Sex im Parkhaus auf der Motorhaube eines fremden Autos: kein Schadensersatzanspruch gegen den Parkhausbetreiber

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.02.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|1545 Aufrufe

Auch irgendwie Verkehrsrecht. In einem Parkhaus hatte ein Paar Sex. 9 Minuten. Auf der Motorhaube. Aber eben nicht auf der eigenen Haube. Und damit ein schöner Zivilprozess draus werden konnte, waren die beiden so heftig zu Gange, dass es zu Kratzern und Beulen kam. Zumindest auf der Motorhaube. Der Fahrzeugeigentümer wollte 4700 Euro Schadensersatz...vom Parkhausbetreiber.

Die Entscheidung selbst habe ich leider bei Abfassung des Beitrags noch nicht im Volltext gefunden. Aus der Tagespresse ergibt sich jedoch, dass die Klage abewiesen wurde. Bei 9 Minuten dokumentiertem Verkehr auf der Haube sei dem Parkhausbetreiber kein Verschulden zuzuweisen.

Meldung etwa HIER.  

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