktionsfrei zu erhöhen. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, um unterschiedliche Erwerbsbiografien bei Arbeitslosigkeit auch differenziert zu behandeln.

 

 

Reform der Arbeitslosenversicherung

 

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung soll abgesenkt werden, um die Einkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen und den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten. Dazu soll die Arbeitslosenversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden und der Kreis der Leistungsberechtigten strikt an dem Kreis der Beitragszahler ausgerichtet werden. Die Versicherten sollen beim Bezug des beitragsfinanzierten Arbeitslosengeldes I nicht mehr mit Sanktionen gegängelt werden.

 

 

Aktivierende Grundsicherung – Arbeit, die sich lohnt

 

Die AfD will eine „Aktivierende Grundsicherung“ als Alternative zum Arbeitslosengeld II (sogenanntes „Hartz IV“). Das erzielte Einkommen soll nicht wie bisher vollständig mit dem Unterstützungsbetrag verrechnet werden. Stattdessen verbleibt dem Erwerbstätigen stets ein spürbarer Anteil des eigenen Verdienstes. Dadurch entstehen Arbeitsanreize. Wer arbeitet, wird auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet, aber arbeitsfähig ist (Lohnabstandsgebot). Missbrauchsmöglichkeiten sind auszuschließen.

 

 

Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken

 

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die AfD fordert, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Personalaufbau zu stärken, indem u. a. die Personalgewinnung über eine neue eigenständige zentrale Organisationseinheit organisiert und die Ausbildung der FKS-Mitarbeiter neu geordnet wird.

 

 

Arbeitsrecht reformieren und vereinfachen

 

Es soll ein Arbeitsgesetzbuch geschaffen werden, welches die zahlreichen Einzelgesetze systematisch zusammenführt und ergänzt und damit Klarheit und Rechtssicherheit schafft.

 

 

Gezielte Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit

 

Das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit wurde bislang gesellschaftlich eher am Rande wahrgenommen. Die steigende Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen zeigt jedoch die mangelhafte Planung im sozialen Wohnungsbau, die ihre Ursache in der fehlenden konkreten Bedarfsermittlung hat. Die AfD fordert daher die sofortige Einführung einer bundesweiten zentralen Statistik zur Erfassung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

 

 

Mehr Arbeitsplätze mit fairer Entlohnung für schwerbehinderte Menschen

 

Trotz der gesetzlichen Verpflichtung, Arbeitsplätze für behinderte Menschen vorzuhalten, ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen deutlich zu hoch. Um echte Teilhabe für behinderte Menschen am Arbeitsleben zu verwirklichen, fordert die AfD die Schaffung von Anreizen in Form eines Bonussystems für alle Arbeitgeber für die Einrichtung von mehr Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, gekoppelt mit einer fairen Entlohnung.

 

 

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern

 

Menschen mit Behinderungen sollen in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen besser betreut werden. Dafür sollen die Voraussetzungen für eine soziale Assistenz geschaffen werden, wodurch dann auch die Angehörigen entlastet würden.

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3 Kommentare

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Ich habe eher den Eindruck, als ob das AfD-Programm zum Arbeitsrecht eher den fließenden Übergang zu Linke und Antifa darstellt.

Ein Arbeitsgesetzbuch war eines der wenigen Errungenschaften der alten DDR. Die Forderung habe ich auch. Bin ich jetzt AfD oder Antifa?

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Sehr geehrter Herr Schmitz, das käme wohl darauf an, was drinstehen soll, dem Inhalt nach. redaktionell eine Zusammenfassung des Sammelsuriums an Vorschriften klingt gut. zu bedenken wären etwa: AGB 

Arbeitsordnung

§ 91. (1) Zur Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit, zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin, zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Entwicklung sozialistischer Kollektivbeziehungen ist im Betrieb eine Arbeitsordnung zu schaffen.

(2) In der Arbeitsordnung sind auf der Grundlage der Rechtsvorschriften insbesondere festzulegen
a) Anforderungen für leitende Mitarbeiter und alle anderen Werktätigen, die eine straffe Ordnung und Disziplin, den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im Betrieb, die Zusammenarbeit in den Arbeitskollektiven sowie den Gesundheits- und Arbeitsschutz und den Brandschutz gewährleisten,.....

"straffe Ordnung und Disziplin" - klingt gut.

Arbeitspflichten der Werktätigen

§ 80. (1) Der Werktätige hat seine Arbeitspflichten mit Umsicht und Initiative wahrzunehmen. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Arbeitsaufgabe ordnungs- und fristgemäß zu erfüllen, die Arbeitszeit und die Produktionsmittel voll zu nutzen, die Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung zu erfüllen, Geld und Material sparsam zu verwenden, Qualitätsarbeit zu leisten, das sozialistische Eigentum vor Beschädigung und Verlust zu schützen und die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und den Brandschutz sowie über Ordnung, Disziplin und Sicherheit einzuhalten;

§ 1. (1) Die Hauptaufgabe bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft besteht in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlichtechnischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität. Der Verwirklichung . der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik dient auch das Arbeitsrecht der Deutschen Demokratischen Republik.

Zitate Ende.

Heute wird viel von der Bedeutung der deutschen Automobilindustrie gesprochen, Hierzu hatte der AGB-liche wissenschaftstechnische Fortschritt die erhabenen Ergebnisse Wartburg und Trabant hervorgebtacht. Immerhin mit Benzinmotoren. Das heutige freiheitsaverse Politikgewese  will dazu ja eher mit VERRRRRRRRRBOTEN  operieren.

 

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