AN ALLE MÜNSTERANER: Fahrrad ruhig dort abstellen, wo man Lust hat! Oder?!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das OVG Münster hat das Entfernen eines Fahrrads am Münsteraner Hauptbahnof für rechtswidrig erachtet. Aus der Pressemitteilung des OVG vom 3.2.2009 ist zu entnehmen, dass der 5. Senat mit Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 A 2239/08 - ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. Juli 2008 (hier die damalige Blog-Meldung) bestätigt hat (aus der Pressemitteilung):
"Der Kläger hatte sein Fahrrad auf dem Gehweg unmittelbar an der südlichen Seitenwand des Treppenabgangs zur Fahrradstation am Hauptbahnhof abgestellt. Im Laufe des Tages verbrachten Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Münster das Rad zu einer Sammelstelle, wo der Kläger es einige Tage später abholte. Auf seine Klage stellte das Verwaltungsgericht fest, dass das Entfernen des Fahrrads rechtswidrig war (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster vom 11.07.2008). Den Antrag der beklagten Stadt auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht mit dem o.g. Beschluss abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Das Fahrrad des Klägers habe andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Es habe nur ca. 70 cm in den am Abstellplatz über 6 m breiten Gehweg hineingeragt und damit jedem Fußgänger – auch in der Gruppe, mit Gehhilfe oder mit Gepäck – und jedem Rollstuhlfahrer genügend Raum gelassen, den Bereich zügig zu passieren. Der Kläger habe durch das Abstellen des Fahrrads auch nicht gegen brandschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, nach denen Rettungs- und Fluchtwege ständig freizuhalten seien. Die Beklagte habe nicht dargetan, dass die durch das Fahrrad belegte Fläche als Rettungs- und Fluchtweg benötigt werde. Die Fläche sei weder entsprechend beschildert gewesen noch gebe es – bislang – ein Brandschutzkonzept, aus dem sich eine Freihaltepflicht entnehmen lasse. Der Stadt sei es jedoch unbenommen, eine Freihaltepflicht auf der Grundlage eines Brandschutzkonzepts künftig anzuordnen."
Zwar nicht zu diesem Thema, aber sonst zu Radfahrern zuletzt empfehlenswert (und natürlich vom Titel her äußerst amüsant!): Kettler, Sind Radfahrer bessere Menschen?, NZV 2009, 16