The never ending story- Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nach meinen Erfahrungen nicht immer sich durch eine besondere "Vergütungsfreundlichkeit" für Anwälte auszeichnet, erweist sich in diesen Tagen als wahres Bollwerk gegen die - unzutreffende - Rechtsprechung des BGH zum Thema Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr. So hat sich auch der VGH Mannheim mit einer ausführlich und ausgezeichnet begründeten Entscheidung - Beschluss vom 4.4.2008- 11 S 2474/07- auf den Standpunkt gestellt , dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr sich nicht auf die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs gegen den unterlegenen Prozessgegner auswirkt, wenn das Gericht keine Entscheidung nach § 162 Abs. 2 VwGO über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren getroffen hat.