Der Gesetzgeber muss eingreifen!
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
All diejenigen, die gehofft hatten, die Rechtsprechung des 8. Senats zur Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr könne "gerichtsintern" - etwa durch Anrufung der großen Senats - bereinigt werden, sehen sich in dieser Hoffnung enttäuscht: Auch der 3.Senat hat sich im Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08 - der Rechtsprechung des 8. Senats ausdrücklich angeschlossen.