Bündnis für das deutsche Recht: Deutsches Recht als "Exportschlager" ?
Gespeichert von Dr. Michael Karger am
Das deutsche Recht gerät in die Defensive. Es wird im Wettbewerb der Rechtsordnungen zunehmend vom anglo-amerikanischen Recht verdrängt. Deshalb haben das Bundesministerium der Justiz, der Deutsche Richterbund, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltsverein und andere Justizorganisationen nunmehr ein "Bündnis für das deutsche Recht" geschlossen.
Das Thema hat u.a. für den Technologiebereich große praktische Relevanz: Viele Projekte im Online-Bereich und in der Informationstechnologie haben längst internationalen Charakter. In Vertragsverhandlungen stellt sich regelmäßig die Frage nach der zu treffenden Rechtswahl. Da stellt man meistens fest: Kein ausländisches Unternehmen möchte sich auf deutsches Recht einlassen. Das deutsche Recht gilt den meisten anglo-amerikanisch geprägten Unternehmen als umständlich. Auf glattes Unverständnis trifft insbesondere das AGB-Recht, denn hier können die meisten nicht nachvollziehen, warum Grundsätze, die aus dem Verbraucherschutz kommen, auch zwischen Unternehmen gelten sollen. Zum "schlechten Image" des deutschen Rechts trägt maßgeblich auch das deutsche Arbeitsrecht bei, das von vielen ausländischen Unternehmen als zu einseitig arbeitnehmerschützend wahrgenommen wird.
Die Vorzüge des deutschen Rechts werden dagegen weniger wahrgenommen: Es ist "vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar", meint jedenfalls das Bündnis. Diese Vorteile sollen selbstbewußt dargestellt werden, u.a. durch die Übersetzung deutscher Rechtstexte und Broschüren. Eine solche PR-Offensive ist begrüssenswert. Es sollte dabei aber auch darauf gesehen werden, in welchen Punkten das deutsche Recht eher unattraktiv ist. Die Fesseln des AGB-Rechts im unternehmerischen Verkehr sind ein Beispiel dafür.