VorsRiLAG Andreas Busemann gegen Mediation beim Arbeitsgericht
Gespeichert von Dr. Thomas Lapp am
VorsRiLAG Andreas Busemann erklärt "Keine gerichtsinterne Mediation vor den Gerichten für Arbeitssachen!" (ZTR 2009 Heft 1, 11 - 13 - Kurzfassung online).
Busemann bezweifelt schon den Sinn einer Mediation beim Arbeitsgericht, wodurch nach seiner Darstellung 80 % der Verfahren ohnehin unstreitige Entscheidung enden.Auch der bereits zitierte Bericht im Deutschlandfunk weckt Zweifel daran, wenn dort der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts, Stefan Kaufmann, mit der Aussage wiedergegeben wird: "Als Richter könne er nur nach Aktenlage urteilen. Als Güterichter komme er an die emotionaleren Themen." Offenbar kommen hier die Methoden Güteverhandlung und Mediation völlig durcheinander.
Zudem ist Busemann der Auffassung, dass es bislang keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Mediation als Aufgabe der Justizverwaltung gebe und auch die Folgen (z.B. Haftung des Mediationsrichters, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Richterpensum) völlig ungeklärt seien. An dieser Stelle wurde bereits über die BGH-Entscheidung zu einer gescheiterten Gerichtsmediation berichtet. In diesem Verfahren hatte die nicht sachgerechte und vor allem nicht ausreichend durchdachte Verfahrensgestaltung zur Verfristung des Rechtsmittels geführt. Es genügt eben nicht, "am runden Tisch und ohne Robe" (so Kaufmann aaO.) oder mit "einer Keksdose und ein paar Flaschen Wasser" (so Reimer) zu agieren.