Einigungsgebühr trotz Anerkenntnisurteil
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Die Einschränkung im Vergütungstatbestand VV Nr. 1000 , wonach eine Einigungsgebühr nicht entsteht, wenn sich der Vertrag ausschließlich u.a. auf ein Anerkenntnis beschränkt, muss streng ausgelegt werden. Das OLG Rostock- Beschluss vom 26.05.2008- 5 W 94/08- hat zutreffend entschieden, dass die Einigungsgbühr entsteht, wenn die Parteien den Rechtsstreit einverständlich beilegen, indem der Beklagte den Klageanspruch in der mündlichen Verhandlung anerkennt, daraufhin Anerkenntnisurteil ergeht und sodann der Kläger den titulierten Betrag stundet, indem er dem Beklagten Ratenzahlung einräumt.