"Fiese" Fragen zur Blutprobenentnahme: Was steht für Polizisten und Ärzte auf dem Spiel?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Mehrere Blogbeiträge haben sich bereits mit dem Problem der polizeilich (oder staatsanwaltschaftlich) angeordneten Blutprobenentnahme beschäftigt (z.B. SENSATION! OLG Hamm bejaht Beweisverwertungsverbot nach polizeilich angeordneter Blutprobe; Beweisverwertungsverbot nach Blutprobenentnahme - Sollte der Richtervorbehalt nicht besser abgeschafft werden?). Nun soll es einmal um das Risiko der Ärzte und der Polizisten bei der Blutprobenentnahme gehen.
Ich hatte in ZRP 2009, 71 ff. auf diese Problematik hingewiesen: Für die Polizei ist nicht das uns im Blog meist interessierende Beweisverwertungsverbot entscheidend sondern vielmehr die Frage, ob die durchgeführte Diensthandlung (Anordnung der Blutprobenennahme) rechtmäßig ist. Ansonsten drohen Verfahren wegen Nötigung, Körperverletzung pp., die möglicherweise aus prozesstaktischen Gründen von Verteidigern der Trunkenheitsfahrer forciert werden. Entsprechend sieht dies für Ärzte aus, die nur aufgrund der rechtmäßigen polizeilichen Blutprobenentahmeanordnung den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung abwenden können. Können sich angesichts der "wackeligen Rechtsprechung" zur Frage des Richtervorbehalts bei Blutprobenennahme überhaupt sicher sein, ob ihr Verhalten rechtmäßig ist, selbst wenn Sie dies zur Zeit ihres Tuns glauben? Können Sie sich dann also vielleicht zumindest auf einen Verbotsirrtum berufen? Und wie ist es mit dem Fall des widerspenstigen Fahrers, der sich gegen den Arzt und mehrere Polizeibeamte, die bei einer Blutprobenentnahme (deren Rechtswidrigkeit sich vielleicht später rausstellt) zur Wehr setzt und an die Dienstwaffe eines der Beamten gelangt und schießt? Handelt der in Notwehr und ist am Ende straflos?
Sie sehen: Lauter "fiese Fragen"...gibt`s Leser, die Antworten wissen?
Zusatz: Es soll nun eine Entscheidung des OLG Dresden vom 11.05.2009 -1 Ss 90/09 geben, in der auch das Beweisverwertungsverbot bejaht wurde. Der Text liegt mir leider noch nicht vor.