Bundeskabinett beschließt Entwurf zur Änderung des JuSchG
Gespeichert von Prof. Dr. Marc Liesching am
Das Bundeskabinett hat am 19.12.2007 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor so genannten "gewaltbeherrschten" Computerspielen verbessern. In dem Gesetzentwurf ist insbesondere die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen:
- der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind (§ 15 Abs. 2 JuSchG), wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
- die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen (§ 18 Abs. 1 JuSchG) werden erweitert um Medien, in denen "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".
- die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der FSK und der USK soll gesetzlich festgeschrieben werden und "auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern" betragen.