BGH: Benotung einer Lehrerin für Deutschunterricht (4,3) in spickmich.de zulässig
Gespeichert von Dr. Michael Karger am
Eine lange erwartete Entscheidung des BGH zur Benotung von Lehrern in spickmich.de: Das Gericht hat heute die Revision einer Lehrerin zurückgewiesen, die von ihren (anonym gebliebenen) Schülern für ihren Deutschunterricht mit der recht mäßigen Note 4,3 "abgestraft" worden war. Im entschiedenen Fall gab der BGH dem Recht auf Meinungsfreiheit den Vorzug vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bei beruflicher Tätigkeit geniesse der Betroffene nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre.
Wichtig m.E. die folgende Aussage (Pressemitteilung): "Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist."
Damit weist der BGH die Argumente der Klagepartei zurück, dass zwischen Bewertetem und Bewertern keine "Waffengleichheit" herrsche. Die Schüler dürfen also grundsätzlich weiterhin aus der Deckung heraus bewerten.
Ist das Urteil nun ein Freibrief für Bewertungen in Portalen schlechthin? Wohl nicht, denn der BGH macht klar, dass die Zulässigkeit für jeden Einzelfall gesondert zu beurteilen ist. Die Portalbetreiber tun deshalb gut daran, ihren Nutzern bei der Bewertung weiterhin auf die Finger zu sehen, damit insbesondere Schmähkritik und Beleidigungen unterbleiben.
Hintergrundinformationen zur mündlichen Verhandlung sind bei heise online nachzulesen.