OLG Braunschweig: Nachhaltigkeitsbericht bleibt Vorstandsbericht

von Achim Kirchfeld, veröffentlicht am 31.05.2023

Aktionäre können keine Abstimmung über eine Satzungsänderung erzwingen, die die gesetzlichen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisiert. Ein entsprechendes Verlangen hat das OLG Braunschweig mit Beschluss vom 8. Mai 2023 (2 W 25/23) für rechtswidrig erklärt. Der Senat bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des AG Braunschweig (hierzu bereits mein Beitrag vom 4. April 2023).

Ergänzungsverlangen zur Jahreshauptversammlung

Mehrere Aktionäre der Volkswagen AG hatten im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung 2023 gemäß § 122 AktG verlangt, die Tagesordnung um einen weiteren Punkt zur Änderung der Satzung zu ergänzen. In die Satzung eingefügt werden sollte eine Regelung, nach der der Vorstand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Lageberichts gemäß §§ 289b, 315b HGB u. a. offenlegen sollte, welche klimabezogenen Lobbytätigkeiten die Konzerngesellschaften verfolgen oder unterstützen.

Vorstand bestimmt Inhalt und Umfang des Nachhaltigkeitsberichts

In seiner Entscheidung folgt der Senat der Einschätzung des Amtsgerichts, wonach die angestrebte Beschlussfassung auf einen gesetzeswidrigen Beschluss abzielt. Nach der aktiengesetzlichen Kompetenzverteilung liege die Unternehmensleitung zwingend beim Vorstand. Hiervon umfasst sei auch die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung nach §§ 289b, 315b HGB. Die Entscheidung, ob und ggf. inwieweit die Berichterstattung über das gesetzliche Mindestmaß hinaus erweitert werde, liege danach allein beim Vorstand. Die Hauptversammlung könne insofern nicht mit konkreten Handlungsanweisungen an den Vorstand Einfluss nehmen.

Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Der Beschluss des AG Braunschweig ist damit rechtskräftig.

Die Entscheidung des Senats ist bislang noch nicht veröffentlicht. Die des Amtsgerichts ist mittlerweile unter BeckRS 2023, 6903, zugänglich.

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