"Auskunft nur bei Mord" - Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Im Beck Blog Kategorie Multimediarecht (Internetstrafrecht, Telekommunikationsrecht) hat Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Spies bereits gestern die mit Spannung erwartete Eilentscheidung des BVerfG vorgestellt, die für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Anlass ist, mit dem Vorwurf vorsätzlichen Verfassungsbruchs den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu fordern (becklink 255474).
Aus strafrechtlicher Sicht: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache lässt das BVerfG es nur modifiziert zu, § 113b TKG anzuwenden, soweit er die Verwendung gespeicherter Daten zum Zwecke der Strafverfolgung regelt. Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde muss der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten erheben und speichern. Jedoch sind diese nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre, § 100a Abs. 1 StPO. In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen.
Zur Gesetzeslage: § 113b TKG regelt die Verwendung der gespeicherten Daten. Der bevorratete Datenbestand kann zum Zweck der Strafverfolgung der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und der Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben abgerufen werden. Die Norm enthält keine eigenständige Abrufbefugnis; sie setzt vielmehr gesonderte gesetzliche Bestimmungen über den Datenabruf unter Bezugnahme auf § 113a TKG voraus. Bislang nimmt lediglich § 100g StPO hierauf Bezug und ermöglicht damit zum Zweck der Strafverfolgung ein Auskunftsersuchen über solche Telekommunikation-Verkehrsdaten, die ausschließlich aufgrund der in § 113a TKG geregelten Bevorratungspflichtgespeichert sind.