Aufsichtsratswahlen - Handlungsbedarf nach dem BilMoG
Gespeichert von Dr. Ulrike Unger am
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am 29. Mai 2009 - in der aktuell laufenden Hauptversammlungssaison - in Kraft getreten. Neben Änderungen des Bilanzrechts, wie der Name bereits vermuten lässt, bringt es wichtige Neuerungen des Aktienrechts, insbesondere zur Frage der Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Die Regelungen zu den Aufsichtsratsbestellungen finden bereits für Bestellungen nach dem 29. Mai 2009 Anwendung, so dass ggf. ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Zentraler Punkt der Neuerungen ist die Aufnahme eines unabhängigen Finanzexperten in den Aufsichtsrat bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften i.S.d. 264d HGB (§ 100 Abs. 5 AktG). Werden die neuen Anforderungen missachtet, droht die Anfechtung der Aufsichtsratswahl.