ArbG Wuppertal: Kündigung wegen Entwendung eines Päckchens Binden im Wert von 0,59 Euro unwirksam
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Die Serie der arbeitsgerichtlichen Urteile betreffend die Kündigung von Kassiererinnen wegen Entwendung geringwertiger Gegenstände reißt nicht ab. Am 31.03.2009 hat das Arbeitsgericht Wuppertal die fristlose Kündigung der Verkäuferin eines Dicounters wegen des Vorwurfs des Diebstahls eines Päckchens Damenbinden im Wert von 0,59 Euro für rechtsunwirksam erklärt (4 Ca 3853/08).
Die seit 2001 beschäftigte Klägerin benötigte nach Geschäftsschluss an einem Samstag noch ein Paket Binden. In Absprache mit einer Kollegin nahm sie ein Paket mit und hinterlegte den Geldbetrag von 0,59 Euro auf einem Tisch im Aufenthaltsraum. Als am darauf folgenden Montag die Bezirksleiterin die Filiale besuchte und nachfragte, wem das Geld auf dem Tisch gehöre, erklärte die Klägerin, dass dies ihr Geld sei und steckte es ein. Eine Bezahlung der Binden erfolgte nicht mehr.
RP-Online berichtet, die Klägerin habe im Kammertermin ausgesagt, sie sei der Überzeugung gewesen, dass das Geld ihr gehöre, weil nur ihre Sachen dort gelegen hätten. Doch sie habe sich in dem Moment nicht erinnert, wofür sie das Geld dorthin gelegt hatte. "Mir ging es nicht gut. Und ich hatte noch so viele Dinge zu erledigen." Unter Tränen habe sie den Stress am Tag des Vorfalls beschrieben und beteuert: "Ich habe nur daran gedacht, was ich jetzt noch alles machen muss." Sie habe nichts stehlen wollen.
Nach Auffassung der Kammer konnte der Klägerin nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass sie zum Zeitpunkt des Einsteckens des Geldbetrages die Arbeitgeberin schädigen und sich selbst bereichern wollte.