Herzog fordert: Stoppt den EuGH
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der frühere Bundespräsident und Staatsrechtler Roman Herzog und Lüder Gerken, Vorstand des Centrums für Europäische Politik, haben in einem gemeinsamen Beitrag für die FAZ vehemente Kritik an der Rechtsprechung des EuGH geübt. Stein des Anstoßes ist vor allem die bekannte Mangold-Entscheidung aus dem Jahre 2005 (EuGH 22.11.2005, NJW 2005, 3695), in der der EuGH in dem Verbot der Altersdiskriminierung einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts erblickte und die Unanwendbarkeit hiergegen verstoßender nationaler Regelung dekretierte. Die Kritik an dieser und anderen Entscheidungen kulminiert in folgendem Fazit: "Die beschriebenen Fälle zeigen, dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewußt und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. Sie zeigen, dass der EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten selbst im Kernbereich nationaler Zuständigkeiten aushöhlt." Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen halten die Verfasser die Errichtung eines vom EuGH unabhängigen Gerichtshofs für Kompetenzfragen für zwingend geboten. Aktuell richten die Verfasser ihre Hoffnungen auf das BVerfG. Dieses ist derzeit mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BAG (BAG 26.4.2006, NZA 2006, 1162) befasst, daß die Konsequenzen aus der Mangold-Entscheidung gezogen hatte. Seit dem Beitrag von Abbo Junker (Der EuGH im Arbeitsrecht - Die schwarze Serie geht weiter, NJW 1994, 2527) hat man nicht mehr eine solch engagierte Philippika gelesen. Egal, ob man die Bewertung teilt oder nicht, eine eingehende Diskussion dieser Grundsatzproblematik ist vonnnöten.