Langsam gehen aber die geschickten Einlassungen aus...Handynutzung als Navi ist OWi!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Jetzt dürften tatsächlich alle Einlassungen in Verfahren wegen "Handyverstößen" abgearbeitet sein: Das OLG Köln (81 Ss-OWi 49/08) hat die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät auch als "Benutzen" im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO eingestuft. Der Sachverhalt in Kürze laut des oben verlinkten Beitrags:
Ein Autofahrer war wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt worden. Er hatte behauptet, das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche genommen, sondern die Funktion als Navigationssystem genutzt zu haben. Die Nutzung als Navigationshilfe beinhalte einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne, befanden die Richter. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten.
Der Blog-Beitrag zur Verfassungsmäßigkeit des § 21 Abs.1a StVO hier.