Wieder einmal der EuGH zum EG-Führerschein...
Gespeichert von Carsten Krumm am
Man mag diese Entscheidungen eigentlich schon gar nicht mehr lesen, glaubt man doch, zum EG-Führerschein sei doch bereits alles entschieden. Dem ist aber nicht so. Der EuGH Urteil v. 20.11.2008 -C-1/07 (Rechtssache Frank Weber) musste sich jetzt mit dem Fall eines Deutschen befassen, der ursprünglich zwei Führerscheine hatte - einen aus Deutschland und einen aus Tschechien. Objektive Führerscheindaten des Frank Weber: 18. September 2004: Fahren mit Cannabis und Amphetamin. 17. November 2004: BG-Bescheid 18. November 2004: Erwerb eines tschecischen FS 7. Januar 2005: Einleitung des Verwaltungsverfahrens zur Prüfung der Fahreignung. Im Februar 2005: Führerscheinabgabe 17. März 2005: Fahrerlaubnisentziehung im Verwaltungsverfahren Später wurde Herr Weber trotz der Existenz des tschechischen Führerscheins in Deutschland wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Berufungskammer hat das Verfahren dem EuGH vorgelegt, der glücklicherweise entschieden hat:
"Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, in seinem Hoheitsgebiet die Anerkennung einer Fahrberechtigung abzulehnen, die sich aus einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, auf dessen Inhaber im erstgenannten Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis, wenn auch erst nach der Erteilung des fraglichen Führerscheins, angewendet wurde, sofern dieser Führerschein während der Dauer der Gültigkeit einer Maßnahme der Aussetzung der im erstgenannten Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und sowohl diese Maßnahme als auch der Entzug aus zum Zeitpunkt der Ausstellung des zweiten Führerscheins bereits vorliegenden Gründen gerechtfertigt sind."
Kurz und gut: Frank Weber ist ohne Fahrerlaubnis gefahren...