Werden die Vorstandsgehälter durch das VorstAG ansteigen?
Gespeichert von Dr. Ulrike Unger am
Der Bundestag hat am 18. Juni 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) verabschiedet. Damit sollen bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung verstärkt Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gesetzt werden. Künftig soll es überdies leichter sein, Vorstandsgehälter zu kürzen, wenn sich die Lage des Unternehmens verschlechtert. Zudem soll die Haftung des Aufsichtsrates bei Festsetzung einer unangemessenen Vorstandsvergütung verschärft werden. In Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 3.8) ist auch die Vereinbarung eines Selbstbehalts für das Vorstandsmitglied bei Abschluss einer D&O-Versicherung (der nicht niedriger als das Eineinhalbfache seiner jährlichen Festvergütung sein darf) vorgesehen. Siehe zu den Regelungen im Einzelnen die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz. Das VorstAG muss noch durch den Bundesrat, ist aber nicht zustimmungspflichtig.
Bereits jetzt gibt es viel Kritik an den neuen Regelungen. Überwiegend wird festgestellt, dass die neuen Regelungen nicht die gewünschte Klarheit bringen, sondern in weiten Teilen sehr vage formuliert sind, insbesondere was die Frage der Angemessenheit der Vergütung betrifft. Diese Unklarheiten werden voraussichtlich den Beratern zugute kommen. Angesichts der eigenen persönlichen Haftung des Aufsichtsrates könnte sich vor einer Vergütungsentscheidung die Einholung eines Gutachtens über deren angemessene Höhe als Standard etablieren. Insgesamt wird gemutmaßt, dass Vorstände künftig höhere Festgehälter fordern werden und die Vorstandsgehälter steigen könnten. So ist etwa absehbar, dass der vom Vorstandsmitglied zu tragende Selbstbehalt für die D&O-Versicherung in die Verhandlung über die Vorstandsbezüge einbezogen wird.