Einem geschenkten Gaul schaut man wohl ins Maul!
Gespeichert von Dr. Ulrike Unger am
Feste Wertgrenzen für Geschenke im unternehmerischen Verkehr?
Letzte Woche, auf einer unserer Mandantenseminare der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft München, zum Thema "Das geltende und das kommende Korruptionsstrafrecht als Compliance-Herausforderung für Unternehmen" wurde u.a. auch die Gestaltung von Mitarbeiterrichtlinien zum Umgang mit Geschenken behandelt (zu diesem Themenbereich siehe bereits meinen Beitrag im beck-blog vom 08.05.2008 "Risiko EM-Tickets?"). Nach der gesetzlichen Lage kann es keine feste Wertgrenze für die Annahme oder auch die Vergabe von Geschenken geben (vgl. auch den Fall Philips unter faz.net). So können in Extremfällen auch schon kleinste Beträge strafrechtlich relevant sein. Diese an sich eindeutige Feststellung, hatte eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Offensichtlich besteht verbreitet die Auffassung, dass man in solchen Richtlinien Wertgrenzen von EUR 30,00 bis EUR 50,00, bis zu denen Geschenke angenommen oder angeboten werden können, bedenkenlos ansetzen kann. Tatsächlich enthalten viele Richtlinien von Unternehmen solche starren Wertgrenzen. Es wird dann darauf verwiesen, dass aus Praktikabilitätsgründen Wertgrenzen zwingend erforderlich seien. Meiner Ansicht zeigt dies wieder einmal, wie wichtig die sorgfältige Formulierung solcher Richtlinien ist und dass diese unbedingt mit Mitarbeiterschulungen gepaart werden müssen. Mich würden hierzu Ihre Erfahrungen und Meinungen interessieren.