MP3 hören mit Handy am Steuer - ist auch eine OWi!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Detlef Burhoff berichtet in seinem Strafrecht-Online-Blog über einen Beschluss des OLG Köln v. 12. 8. 2009, 83 Ss OWi 63/09. Ich habe die Entscheidung gerade hier auf bei Justiz-Online gefunden. Einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO wollte der Betroffene mit der (vielleicht auch nur erfundenen) Einlassung entkräften, er habe nur MP3-Dateien auf seinem Handy gehört. Das AG hat (richtigerweise) trotzdem verurteilt. Das OLG hat in seiner Entscheidung über den vom Betroffenen eingelegten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde die Ansicht des AG gestützt.