Klebekennzeichen für Sportwagen - das reicht nicht?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Man sieht das häufiger - ein schnittiger Sportwagen (oder einer, der von seinem Besitzer dafür gehalten wird) hat vorne kein normales Kfz-Kennzeichen, sondern eine Klebefolie im "Kennzeichenlook" auf der Motorhaube. Das VG Koblenz, Urteil vom 06.04.2009 - 3 K 904/08.KO hat hierzu aber entschieden, dass das nicht reicht und der Halter sogar aufgefordert werden kann, das Klebekennzeichen zu entfernen. Aus der Beck-Aktuell-Meldung hierzu:
"...Die Stadt Andernach gab der Klägerin auf, das Klebekennzeichen zu entfernen und die Mängelbeseitigung nachzuweisen. Hiergegen machte die Klägerin geltend, das beanstandete Klebekennzeichen, das sich schon sieben Jahre auf dem Fahrzeug befinde, entspreche den Vorschriften. Vorsorglich beantragte sie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Dies lehnte die Stadt ab. Die von der Klägerin nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage hatte keinen Erfolg.Das Klebekennzeichen, so das Gericht, erfülle die Anforderungen der einschlägigen Bestimmungen nicht, da sich auf der Vorderseite des Mazdas nicht das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer befinde. Zudem habe die Stadt zu Recht auch keine Ausnahmegenehmigung erteilt, weil hierfür kein Grund bestehe. Ein solcher könne dann gegeben sein, wenn etwa die Anbringung eines herkömmlichen Schildes an einem Fahrzeug technisch nicht möglich sei. Am Mazda der Klägerin könne aber nach Aussage des Herstellers problemlos ein gängiges Kennzeichen angebracht werden. Ästhetische Gründe oder die notwendigen finanziellen Aufwendungen der Klägerin für die Entfernung des Klebekennzeichens und eine Neulackierung rechtfertigten die Erteilung der gewünschten Ausnahme ebenfalls nicht."