Web 2.0 und „spickmich.de“: Beurteilung von Lehrern, Professoren - und bald auch für Richter ?
Gespeichert von Dr. Michael Karger am
Heute soll beim Europäischen Datenschutztag in Nürnberg auch das Thema „Veröffentlichungen im Internet – Sind Lehrerbeurteilungen im Internet bei „spickmich.de“ wirklich rechtmäßig?“ erörtert werden. Im November 2007 hatte das OLG Köln in einem Verfügungsverfahren die Beurteilung von Lehrern im Internet durch ihre Schüler für rechtmäßig angesehen und u.a. einen Verstoß gegen Datenschutzrecht verneint (OLG Köln, Urteil vom 27.11.2007 - 15 U 142/07 - GRUR-RR 2008, 26). Demgegenüber gewichtet die Bayerische Datenschutzbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung höher als das Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit und hält entsprechende Beurteilungen für rechtswidrig. Die Diskussion um Bewertungsplattformen wird also ihren Fortgang nehmen. Das Thema Bewertungen im Internet betrifft nicht nur die Lehrer. So stieß auch die Ranking-Website Meinprof.de auf erheblichen Unmut bei vielen dort bewerteten Hochschullehrern. Und es ist nur eine Frage der Zeit, wann es auch Internet-Beurteilungen für eine weitere Berufsgruppe geben wird, die sprichwörtlich über andere urteilt: Die Richter. Es dürfte einen großen Interessentenkreis für Informationen z.B. dazu geben, an welchen Entscheidungen ein Richter mitgewirkt hat und wie er die Verfahren führt. Entsprechende Informationen sind schon heute für das „Forum Shopping“ wichtig, gerade wenn es um ein Verfahren mit einem fliegenden Gerichtsstand geht. Wirklich interessant wird es also dann, wenn Richter über die Zulässigkeit von Bewertungen des eigenen Berufsstands entscheiden müssen.