500.000-Euro-Klage wegen Diskriminierung - keine Einigung
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden (5 Ca 46/08) ist derzeit eine spektakuläre Schadensersatzklage über 500.000 EUR anhängig (vgl. Beck-Blog vom 18.2.2008 und vom 24.7.2008). Die Klägerin wirft ihrem Arbeitgeber, der R+V Versicherung vor, sie wegen ihres Geschlechts und ihrer türkischen Herkunft benachteiligt zu haben. Konkret macht sie geltend, ihr Arbeitgeber habe sie von einer verantwortungsvollen Aufgabe im Außendienst abgezogen und sie auf einen weniger attraktiven Posten versetzt, wodurch ihr künftig Provisionen entgehen würden. Die mündliche Verhandlung vor der Kammer war mehrfach vertagt worden. Am 30. Oktober fand sie nun statt - allerdings ohne einvernehmliche Lösung. Nach Presseberichten lehnte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten einen Vergleich kategorisch mit den Worten ab: "Wir werden wegen der Sache keinen Cent zahlen." Allerdings ist die beklagte Versicherung der Klägerin schon in einem Punkt entgegengekommen. Nach dem gescheiterten Gütetermin hat sie eine Gehaltsgarantie für drei Jahre in Höhe von 2.500 Euro ausgesprochen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist auf den 18. Dezember anberaumt worden.