DSGVO: Datenschutzerklärungen demnächst mit Chatbot?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 10.01.2023

Künstliche Intelligenz via Open AI findet auch im juristischen Bereich immer mehr Eingang. Aber was kann AI leisten? ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) ist ein Chatbot, der im November 2022 von OpenAI eingeführt wurde. Er baut auf OpenAIs GPT-3-Familie großer Sprachmodelle auf und wird mit überwachten KI-Lerntechniken feinabgestimmt.

Ich habe ChatGPT gerade mit „Entwerfe eine Datenschutzerklärung für eine Rechtsanwaltskanzlei“ ausprobiert: Was halten Sie von diesem Ergebnis?

Datenschutzerklärung

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10 Kommentare

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Zum Vergleich hier ein Ergebnis bei Eingabe des Kommandos "Write a privacy policy in the style of Shakespeare":

O Privacy, Privacy, how doth thy presence grace
Our modern world, with thy solemn embrace!

Thy cloak of secrecy, doth protect and shield
Our personal information, from prying eyes unyielded.

But know, dear user, that in this digital age,
Certain information we must needs engage.

To improve our service and tailor it to thee,
We must gather data, with thy permission, free.

Thy browsing history, thy search queries, too
May be used to display ads, relevant and true.

Thy location, device, and other data may be gleaned
To enhance thy experience, and personalize thy screen.

Rest assured, however, that thy information
Is kept secure, with utmost care and attention.

And  shouldst thou have any questions or concerns
Do not hesitate to contact us, for assistance and returns.

In conclusion, Privacy, we do thee honor
And vow to protect thy secrets, like a trusty armor.

With thy permission, we'll continue to improve
Our service, for thee, and all who doth it use.

 

Sehr nett, vor allem die poetische Version. Aber für den juristischen Umgang sind Chatbots vermutlich nicht anders zu behandeln als diverse Vertragsvorlagen, die man in juristischen "Kochbüchern" findet. Ob der Chatbot selbst DSGVO-konform ist, ist eine andere Frage.

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Für einen ersten Aufschlag und oberflächliche Informationen nicht verkehrt. Zur Erfüllung der rechtlichen Pflichten wohl nicht ausreichend. Eine gründliche Überarbeitung/Anpassung ist sicherlich notwendig.

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Eben im Handelsblatt: Nach Berichten mehrerer US-Medien verhandelt Microsoft mit OpenAI über ein Investment in Höhe von zehn Milliarden Dollar. 

Quelle: https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/openai-vom-ki-rebellen-zum-milliarden-start-up/28914830.html

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Noch aus der FAZ für die Diskussion: "Aber zunächst einmal hat Open AI mit ChatGPT ein Ausrufezeichen für die Innovationskraft in der Technologiebranche gesetzt – und unterstrichen, dass auch in einer Zeit, in der die Tech-Giganten oft unangreifbar erscheinen, die Marktverhältnisse nicht unerschütterlich sein müssen." 

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/chatgpt-naechstes-gro...

Sehen Sie das auch so?

Es wird wohl eher so sein, das Google&Co sich diese Startups einverleiben. Deswegen das im HB dargestellte  Angebot von Microsoft. Demnächst wird OpenAI dann bei einer PowerPoint gleich die "passende" Bildschablone vorschlagen. Das ist sicher eine Zeitersparnis, aber wird diversen Grafikern den Job kosten.

Die Frage bleibt: wer ist eigentlich der Urheber bei der durch solche Kommandos erstellten "Kunst"? OpenAI listet bei Bilderzeugungs-AI Dall-E den Autor (Name) "& AI". 

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Die kostenfreie Betaversion ist wohl nur ein Übergangsschritt. Das Unternehmen plant, ein viel leistungsfähigeres Modell GPT-4 zu veröffentlichen.

"Möglicherweise wird das der Schritt vom reinen Sprachmodell zum multimodalen Modell, das mit Bild, Text und Video arbeiten kann. Das wäre dann die nächste Bombe, gezündet in einem Markt, dessen Regeln gerade neu geschrieben werden." - Zitat aus https://www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/kreative-zerstoerung/kolum...

Die frz. Datenschutzbehörde hat ein eigene KI-Abteilung geschaffen:

https://www.cnil.fr/fr/creation-dun-service-de-lintelligence-artificiell...

Mittlerweile nimmt die Debatte, ob die von Bildgeneratoren geschaffenen Ergebnisse "neu" iSd Urherberrechts sind, Fahrt auf:

Siehe dazu https://netzpolitik.org/2023/sammelklage-stable-diffusion-bild-generator... mit Hinweis auf eine neue Class Action hier in den USA. Auszug:

"Eine Übersicht zur Rechtslage in Deutschland und der EU haben wir vergangene Woche veröffentlicht. Hier steht das Urheberrecht nach Einschätzung von Fachleuten nicht im Weg, wenn es darum geht, Bild-Generatoren mit Werken aus dem Netz zu trainieren. Auch für die neu generierten Bilder lässt sich zunächst kein Urheberrecht beanspruchen. [...]Die Strategie dahinter liegt auf der Hand: Die Sammelklage will sich auf das Urheberrecht berufen. Damit das möglich ist, stellen die Anwält*innen die Behauptung auf, dass die Ergebnisse von Bild-Generatoren bloß schnöde Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material seien." "

Ich bin kein Urheberrechtsexperte. Wie sehen Sie das?

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