Samstagsfahrverbot für LKW im Juli und August
Gespeichert von Carsten Krumm am
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2008 ist der schwere Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, so teilt das Bundesverkehrsministerium mit und bittet um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.
Unter das Verbot fahren Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.
Neben dem ohnehin weitergeltenden Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird durch das Ferienfahrbot alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2008 jeweils von 7.00 - 20.00 Uhr das Fahren der genannten LKW grundsätzlich untersagt.
Natürlich gibt es auch Ausnahmeregelungen, wie man aus oben verlinkter Seite entnehmen kann.
Wie sieht das die Leserschaft: Ist die "Flüssigkeit" des Ferienreiseverkehrs wichtiger als der Warentransport?