Koalitionsvertrag: Schutz der Mieterinnen und Mieter

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 24.11.2021
Rechtsgebiete: Miet- und WEG-Recht1|2186 Aufrufe

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen heißt es:
 

Schutz der Mieterinnen und Mieter

Solange nicht genug bezahlbare Wohnungen gebaut werden, verhindert die Wohnraumknappheit vor allem in Ballungsgebieten, dass sich angemessene Mieten am Wohnungsmarkt bilden können. Daher werden wir die geltenden Mieterschutzregelungen evaluieren und verlängern. In angespannten Märkten werden wir die Kappungsgrenze auf elf Prozent in drei Jahren absenken. Wir verlängern die Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029. Wir werden qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreitern und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten sieben Jahre herangezogen werden. Wir werden für mehr Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen sorgen. Für Gemeinden über 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern werden qualifizierte Mietspiegel verpflichtend. Wir werden ein Pilotprojekt starten, um in ausgesuchten Kommunen anhand von Angaben in der Steuererklärung einen Mietspiegel zu erstellen.

Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, werden wir das Mietrecht, insbesondere dort wo Schonfristzahlungen dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, evaluieren und entgegensteuern. Wir setzen uns zum Ziel, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und legen einen Nationalen Aktionsplan dafür auf.

 

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Offenbar ist für viele Politiker die Versuchung groß, sich mittels Mieterhöhungsverboten als vermeintliche soziale Wohltäter und Mietpreisbremser darzustellen.

Anders als in der Theorie des Kommunismus ist es in Wirklichkeit in der Realität einer Marktwirtschaft jedoch so, daß Investitionen in Sanierungen, Modernisierungen und Neubauten nur getätigt werden, wenn sich dies auch lohnt, und wenn der Gesetzgeber dies nicht unattraktiv macht.

Bereits in letzter Zeit konnte, wer seine Augen davor nicht verschließen wollte, erkennen, daß das sogenannte soziale Mietrecht zu einer Veringerung des Angebots an Mietwohnungen führt.

Wer umbaut oder neu baut, der hat oft kein Interesse zu vermieten, sondern er verkauft die Häuser und die Wohnungen, oft für fünf bis zehntausend Euro pro Quadratmeter.

Die Grundstückspreise steigen, die Baukosten steigen, die Handwerkerkosten steigen, die Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten steigen, die Hausgelder steigen, die Inflation steigt, aber trotzdem möchten viele Politiker in populistischer Manier verbieten auch die Mieten zu steigern.

2020 nutzte jeder Mensch in Deutschland (einschließlich Kindern und Studenten und Strafgefangenen und Flüchtlingsheim- und Altenheimbewohnern) im Durchschnitt 47,4 qm Wohnfläche, 1991 waren es 34,9 qm, und 1949 waren es rund 16 qm, so daß die Wohnungsnot also offenbar nicht so groß ist wie populistische Politiker oft behaupten. Außerdem ist die Qualität der Gebäude und Wohnungen hierzulande meist erheblich besser als in den USA, Kanada, Australien, Südafrika, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Belgien, Portugal, Griechenland, oder der Türkei. 

Viele Politikler der SPD und der Linkspartei und der Grünen (und neuerdings wohl vereinzelt auch in der CDU, CSU und FDP) betrachten die Wohnungspolitik wohl als ein Tätigkeitsgebiet um sich zu profilieren und um Wählerstimmen einzufangen.

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