Gastkommentar von Dr. Frank Bokelmann: Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen
Gespeichert von Carsten Krumm am
Blogleser Dr. Frank Bokelmann, der mir bereits häufig im Blog Tipps gegeben und erhellendes Hintergrundwissen preisgegeben hat, hat mir einen kleinen Gastkommentar gemailt und zwar zum Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen:
"...Nun verlangt das VG Bremen in einem Urteil (VG Bremen, Urteil vom 18.12.2008 - 5 K 2158/06), der Kläger habe keine Klagebefugnis für seine Verpflichtungsklage (es ging um die Aufhebung von Z 237 oder 241 StVO), weil er nicht "qualifiziert betroffen" sei. Eben das Gegenteil hatte das BVerwG mit Urteil vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 bei einer Anfechtungklage gegen Z 237 StVO geurteilt und das VG Berlin mit Bescheidungsurteil vom 12.11.2003 - 11 A 606.03, NZV 2004, 486 (mit Anm. Kettler S. 488) war dem bei einer Bescheidungsklage gegen Z 237 StVO gefolgt. In allen Fällen wohnten die Kläger nicht am Aufstellort der umstrittenen Schilder (in den letztgenannten Fällen sogar mehrere 100 km weit weg, im ersten Fall allerdings nur ein Dorf weiter).
Irgendwie eigenartig. Denn das VG Bremen kannte die beiden älteren Urteile. Sie wurden gegen den Sinn zitiert."
An dieser Stelle: Danke Herr Dr. Bokelmann.
Und: Vielleicht gibt`s ja auch andere Blogleser, die verkehrsrechtliche Tipps für mich haben, einen Gastkommentar schreiben wollen oder Themenwünsche äußern wollen. Nur zu!