LG Frankfurt a.M.: Werbung mit irreführender Telefon-Flatrate
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das LG Frankfurt a.M. hatte auf die Klage einer Verbraucherschutzorganisation über die Wettbewerbswidrigkeit folgender Werbeslogans zu entscheiden:
"Egal wie viel Sie telefonieren"
"Endlos telefonieren"
"Festpreissurfen und Telefonieren mit voller Kostenkontrolle"
Einige Kunden nutzten dann diesen Tarif übermäßig; der Anbieter forderte daraufhin die Nutzer auf, ihre Gespräche zu reduzieren oder einen Tarifwechsel vorzunehmen. Das LG Frankfurt a.M. entschied, dass die Abmahnung wettbewerbswidrig sei, denn eine Telefon-Flatrate sei gerade so konzipiert sei, dass der Kunde ein unbegrenztes Telefon-Volumen erhalte. Daher könne er beliebig lange telefonieren. Allerdings dürfe er keine Sonderrufnummern anwählen oder das Mobilfunknetz und den Telefonanschluß nur privat nutzen.
Gibt es in der Beck-Community Erfahrungen zu diesem Thema?
Quelle (Kanzlei Dr. Bahr): http://www.dr-bahr.com/news/eingeschraenkte-telefon-flatrate-rechtswidrig.html