Video Games - PEGI oder USK?
Gespeichert von Prof. Dr. Marc Liesching am
Die EU-Kommission hat bereits in einer Mitteilung vom April 2008 die Fortschritte im Bereich Jugendschutz bei Computerspielen begrüßt. Dabei wurde vor allem das Altersrating-System "PEGI" (Pan European Game Information).
Das 2003 beschlossene PEGI-System vergibt eine Alterseinstufung und Warnhinweise (z. B. vor Gewalt oder vulgärer Sprache), um Eltern die Auswahl geeigneter Spiele für ihre Kinder, aber auch Erwachsenen die Auswahl passender Spiele zu erleichtern.
Die EU-Kommission empfiehlt ausdrücklich, "die Mitgliedstaaten sollten PEGI in ihre eigenen Einstufungssysteme integrieren und PEGI gerade unter Eltern und Kindern besser bekannt machen".
Problematisch ist allerdings, dass in der Bundesrepublik mit den USK-Altersfreigabekennzeichen ein anderes Ratingsystem gesetzlich etabliert ist, das mit den ebenfalls auf den Computerspielhüllen abgebildeten PEGI-Labels in Konkurrenz steht. Hierauf wurde auch im Rahmen einer internationalen Konferenz zum Thema in der vergangenen Woche in Berlin hingewiesen. Besonders misslich ist dabei, dass PEGI bei manchen Spielen eine andere Altersstufe vorgibt als das gesetzliche USK-Rating. Verwirrung bei Endverbrauchern, die sich im gesetzlichen Jugendschutz nicht auskennen, ist vor allem darüber zu besorgen, welche Altersgrenze in derartigen Fällen nun gelten soll. Daher stellt sich die Frage: Soll künftig entgegen der Mitteilung der EU-Kommission auf eine Abbildung des PEGI-Kennzeichens auf deutschen Computerspiel-Trägermedien verzichtet werden, um bessere Transparenz für das rechtlich verbindliche und in der Bundesrepublik maßgebliche USK-Kennzeichen zu schaffen?