Anwaltswechsel schützt vor Kürzung der Verfahrensgebühr
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Kaum ein anderes vergütungsrechtliches Thema führt derzeit zu ständig neuen, häufig im Ergebnis erstaunlichen Entscheidungen wie die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr. Hoffnung gibt eine Entscheidung des AG Saarbrücken, Beschluss vom 4.4.2008 - 37 C 1209/06. Bei einem Anwaltswechsel wird die Geschäftsgebühr, die beim zuerst tätigen Anwalt angefallen ist, nicht auf die Verfahrensgebühr des Nachfolgers angerechnet.