Auf den Kopf gestellt: Können nun doch tilgungsreife Voreintragungen verwertet werden?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Manche Entscheidungen glaubt man einfach nicht. Eigentlich war „ausgepaukte“ Rechtsprechung aller OLGe, dass in Bußgeldverfahren tilgungsreife Voreintragungen im VZR nicht verwertet werden dürfen und zwar auch nicht in der Überliegefrist des § 29 VII StVG. Das OLG Frankfurt hat dies allerdings anders gesehen: Der Tatrichter darf tilgungsreife Voreintragungen auch in der Überliegefrist verwerten, wenn der abzuurteilende Verstoß zu einer Zeit stattfand, zu der die Tilgungsreife noch nicht eingetreten war, vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 22.1.2009 – 2 Ss OWi 352/08 = NZV 2009, 350.
RiBGH Peter König hat in NZV 2009,352 so auch gleich die Entscheidung kommentiert… und deutlich kritisiert, zumal das OLG Frankfurt die Sache dem BGH hätte vorlegen sollen/müssen. Ob sich dies Rechtsprechung des OLG Frankfurt durchsetzt? Ich glaub`s nicht.