VG Köln: DTAG muss dynamische IP-Adressen und Anschlussinhaber nennen
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das VG Köln hat eine Pressemitteilung zu einem aktuellen Gerichtsbeschluss zu einem Antrag der DTAG gegen Verfügungen der BNetzA herausgegeben (Az. 21 L 1398/08):
Im Kern heisst es in der Mitteilung: " Die Telekom bleibt verpflichtet, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskünfte über Inhaber eines Internetanschlusses mit „dynamischen" IP-Adressen zu erteilen. Einen im September 2008 beim Verwaltungsgericht Köln gestellten Eilantrag mit dem Ziel, diese Verpflichtung vorerst auszusetzen, lehnte das Gericht mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss ab...."
Gibt es Stellungnahmen zu dieser Entscheidung?
Das Gericht führt laut der Meldung u.a. aus, dass "dass die aufgeworfenen Rechtsfragen offen seien und im gerichtlichen Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden könnten. Bis zu einer endgültigen Klärung überwiege aber das öffentliche Interesse an der Auskunftserteilung, weil angesichts der zunehmenden Bedeutung der Kommunikation über das Internet anderenfalls eine effektive Strafverfolgung und die effektive Abwehr für Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich erschwert würden."
Quelle: http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/20_081218/index.php