BMJ hilft bei Gestaltung des Impressums beim Internet-Auftritt
Gespeichert von Dr. Michael Karger am
Das Bundesjustizministerium hat heute unter dem Motto "Abmahnungen vermeiden - mehr Rechtssicherheit" einen Leitfaden zur Impressumspflicht für Online-Auftritte veröffentlicht. Hier werden die Anforderungen des Telemediengesetzes zur Anbieterkennzeichnung erläutert. Verbindliche Vorschläge oder gar Mustertexte finden sich aber nicht. Vielmehr wird - sicher zur Freude der Anwaltschaft - darauf hingewiesen, dass im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzt werden kann, der Leitfaden lediglich eine Orientierungshilfe bietet und nicht rechtsverbindlich ist.
Diese Einschränkungen resultieren wahrscheinlich aus dem Debakel, das man vor einiger Zeit mit der verunglückten Muster-Widerrufsbelehrung nach der BGB-InfoV erleben mußte - hierzu wird ja noch das Thema Amtshaftung diskutiert.